Heppenheim. Für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim kann ab sofort Briefwahl beantragt werden. Wer am 12. März nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann die Unterlagen im Briefwahlbüro im Rathaus, Großer Markt 1, abholen. Vor Ort kann auch gleich gewählt werden. Die Vorlage eines Ausweises oder Passes ist erforderlich.
Alternativ kann man sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die an alle Wahlberechtigten bis 19. Februar geschickt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Dieser kann ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Briefwahlbüro gesendet werden.
Spätestens am 10. März um 13 Uhr muss der Antrag beim Briefwahlbüro eingegangen sein. Es ist außerdem möglich, die Unterlagen zur Briefwahl online unter www.heppenheim.de anzufordern, allerdings kann der Online-Briefwahlantrag nur bis 8. März genutzt werden.
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Wer wegen plötzlicher Erkrankung am Wahltag oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann die Briefwahlunterlagen noch am Wahl-Wochenende im Briefwahlbüro zu folgenden Zeiten beantragen: am 11. März von 10 bis 13 Uhr oder am 12. März von 8 bis 15 Uhr.
Dafür müssen die Personen, die die Unterlagen für die akut verhinderten Personen abholen, eine Vollmacht des Wahlberechtigten sowie dessen Wahlbenachrichtigung vorweisen. Die Wahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18 Uhr wieder im Wahlamt eingegangen sein. red
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