Bensheim. Am 6. Dezember hatte sich die Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ – wie berichtet – an das Verwaltungsgericht Darmstadt gewandt, um die Auslobung für den ergebnisoffenen Ideenwettbewerb zum Bensheimer Marktplatz zu untersagen.
Der Ideenwettbewerb musste vorübergehend ausgesetzt werden. Nun hat die BI nach Auskunft de Stadt die grundsätzliche Bereitschaft an einem Güteversuch zur Einigung im Verwaltungsstreitverfahren zugesagt. Der Magistrat jedoch sieht ein Gerichtsverfahren als das geeignetere Verfahren, um für Klarheit zu sorgen und Handlungssicherheit zu schaffen, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.
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Nach eingehender juristischer Beratung sehe der Magistrat in der Durchführung eines Güteverfahrens die Gefahr zusätzlicher Verzögerungen, die ein zeitnahes Ergebnis und eine klare Entscheidung in weitere Ferne rücken ließen.
Denn die schnelle Fortsetzung des Ideenwettbewerbs habe oberste Priorität. Deshalb sei es wichtig, dass – nach dem gerichtlich initiierten Schritt der BI – nun das Gericht über die Frage entscheidet, ob der Auslobungstext zum Ideenwettbewerb dem Abhilfebeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 2020 entspricht, so wie von der BI gefordert.
Der Auslobungstext war Anfang November im Preisrichtervorgespräch durch das Preisgericht in einem fast 30-köpfigen Gremium mit Fach- und Sachpreisrichtern sowie Sachverständigen, darunter auch die Vertrauensleute der BI, ausgiebig erörtert worden. ps
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