Lautertal. Der Finanzausschuss der Lautertaler Gemeindevertretung trifft sich am Donnerstag, 2. März, zur Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs für dieses Jahr. Die Sitzung im Rathaus beginnt um 19 Uhr.
Der Etat wurde von Bürgermeister Andreas Heun im Januar in die Gemeindevertretung eingebracht und wurde in der Zwischenzeit in den Ortsbeiräten und im Jugendrat diskutiert. Er schließt im laufenden Geschäft mit einer Unterdeckung von einer Million Euro ab. Das Defizit kann aber nach Angaben des Bürgermeisters aus den Rücklagen der Gemeinde ausgeglichen werden.
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Im investiven Teil sind 2,1 Millionen Euro Unterdeckung geplant. Sie sollen durch Kredite ausgeglichen werden, die bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro zulässig sein sollen. Bürgermeister Heun erwartet, dass der Fehlbetrag hier nicht so hoch wird wie geplant, da im Investitionsprogramm der Gemeinde mehr Posten aufgeführt sind als realistischerweise in diesem Jahr erledigt werden können.
Dabei spielt auch eine Rolle, dass das Geld erst ausgegeben werden darf, wenn der Haushalt durch die Kommunalaufsicht genehmigt ist. Das dürfte im Laufe des zweiten Quartals der Fall sein, sodass bereits etwa ein Drittel des Jahres um ist, bevor Aufträge erteilt werden können.
Steinindustrie fürchtet Einbußen
Vor der Beratung des Etats geht es um die geplante neue Friedhofssatzung und die Erhöhung der Friedhofsgebühren. Dagegen hat sich bereits Kritik vonseiten der Steinindustrie geregt, die bei einer Verteuerung der Erdgräber befürchtet, dass sich der Trend zu Urnenbestattungen mit kleinen Grabsteinen verstärkt.
Thomas Eichhorn, der Chef der Firma Eichhorn und Walter in Gadernheim, hat sich deswegen bereits mit einem Brief an die Gemeinde gewendet. Er und auch Bestatter Walter Mink aus Reichenbach sind daher zu der Sitzung eingeladen. Mit dabei ist auch Frank Daum, der Geschäftsführer des Zweckverbands KMB, der im Auftrag der Gemeinde die Friedhöfe bewirtschaftet.
Zum Abschluss geht es um die Nachhaltigkeitssatzung, die für die Gemeinde erlassen werden soll. Sie soll der langfristigen Haushaltssteuerung dienen und insbesondere sicherstellen, dass die Grundsteuer-Hebesätze auch auf lange Sicht in einem erträglichen Bereich bleiben. tm
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