Finanzausschuss

Neue Grundsteuerart wird in Lorsch abgelehnt

Vorerst wird es in Lorsch keine Grundsteuer C geben. Der Aufwand und die Rechtsunsicherheit seien groß.

Von 
Nina Schmelzing
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Lorsch. Vielerorts fehlt Wohnraum. Es muss mehr gebaut werden, wird deshalb immer wieder gefordert. Besonders ärgerlich finden es nicht wenige Menschen, wenn es zwar bereits baureife Grundstücke gibt – sich darauf aber trotzdem nichts tut, weil die Eigentümer nicht vorhaben, darauf zügig Wohnraum zu errichten. Spekulationen mit Bauland soll nun eine neue Grundsteuerart vorbeugen, die in Hessen ab dem kommenden Jahr erhoben werden kann: die Grundsteuer C. In Lorsch wird sie aber 2025 nicht eingeführt.

„Bringt nichts für Lorsch“

Als in der Finanzausschuss-Sitzung jetzt darüber beraten wurde, waren sich alle Gremiumsmitglieder jedenfalls schnell einig in der Ablehnung. Für eine Kommune in der Größenordnung von Lorsch sei der Verwaltungsaufwand groß, urteilte Matthias Schimpf (Grüne) – die Rechtsunsicherheit noch dazu gleichfalls. Nur scheinbar helfe die Grundsteuer C, die einen höheren Hebesatz für baureife Areale als für andere unbebaute Grundstücke erlaubt, bei der Lösung des Problems. Schimpf sprach deshalb von „Spiegelfechterei“ und meinte: „Für Lorsch bringt das nichts.“

Die Überlegung sei grundsätzlich „gut gedacht“, erklärte Ferdinand Koob (CDU). Arbeitsaufwand und Ertrag stünden aber in keinem Verhältnis. Auch er sah zudem eine große Rechtsunsicherheit.

Eigentümer könnten versuchen, gegen eine Einstufung ihrer Grundstücke als „baureif“ vorzugehen, hatte auch die Lorscher Verwaltung angemerkt. Auch in Nachbarkommunen werde die Grundsteuer C momentan kritisch gesehen, eine Einführung sei derzeit in der Umgebung offenbar nicht geplant. Sobald Erfahrungen aus anderen Kommunen vorliegen, könnte jedes Jahr überprüft werden, ob die Grundsteuer C künftig Sinn macht, hatte die Lorscher Verwaltung angeregt.

Finanzausschuss beschloss einstimmig von der Einführung der neuen Grundsteuer - zumindest vorzeitig

„Es wäre schön, wenn wir ein Mittel hätten“, stellte Dirk Sander (SPD) mit Blick auf baureife Grundstücke sowie leerstehende Häuser fest, die Wohnraum bieten könnten. Die Grundsteuer C jedoch sei „nicht das richtige Mittel“. Aufwand und Ergebnis sprächen dagegen, zumal zum Teil schwierige Bewertungen von Baufenstern zu erwarten seien. Lorsch sollte derzeit besser „die Finger davon lassen“, sagte Sander.

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Das sah auch Christian Walter (PWL) so. Mit Blick auf den zu leistenden Aufwand würde die Stadt umgerechnet Geld drauflegen müssen. Viele Grundstücksbesitzer könnten gegen eine höhere Besteuerung durch die Einordnung ihrer Areale als „baureif“ klagen, warnte auch er.

Einstimmig beschloss der Finanzausschuss, dass – zumindest vorerst – von der Einführung einer Grundsteuer C abgesehen werden soll. Das letzte Wort hat die Stadtverordnetenversammlung, die sich wegen der einhelligen Empfehlung des Fachausschusses dieser Empfehlung anschließen dürfte.

Redaktion

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