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Bensheimer Rathaus wehrt sich gegen BI-Vorwürfe

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ps
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Bensheim. Nach den zuletzt geäußerten Vorwürfen der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ (wir haben berichtet) zum kürzlich erfolgten Stopp des Ideenwettbewerbs sieht sich die Rathausspitze nach eigenem Bekunden zu einer Klarstellung veranlasst.

Vorübergehendes Aussetzen

Den Ideenwettbewerb stoppen zu müssen sei einzig und allein dem gerichtlichen Vorgehen der BI beim Verwaltungsgericht Darmstadt geschuldet. Der Stopp sei, entgegen der Behauptung der BI, nur ein vorübergehendes Aussetzen des Wettbewerbs. Damit werde der Forderung des Verwaltungsgerichts Darmstadt nachgekommen, bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren von weiteren Schritten bezüglich der am 29. November veröffentlichten Auslobung abzusehen.

„Die Verwaltung hält sich ausschließlich an gerichtliche Vorgaben. Den Ideenwettbewerb aussetzen zu müssen, bedauern wir sehr“, so Erste Stadträtin Nicole Rauber-Jung und Bürgermeisterin Christine Klein einstimmig.

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Dem vorausgegangen war der Schritt der BI in Form eines am 6. Dezember eingereichten Eilantrags beim Verwaltungsgericht Darmstadt. Darin fordern die Vertrauenspersonen, die Auslobung – also die Aufgabenstellung – für den städtebaulichen Ideenwettbewerb zu untersagen. Die Auslobung war im Preisrichtervorgespräch Anfang November durch das Preisgericht in einem fast 30-köpfigen Gremium mit Fach- und SachpreisrichterInnen sowie Sachverständigen, darunter auch die Vertrauensleute der BI, ausgiebig erörtert worden.

„Halten uns an die Richtlinien“

Nach der finalen Fertigstellung und Abstimmung wurde der Auslobungstext an die Architektenkammer übersandt. Denn erst nach der erfolgten Freigabe und Zertifizierung durch die Architektenkammer habe die Auslobung veröffentlicht werden können. „Wir halten uns hier strikt an die Richtlinien, die uns das externe, verfahrensbetreuende Büro und die Architektenkammer vorgeben“, betonen Rauber-Jung und Klein und fahren fort: „Auch auf die Zeitschiene für die Durchführung des Wettbewerbs haben wir keinen Einfluss.“

„Diffamierung der Büros“

Denn die Termine folgen den „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ und sind durch das wettbewerbsbetreuende Büro Umbau Stadt mit der Architektenkammer Hessen abgestimmt. Die Aussage der BI, dass es aufgrund eines vermeintlichen Zeitdrucks und einer zu geringen Preisgeldhöhe seriösen Büros nicht möglich sei beziehungsweise diese keinen Anreiz gesehen hätten, ihren Hut in den Ring zu werfen, „empfinden wir als Diffamierung der teilnahmegewillten Büros, die sich auf die Auslobung bereits gemeldet haben,“ erklären Rauber-Jung und Klein abschließend. ps

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