Brut- und Setzzeit

Leinenpflicht gilt in Bensheim weiterhin

Keine Hundewiese in Bensheim - also auch kein Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit? Im Rathaus sieht man das nicht so, die Pflicht bleibt bis zum 30. Juni bestehen.

Von 
Dirk Rosenberger
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Hunde müssen in Bensheim wie bisher angeleint werden. © Sebastian Gollnow

Bensheim. Leinen los in Feld, Wald und auf Brachflächen in Bensheim? Dem ist in der Brut- und Setzzeit nach wie vor nicht so. Hunde müssen wie bisher angeleint werden. Das teilte die Stadt auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Seit dem 1. März und noch bis zum 30. Juni müssen die Vierbeiner in Feld, Forst und Brache (wie es so schön in der entsprechenden Satzung heißt) an einer maximal zehn Meter langen Leine geführt werden.

Nachdem die Satzung nun fünf Jahre in Kraft ist, stellte sich Anfang des Jahres jedoch die Frage, ob nach geltender Rechtsauffassung eine solche generelle Leinenpflicht wie in Bensheim mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist (wir haben berichtet). Ein Bürger hatte das Thema angesprochen und sich mit den Fraktionen und dem Rathaus in Verbindung gesetzt.

Beitrag im Tierärzteblatt

Er verweist darin auf einen älteren Beitrag im Deutschen Tierärzteblatt. Darin heißt es unter anderem, dass ein genereller Leinenzwang im Stadtgebiet juristisch fragwürdig sei. Es müssten aus Tierschutzgründen immer ausreichend viele und große Freilaufareale für Hunde zur Verfügung gestellt werden, „da sonst eine verhaltensgerechte Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz nicht möglich ist“.

Nun steht Bensheim nicht unbedingt an der Spitze der Bewegung, wenn es um Hundewiesen geht. Bis heute gibt es keine. Gespräche und kommunalpolitische Initiativen gab es in den vergangenen Jahren, umgesetzt wurde nichts – und ob die aktuelle Debatte als Beschleuniger dienen wird, darf bezweifelt werden.

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Die Verwaltung holte sich nach den Einlassungen des Bürgers jedenfalls verschiedene rechtliche Stellungnahmen. „Diese sehen Bensheim von der geänderte Rechtsprechung aber nicht berührt. Freilaufflächen für Hunde müssen nur dann ausgewiesen werden, wenn im Gemeindegebiet eine vollständige Anleinpflicht besteht“, hieß es auf Anfrage aus dem Rathaus. Nur wenn ein freies Laufen in der gesamten Gemeinde nicht mehr möglich sei, „bestünde die Erfordernis, Freiflächen zu schaffen“.

Die Satzung zur Brut- und Setzzeit schreibe die Anleinpflicht aber nicht für das gesamte Stadtgebiet vor, sondern nur für die Flur. Auch die Gefahrenordnung lasse verschiedene Bereiche zu, wo Hunde ohne Leine Gassi gehen dürfen, argumentierte die Verwaltung. Allerdings legt die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung fest, dass Hunde ganzjährig „in allen öffentlichen Anlagen, städtischen Einrichtungen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen und in der Fußgängerzone“ an der Leine zu führen sind.

Es bleibt dabei: In Bensheim müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit in der Flur angeleint werden. © Dietmar Funck

Das schränkt zumindest während der Brut- und Setzzeit die Möglichkeiten deutlich ein. Keine Leinenpflicht gelte laut Verordnung an allen öffentlichen Straßen – zwischen 1. März und 30. Juni dürfen die Tiere dann jedoch nicht in die Flur laufen. Beispielhaft genannt wurde zudem aus dem Rathaus auf Nachfrage der Rundweg um den Badesee, wo die Leine gelöst werden darf.

Ob diese Perspektive und letztlich wenig verlockende Aussicht die Hundebesitzer in anerkennenden Beifall ausbrechen lassen wird, darf jedenfalls vorsichtig bezweifelt werden und könnte vielmehr die Debatte weiter befeuern.

Hundewiese in Lorsch seit 2019

Losgelöst von Rechtsauffassung und juristischen Fragen wäre es sicherlich kein Fehler, die Suche nach einer Hundewiese zu intensivieren – auch wenn es dafür zurzeit keinen politischen Auftrag gibt und im Rathaus noch ganz andere Herausforderungen bewältigt werden müssen. Immerhin sind in Bensheim um die 2000 Hunde registriert. Der Wunsch von vielen ihrer Besitzer nach einem abgegrenzten Grundstück zum Spielen und Toben für ihre Lieblinge wächst stetig – und der ein oder andere neidische Blick geht in die Nachbarschaft.

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In Lorsch eröffnete im Herbst 2019 eine Hundewiese, die danach – auch wegen Kritik von Frauchen und Herrchen an der Größe – erweitert wurde. In Heppenheim hält man einen Bereich auf dem ehemaligen Grundstück des Ziegenzuchtvereins am Erbachwiesenweg für geeignet. In Zwingenberg lehnte der Magistrat im Dezember eine Freilauffläche südlich des Friedhofes zwar ab. Dort hatte man aber wenigstens mal ein Gelände in Erwägung gezogen.

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