Finanzen

Was macht die Hessische Kommunalberatung?

Am 21. Januar fand ein erster interner Termin zur Konsolidierung des Haushalts statt, am 13. Februar lädt die Stadt Bürgerinnen und Bürger zur Präsentation der Ergebnisse ein.

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Ein Schritt in Richtung Haushaltsausgleich könnte ein erster interner Termin mit der Hessischen Kommunalberatung sein. © Monika Skolimowska

Bensheim. Bereits mehrfach hat Bensheims Bürgermeisterin Christine Klein angekündigt, sich bei den Aufsichtsbehörden weiter für eine Konsolidierung des Haushaltes über zehn Jahre statt der bisher vorgegebenen fünf starkzumachen (wir haben berichtet).

Ein Schritt in diese Richtung Haushaltsausgleich könnte ein erster interner Termin mit der Hessischen Kommunalberatung sein, der am 21. Januar stattgefunden hat. Die Erkenntnisse dieser Zusammenkunft sollen den Bürgerinnen und Bürgern am Donnerstag, 13. Februar, bei einer Informationsveranstaltung präsentiert werden. Beginn ist um 18 Uhr im Bürgerhaus Kronepark in Auerbach. Im Mittelpunkt steht das Ergebnis der Kommunalberatung zur aktuellen finanziellen Lage der Stadt Bensheim.

Die Veranstaltung findet mit Beteiligung der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz statt. In diesem Rahmen haben die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die finanzielle Situation zu informieren.

Aber wer ist eigentlich die Hessische Kommunalberatung und welche Leistungen bietet sie an? Das zeigt ein Blick auf die Webseite des Hessischen Rechnungshofes.

Ausgangspunkt der Kommunalberatung war die Einführung des Kommunalen Schutzschirms in Hessen. Die damit verbundenen Beratungsgespräche zu Konsolidierungsmaßnahmen führten zu vielen positiven Rückmeldungen seitens der Schutzschirmkommunen. Aufgrund der guten Erfahrungen wurde daraufhin für alle Kommunen die Möglichkeit einer Haushaltsberatung eingeführt, ist dort zu lesen.

Die „Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen“ ist beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz angesiedelt. Die operative Beratungstätigkeit, beginnend mit der Analyse des kommunalen Haushalts bis hin zur Präsentation der Ergebnisse, obliegt dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs in seiner Funktion als Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit. Das erste Beratungsgespräch fand im Mai 2015 statt.

Das Beratungsangebot steht allen hessischen Kommunen, somit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Sonderstatusstädten, kreisfreien Städten sowie Landkreisen, zur Verfügung. Die Beratung ist ein freiwilliges Angebot, das die Kommunen kostenlos in Anspruch nehmen können. Die Durchführung eines Beratungsgesprächs kann durch eine formlose Kontaktaufnahme mit der Unterstützungsstelle vereinbart werden.

Wie läuft eine solche Beratung ab?

Als Grundlage der Haushaltsberatung fungiert der zuletzt beschlossene Haushaltsplan, heißt es weiter auf der Webseite des Rechnungshofes. Neben den finanziellen Rahmenbedingungen und dem Status quo der aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Kommune schließt sich eine interkommunal vergleichende Haushaltsanalyse an.

Auf Basis der Aufgabenbereiche werden die Ergebnisse mit ähnlich strukturierten und gleich großen Kommunen verglichen. Die als auffällig identifizierten Produktbereiche werden unter Berücksichtigung der Besonderheiten vor Ort dargestellt und analysiert. Alle Teilbereiche des kommunalen Haushalts seien Bestandteil der Kommunalberatung: „Die Beurteilung der kommunalen Infrastruktur vor dem Hintergrund der prognostizierten demografischen Entwicklung, die Analyse des Personalbestands, die zu erwartenden Fluktuationspotenziale sowie ein Satzungs-Check der kommunalen Gebührensatzungen.“

Jede Kommune stehe vor anderen Herausforderungen, auf die individuell im Beratungsgespräch eingegangen werden soll. Damit die Kommunen im Vorfeld der Beratung zeitlich nicht zu stark gefordert werden, hat die Kommunalberatung einen Fragebogen erstellt.

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Dazu wird noch die Übersendung des aktuellen Haushaltsplans, des letzten aufgestellten Jahresabschlusses sowie ein aktueller Bericht über den Haushaltsvollzug gefordert. Die Ergebnisse dieser Analyse werden anschließend zusammengefasst, der Kommune präsentiert und mit ihr diskutiert. Der Fokus liegt dem Rechnungshof zufolge hierbei insbesondere auf der Auslotung der Konsolidierungspotenziale.

Die Beratung setze auf eine intensive Analyse des kommunalen Haushalts, an deren Ende individuell auf die Kommune zugeschnittene Konsolidierungsempfehlungen stehen, heißt es.

Das Hauptziel ist die erneute beziehungsweise dauerhafte Darstellung des Haushaltsausgleichs. „Damit wird die Kommune für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht und ihre Handlungsfähigkeit dauerhaft abgesichert.“

Bei der Beratung wird auch auf Ergebnisse der überörtlichen Prüfung eingegangen, die ebenfalls dem Präsidenten des Rechnungshofs untersteht. Bei der Kommunalberatung erfolge eine strikte Trennung zwischen Beratung und Prüfung.

„Beratungsergebnisse werden nicht für Prüfungszwecke eingesetzt. Es besteht auch keine Umsetzungspflicht für die Vorschläge aufseiten der beratenen Kommunen“, informiert der Hessische Rechnungshof abschließend. red/ame

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