Kita-Neubau

Die Geschichte eines Geruchsgutachtens in Fehlheim

Für den Neubau der Kita Fehlheim braucht es ein Geruchsgutachten - nicht wegen der Kindern, sondern vielmehr wegen einer benachbarten Landmetzgerei. Die Stadt reagiert damit auf eine Empfehlung des RP.

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Dirk Rosenberger
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Auf diesem Grundstück im Neubaugebiet soll die neue Fehlheimer Kita entstehen. © Thomas Neu

Bensheim. In Fehlheim und Schwanheim braucht es neue Kindertagesstätten. Das ist längst keine Neuigkeit mehr. Beide Gebäude gehören nicht zu den architektonischen Vorzeigeobjekten im Stadtgebiet, vom Sanierungsbedarf gleich ganz zu schweigen. Außerdem wollen aktuell schon mehr Eltern eine Betreuung für ihre Kinder als es Plätze in den Stadtteilen gibt.

Nach ausführlichen Debatten – siehe eine Großkita für beide Orte im alten Neckarbett – weiß man längst, wohin die Reise gehen wird. Einen Neubau für Fehlheim im Baugebiet Langgewann und einen weiteren Neubau am Standort der bisherigen Schwanheimer Kita. Dort hat sich die Stadt ein Nachbargrundstück gesichert, um ausreichend groß und somit zukunftsfest bauen zu können.

Bis Erzieherinnen und Kinder allerdings Einweihung feiern können, werden allerdings noch ein paar Tage ins Land ziehen. Armin Zeißler, Leiter des Eigenbetriebs Kinderbetreuung, rechnete im Gespräch mit dieser Zeitung mit einer Eröffnung in Fehlheim Ende 2026, Anfang 2027 – dafür sollte es dann im nächsten Jahr aber in die Detailplanung gehen, damit 2025 mit dem Bau der fünfzügigen Kita begonnen werden kann. Im Herbst 2022 hatte Stadträtin Nicole Rauber-Jung noch von einer Inbetriebnahme Ende 2025 gesprochen.

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Woran es letztlich lag und liegt, dass es nicht so schnell vorangeht? Im jüngsten Ortsbeirat war – wie berichtet – von einem Geruchsgutachten seitens der Baustadträtin die Rede, was zusätzlich noch erstellt werden müsste und für Verzögerung sorgt. Das roch zunächst nach überbordendem Bürokratismus, Adressat für ungläubiges Kopfschütteln im Gremium und bei Besuchern der Sitzung: das Regierungspräsidium Darmstadt.

Auf Nachfrage dieser Zeitung teilte die Behörde mit, dass „im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Bensheim empfohlen wurde, wegen der Nähe des Plangebiets zu einem Wurst- und Fleischwaren verarbeitenden Betrieb, ein Geruchsgutachten zu erstellen“. Gemeint ist die Landmetzgerei Mehl, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten Neubaus befindet.

Entsprechende Gutachten dienten dazu, die Informationen zu erhalten, die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens gegen- und untereinander abzuwägen sind. Im Baugenehmigungsverfahren selbst sei das Regierungspräsidium nicht beteiligt. Im Mai sei ein entsprechendes Schreiben an die Stadt geschickt worden. In diesem seien die Themen Geruch und Lärm im Verbund mit einem möglicherweise einzuholenden Gutachten explizit als Empfehlung und Anregung formuliert gewesen.

Geruch für die Verwaltung ein überraschendes Thema

Gefordert hatte das RP ein Geruchsgutachten demnach nicht, wohl aber angeraten, wie es aus dem Rathaus, genauer aus dem Baudezernat, auf Nachfrage heißt. „Diesem Rat ist die Stadt Bensheim aufgrund der Erläuterungen in einem Abstimmungstermin Mitte Juni gefolgt, um keinen Abwägungsfehler zu machen und um Planungssicherheit für die Kita und die Metzgerei zu erlangen.“ Das Thema Geruch sei für die Verwaltung überraschend gewesen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das angrenzende Wohngebiet habe es in der Vergangenheit keine solche Forderung oder Empfehlung seitens der Fachbehörde gegeben.

Zur Erstellung des Geruchsgutachtens musste aufgrund der Vergabevorschriften eine Angebotseinholung bei mehreren Gutachtern erfolgen und eine Vergabe durchgeführt werden, bevor die Beauftragung im Sommer erfolgte, erläuterte die Baustadträtin auf Anfrage. Der Gutachter sei dabei, sein Gutachten zu erstellen. Sobald dieses vorliegt, werde das Bebauungsplanverfahren in den nächsten Verfahrensschritt gehen.

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Parallel zum Bebauungsplan und zu der Erarbeitung des Gutachtens werde die Projektplanung für die Kita erstellt. Die Vorlage könnte wohl noch in der Dezember-Runde den Stadtverordneten zum Beschluss vorgelegt werden. Weil die letzte Ortsbeiratssitzung vor der Sommerpause Ende Juni stattfand, habe man erst jetzt über den Sachstand informieren können.

Entscheidend für Kita und Eltern ist, dass es nicht noch länger dauert

Dort hatten die Ausführungen der Stadträtin dann für mittelschwere Verwunderung gesorgt, auch weil nicht zwingend differenziert ankam, dass es sich nur um eine Empfehlung und nicht um eine Forderung des RP handelte – und der Kreis Bergstraße, nur um weiteren potenziellen Missverständnissen aus dem Weg zu gehen – in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf weder ein Geruchsgutachten erwähnt noch gefordert hat. Das erklärte die Pressestelle des Kreises auf Nachfrage.

Unterm Strich bleibt festzuhalten: Die Stadt folgt mit dem Geruchsgutachten einem Rat des RP, um später keine offene Flanke zu bieten. Wie das jetzt im Ortsbeirat genau kommuniziert wurde, sei dahingestellt. Entscheidend für die Fehlheimer und Schwanheimer ist ohnehin, dass es nicht noch länger dauert, bis der Nachwuchs in zeitgemäßen Räumlichkeiten betreut werden kann.

Weitere Verzögerungen dürften nämlich vor allem den Eltern und auch den Erzieherinnen gewaltig stinken – Geruchsgutachten hin oder her.

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