Finanzausschuss

Für Lautertaler Finanzausschuss sind bei Nachhaltigkeitssatzung noch zu viele Fragen ungeklärt

Ziel müsse sein, die Steuer für die Bürger weiter reduzieren zu können.

Von 
Thorsten Matzner
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Lautertal. Die Gemeinde Lautertal soll zunächst keine Nachhaltigkeitssatzung bekommen. Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung empfahl, die Beratungen darüber bis zur Grundsteuerreform 2025 auf Eis zu legen. Der Ausschuss sah einerseits noch zu viele Fragen offen. Andererseits müsste die Satzung mit der Reform möglicherweise neu gefasst werden.

Denn ein Punkt darin ist, dass ein Basissatz für die Grundsteuer B festgeschrieben wird. Im Entwurf sind das 850 Punkte, also der aktuelle Hebesatz. Er soll künftig stabil gehalten werden, wobei die Satzung vorsieht, dass der Hebesatz nicht weiter abgesenkt werden kann.

Darauf wollten die Gemeindevertreter sich aber nicht festlegen. Ziel müsse natürlich sein, die Steuer für die Bürger weiter reduzieren zu können. Die Satzung würde für die Grundsteuer einen „Automatismus“ einführen, wie Norman Krauß vom Beratungsbüro Eckermann und Krauß erläuterte. Das Büro hat die Satzung für die Gemeinde entworfen.

Generationenbeitrag bei Defizit

Sofern ein Haushaltsplan mit einem Minus abschließt, müsste die Gemeindevertretung einen „Generationenbeitrag“ beschließen – also eine Steuererhöhung in dem Umfang, dass der Etat aus den Miesen kommt. Werden Überschüsse erzielt, dann wird die Steuer wieder gesenkt – aber nach dem Entwurf eben nur bis auf 850 Punkte. Die Reserven dürfen zum Haushaltsausgleich verwendet werden, sofern sie 300 000 Euro überschreiten.

Beigeordneter Karl-Josef Kuhn (CDU) wies darauf hin, dass die vergangenen Haushaltsjahre die Gemeinde vor ein Problem gestellt hätten, wenn es die Satzung schon gäbe: In den Etatentwürfen waren immer wieder einmal rote Zahlen zu lesen.

Die Gemeindevertretung hätte dann den Aufschlag beschließen müssen. Ende des Jahres war dann aber ein Überschuss erwirtschaftet, der durch den Aufschlag nur noch größer geworden wäre. Das könne man den Bürgern nicht erklären, so Kuhn. Sinnvoller sei es daher, den „Generationenbeitrag“ immer erst am Ende des Haushaltsjahres festzulegen.

Taunusstein als Vorbild

Vorbild für die Satzung war eine Regelung aus Taunusstein, die dort schon 2014 verabschiedet wurde, wie Norman Krauß berichtete. Er ließ durchblicken, dass es sich damals um einen guten Ansatz gehandelt habe, was sich inzwischen aber relativiere. Denn die Satzung habe sich die Landesregierung in der Zwischenzeit zum Vorbild genommen und 2018 einige der Regelungen ins normale Haushaltsrecht überführt. Der Mehrwert der Satzung sei heute also nicht mehr so hoch.

Dazu trage auch bei, dass ein ursprünglich beschlossenes Verbot der Neuverschuldung in Taunus-stein auch nicht mehr angewendet werde. Es sei nicht möglich, Projekte wie den Kindergarten-Neubau in Elmshausen ohne neue Schulden zu stemmen, so Krauß. Krauß sagte, die Satzung sei allerdings ein Instrument, um die Gemeinde an strenge Regeln zu binden.

Er gehe davon aus, dass das Haushaltsrecht durch die Landesregierung wieder gelockert werde. Denn derzeit könnten zwar nahezu alle Kommunen noch gut von ihren Überschüssen der vergangenen Jahre leben. Die Zeit werde aber enden, und dann werde es schwer, die Regeln einzuhalten. Für Lautertal prognostizierte Krauß, dass die Überschüsse aus den vergangenen Jahren der guten Konjunktur 2026 aufgezehrt sein werden.

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Achim Mink (SPD) warnte davor, sich „einen Klotz ans Bein“ zu binden. Mit „Selbstdisziplin in den Beratungen“ könne genauso viel erreicht werden. Wie die anderen Ausschuss-Mitglieder auch fand er aber den Vorschlag von Norman Krauß gut, künftig die Projekte in der Gemeinde mit einem „Preisschild“ in Grundsteuer-Punkten zu versehen. Damit sei es einfacher, den Bürgern gegenüber zu vertreten, wie die Folgekosten aussähen.

Frank Maus (Grüne) sagte, die Satzung „nimmt uns Gestaltungsmöglichkeiten, aber erspart uns auch Diskussionen“. Es seien dann keine „Spielchen“ mehr möglich, wie die Absenkung der Grundsteuer, mit der Folge, dass für den Haushaltsausgleich die Rücklagen aufgezehrt würden. Dazu sagte Norman Krauß, es sei allerdings im Haushaltsrecht ausdrücklich vorgesehen, dass Rücklagen für diesen Zweck verwendet würden.

LBL fordert Reinvestitionsquote

Carsten Stephan (CDU) sagte, seine Fraktion könne dem aktuellen Entwurf nicht zustimmen. Stephan schlug vor, die Satzung in einen „Schlummermodus“ bis 2025 zu versetzen. Auf Anregung von Silvia Bellmann (LBL) sollen bis dahin aber die auf dem Tisch liegenden Fragen zu dem Entwurf geklärt werden.

Bellmann forderte, eine Reinvestitionsquote in das Papier aufzunehmen. Damit wäre festgeschrieben, dass die Investitionen nicht die Summe der Abschreibungen eines Jahres unterschreiten dürfen. Bereits jetzt sieht der Entwurf vor, dass die Gemeinde sich nicht „tot sparen“ darf, wie es Norman Krauß formulierte.

Die Infrastruktur müsse auch in schwierigen Zeiten erhalten werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass auf wichtige Projekte verzichtet werden muss, um an dem „Generationenbeitrag“ vorbeizukommen.

Redaktion Lokalredakteur Lautertal/Lindenfels

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