Lautertal. Der Finanzausschuss der Lautertaler Gemeindevertretung wird sich mit den Jahresabschlüssen der Kommune für 2021 und 2022 näher befassen. Wie in den vergangenen Jahren sollen die Abschlussberichte und die Anmerkungen der Rechnungsprüfer dort beraten werden. Dazu waren bisher auch immer Vertreter der Kommunalaufsicht eingeladen worden, um ihre Ergebnisse zu erläutern.
Die meisten der jeweils nur wenigen Anmerkungen in den Jahresabschlüssen sind nicht spektakulär. Nur bei den Inventuren verstehen die Prüfer keinen Spaß mehr. Hier bescheinigen sie der Gemeinde, mit veralteten oder unstimmigen Daten unterwegs zu sein. Der Gemeindevorstand hat allerdings bereits angekündigt, dass das Problem noch in diesem Jahr behoben werde.
Die Kernaussagen des bisher nicht ganz fertigen Jahresabschlusses für 2023 nahmen die Gemeindevertreter zur Kenntnis. Die Gemeinde schließt das vergangene Jahr mit einem Defizit von 371 000 Euro ab, was aber 748 000 Euro weniger sind als veranschlagt. Bürgermeister Andreas Heun nannte dies „einen erfreulichen Befund“. Die Gemeinde habe sich damit einen weiteren Puffer für die kommenden Jahre geschaffen.
Auch Silvia Bellmann (LBL) lobte die Zahlen. Der Gemeindevorstand habe es geschafft, erheblich Kosten einzusparen, obwohl 2023 das Jahr mit deutlich gestiegenen Energiepreisen und einer hohen Inflationsrate gewesen sei.
Auch 2024 könnte besser laufen als geplant
Zum aktuellen Stand der Finanzen sagte Bürgermeister Heun, er erwarte auch für dieses Jahr ein besseres Ergebnis als geplant. Wie 2023 hatte der Gemeindevorstand mit einer Unterdeckung von etwa einer Million Euro gerechnet. Die Steuereinnahmen seien leicht unter Plan, sagte Heun. Er bleibe aber „zuversichtlich“.
Der Haushaltsplan 2025 wird nach Heuns Worten vermutlich erst im Dezember der Gemeindevertretung zugehen. Nach dem Haushaltsrecht sollen die Kommunalvertretungen den neuen Etat eigentlich vor dem Schluss des vorhergehenden Jahres beschließen. Das klappt in Lautertal allerdings nur höchst selten.
Heun sagte auf eine Anfrage der LBL zu dem Thema, es gebe gute Gründe, mit der Planung zu warten. Es gebe derzeit noch keine Orientierungsdaten vom Land. Diese sind Grundlage für die Planung der Einnahmen aus Steueranteilen und Zuweisungen. Heun sagte, er wolle „Genauigkeit vor Schnelligkeit“. Der Gemeindehaushalt würde demnach im Februar 2025 beschlossen, nach einer Sitzungsrunde in den Ortsbeiräten, dem Jugendrat und dem Finanzausschuss nach der Weihnachtspause.
Hebesätze sollen sinken – aber nicht zu weit
Bei den Grundsteuer-Hebesätzen tendiert der Gemeindevorstand zu einer Senkung. Sie werde sich aber vermutlich nicht nach den Empfehlungen des Landes richten. Für die Reform der Grundsteuer, die am 1. Januar in Kraft tritt, wurden alle Immobilien mithilfe von Fragebogen neu bewertet.
Das hessische Modell dazu hebe auf den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße ab, erinnerte der Bürgermeister. Die Reform solle zwar „aufkommensneutral“ sein. Das gelte aber nur für die Gemeinde, nicht für jeden Steuerzahler. Angesichts der beiden Bemessungsgrößen könne jeder für sich schon erahnen, ob er künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahle. Die Abweichungen können dramatisch sein. So berichtete Heun von einem Fall in Lautertal, bei dem künftig die vierfache Summe fällig sei.
Das Land empfiehlt, den Hebesatz für die Grundsteuer B - bebaute Grundstücke - von 850 auf 540 Punkte zu senken. Der Satz für die Grundsteuer A, landwirtschaftliche Flächen, soll von 570 auf 406 Punkte sinken. Die Berechnung der Einnahmen sei noch schwierig, weil bislang nicht alle Bescheide für die rund 3000 Steuerzahler ausgestellt seien.
Lautertal werde aber vermutlich bei einer Senkung wie vom Land empfohlen 450 000 Euro weniger Grundsteuer B und 75 000 Euro weniger Grundsteuer A einnehmen. Besonders der erste Betrag sei schwierig, auch wegen der allgemeinen Finanzschwäche Lautertals. Er prognostiziere daher eine Absenkung der Steuer, aber nicht bis auf 540 Punkte, sagte Heun. Das Ziel für den Etat sei, dass es keine Steuererhöhungen gebe, aber auch, dass der Haushalt genehmigungsfrei – also ausgeglichen – sei.
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