Finanzen

Lorscher Grundstückseigentümer sollen mehr zahlen

Grundsteuer B könnte 2024 kräftig steigen / Auch die Gewerbesteuer soll erhöht werden

Von 
Nina Schmelzing
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Kräftig steigen könnte die Grundsteuer B in Lorsch, die alle Eigentümer zahlen müssen und auf Mieter umgelegt werden kann. Der Hebesatz soll von 560 um 150 Prozentpunkte steigen. Ab 2024 würde dann ein Hebesatz von 710 gelten. © Schmelzing

Lorsch. Der Bau der Dreifeldsporthalle wird in Lorsch allgemein begrüßt. Dass die Folgekosten für die seit vielen Jahren gewünschte Halle im Ehlried Auswirkungen auf die Grundsteuer B haben werden, war abzusehen. Nun ist es soweit: Der Hebesatz soll angehoben werden, und zwar kräftig. In der Sitzung des Finanzausschusses, die heute (14.) um 19.30 Uhr im Paul-Schnitzer-Saal beginnt und der anschließenden Stadtverordnetenversammlung, die Vorsteherin Christiane Ludwig-Paul um 20 Uhr dort eröffnet, wird die Grundsteuer ein Thema sein, der künftige Satz beraten.

Satte 150 Prozentpunkte mehr

Bislang beträgt der Hebesatz in Lorsch 560 Prozent. Damit lag der Steuersatz in der Klosterstadt genau im Durchschnitt der Bergsträßer Kommunen. Ab 2024 könnte er in Lorsch jedoch deutlich darüber liegen und dann einen Wert von 710 betragen. Die Grundsteuer B ist von allen Grundstückseigentümern zu bezahlen. Auf Mieter kann sie umgelegt werden.

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Von der Anhebung um satte 150 Prozentpunkte wird ein Mehrertrag von 700 000 Euro erwartet. Mehreinnahmen sind nötig, denn nicht nur die Dreifeldsporthalle verursacht hohe Ausgaben. Auch die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst treiben die Kosten nach oben. Viel zusätzliches Geld muss auch wegen des anhaltend hohen Flüchtlingszustroms locker gemacht werden.

Im kommenden Jahr sollen bekanntlich zwei weitere große Unterkünfte errichtet werden, da die 120 Plätze in der Wohncontainer-Anlage in der Lagerhausstraße voll belegt ist. Mehr als 200 neue Flüchtlinge muss Lorsch im kommenden Jahr aufnehmen. Für die vom Kreis zugewiesenen Menschen werden in der Ludwig-Erhard-Straße sowie in der Hüttenfelder Straße Unterkünfte gebaut. Belastet wird der Etat aber natürlich nicht allein durch die Baukosten. Der Haushalt 2024 schließt jedenfalls im Ergebnis- wie im Finanzhaushalt mit einem Defizit ab.

Angekündigt waren nur 30 Punkte

Bei der Haushaltseinbringung vor einem Jahr hatte Bürgermeister Christian Schönung bereits darauf eingestimmt, dass Ende 2023 eine Grundsteuererhöhung kommen werde. Von 150 Prozentpunkten war dabei aber keinesfalls die Rede. Ein Anstieg von lediglich 30 Punkten für 2024 wurde von ihm damals in Aussicht gestellt sowie eine weitere Anhebung um 90 Prozentpunkte für das Folgejahr 2025.

Zuletzt wurde die Grundsteuer in Lorsch Ende 2019 heraufgesetzt. Damals stieg sie um 125 Prozentpunkte. Der Magistrat hatte damals zuerst ebenfalls eine Erhöhung um 150 Punkte gewollt, der Finanzausschuss immerhin dann die etwas geringere Belastung für die Eigentümer auf 125 Punkte durchgesetzt. 2018 betrug der Hebesatz der Grundsteuer noch 365 Prozent.

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2,6 Millionen Euro an Erträgen bringt die Grundsteuer B derzeit, künftig will man in Lorsch gerne 3,3 Millionen einplanen können. Anheben will man 2024 auch die Gewerbesteuer. Sie soll allerdings in sehr viel moderaterem Maß steigen als die Grundsteuer B. Um 20 Punkte soll sie auf einen Hebesatz von dann 420 steigen, so lautet der Vorschlag. Diese Anhebung soll einen Mehrertrag von 320 000 Euro erbringen.

Redaktion

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