Kommunalpolitik

So sollen die Kitagebühren in Bensheim ab August steigen

Die ursprünglich für August 2026 geplante Erhöhung soll auf August 2025 vorgezogen werden, da der städtische Verlustausgleich stark gestiegen ist.

Von 
Alicia Diry
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Ab dem 1. August soll in Kitas eine monatliche Pauschale für Mittagessen eingeführt werden: 72 Euro für Kinder unter drei Jahren und 74 Euro für Kinder ab drei Jahren. © picture alliance/dpa

Bensheim. Im Juni 2022 hatte die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Kitagebühren turnusgemäß alle zwei Jahre zu erhöhen. Die letzte Anpassung erfolgte im August 2024. Seitdem ist der städtische Verlustausgleich für den Eigenbetrieb Kinderbetreuung kontinuierlich gestiegen – von 16 Millionen Euro im Jahr 2024 auf voraussichtlich 19 Millionen Euro im laufenden Jahr. Zum Vergleich: 2022 lag dieser Betrag noch bei 13,9 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund beschloss der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 26. Mai, die ursprünglich für den 1. August 2026 geplante Gebührenerhöhung auf den 1. August 2025 vorzuziehen.

In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit dem Sozialausschuss nannte die Stadt am Montag insbesondere gestiegene Personal-, Betriebs- sowie Mehrkosten bei Bauunterhaltung und Energieversorgung als Gründe für die vorgezogene Maßnahme. Die geplante Erhöhung betrifft alle städtischen Betreuungseinrichtungen. Vorgesehen ist ein einheitlicher Stundensatz, der sich je nach Betreuungsform unterscheidet. So soll der Stundensatz für Kinder in der Krippe (zwischen einem und drei Jahren) von derzeit 47 Euro auf 48,50 Euro steigen. In altersgemischten Gruppen ab zwei Jahren ist eine Anhebung von 43 auf 44,50 Euro vorgesehen. Für Kindergartenkinder ab drei Jahren wird ein deutlicherer Anstieg von aktuell 40 Euro auf künftig 50 Euro geplant.

Modulangebote werden auch angepasst

Laut neuer Gebührensatzung ergibt sich damit ab August 2025 für einen Ganztageskrippenplatz für ein einjähriges Kind ein Monatsbetrag von 412,50 Euro (bisher 399,50 Euro). Für Kinder ab zwei Jahren beträgt der neue Ganztagessatz 378,50 Euro (bisher 365,50 Euro). Im Kindergarten (ab drei Jahren) steigt die Gebühr von derzeit 100 auf 125 Euro monatlich.

Auch die Modulangebote werden angepasst. Die Betreuung eines einjährigen Kindes in der Zeit von 7.30 bis 12.30 Uhr wird mit 242,50 Euro berechnet (aktuell 235 Euro). Wird das Kind zusätzlich von 12.30 bis 14.30 Uhr betreut, fallen weitere 97 Euro an (bisher 94 Euro). Für Kinder ab zwei Jahren beläuft sich die Vormittagsbetreuung auf 222,50 Euro (bisher 215 Euro), während die zusätzliche Nachmittagsbetreuung mit 89 Euro zu Buche schlägt (bisher 86 Euro).

Kinder ab drei Jahren werden weiterhin von 7.30 bis 12.30 Uhr kostenfrei betreut – dies gilt aufgrund der Gebührenbefreiung des Landes Hessen für sechs Stunden tägliche Betreuung. Wird das Betreuungsangebot bis 14.30 Uhr erweitert, beträgt die Gebühr künftig 50 Euro im Monat (bisher 40 Euro). Ein ganztägiger Kindergartenplatz wird mit 125 Euro monatlich berechnet (bisher 100 Euro).

Einführung einer Verpflegungspauschale

Im Hortbereich ist eine Erhöhung der monatlichen Gebühr von 180 auf 200 Euro vorgesehen. Für Früh- und Spätdienste fallen künftig je nach Öffnungszeiten zusätzliche Kosten an: In der Krippe 35 Euro (bisher 30) und im Kindergarten 20 Euro (bisher 15).

Da die Stadt im Dezember 2023 die Trägerschaft für die Schulkindbetreuungen an der Schlossbergschule und der Schillerschule gekündigt hat, bleibt dieser Bereich von der Gebührenerhöhung unberührt.

Eine Neuerung der Beschlussvorlage stellt die Einführung einer Verpflegungspauschale für das Mittagessen dar. Diese soll für Kinder unter drei Jahren 72 Euro betragen, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt 74 Euro. Laut Vorlage kann die Pauschale bei Erkrankung oder Kuraufenthalt des Kindes über mindestens zwei zusammenhängende Wochen auf Antrag – unter Vorlage eines ärztlichen Attests – erlassen und stattdessen auf Grundlage der tatsächlichen Kosten berechnet werden. Begründet wird die Einführung mit bisher nicht berücksichtigten Kosten für Hauswirtschaftskräfte, Nebenkosten und Küchenausstattung.

Mehreinnahmen und politische Debatte

Durch die geplanten Maßnahmen rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 420.000 Euro für die Betreuungseinrichtungen. Für das verbleibende Jahr 2025 (August bis Dezember) werden etwa 175.000 Euro erwartet. Die Verpflegungspauschale könnte zusätzlich jährlich rund 74.000 Euro einbringen, davon rund 30.800 Euro im Jahr 2025. Insgesamt belaufen sich die erwarteten Mehreinnahmen damit auf rund 494.000 Euro, davon circa 205.800 Euro im Zeitraum von August bis Dezember 2025.

In der Sitzung am Montag kritisierte Jochen Kredel (Grüne), dass Kinderbetreuung grundsätzlich kostenfrei sein sollte. Maximilian Gärtner (CDU) entgegnete, man müsse realistisch bleiben: „Wir haben das Geld einfach nicht.“ Bürgermeisterin Christine Klein pflichtete ihm bei und erklärte, dass die Stadt den Großteil der Kosten trage und sich eine vollständig kostenfreie Betreuung derzeit schlicht nicht leisten könne – auch wenn man es gerne würde.

Michael Krapp (Grüne) äußerte Bedenken gegen den frühen Zeitpunkt der Erhöhung. Bereits im vergangenen Jahr sei der Windelcontainer abgeschafft, vor Kurzem die Grundsteuer B erhöht worden – nun treffe dieselbe Bevölkerungsgruppe erneut eine finanzielle Belastung. Aus seiner Sicht komme die Erhöhung zu früh.

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Lisa-Marie Blumenschein (FDP) hingegen bezeichnete die Maßnahme als notwendigen Ausgleich für gestiegene Personalkosten. Zudem sei die Qualität der Betreuung in den Bensheimer Kitas hoch – die Erhöhung sei somit auch ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber dem Personal. Sibylle Becker (CDU), Vorsitzende des Sozialausschusses, betonte, Eltern müssten bereit sein, 125 Euro monatlich für die Betreuung ihrer Kindergartenkinder zu zahlen: „Wenn man beruflich tätig ist, muss man damit rechnen, dass Kinderbetreuung Geld kostet.“ Franz Apfel (BfB) stimmte dem grundsätzlich zu, wies jedoch darauf hin, dass kostenfreie Betreuung im Idealfall das Ziel sein sollte, allerdings liege dies in der Verantwortung von Land und Bund.

In der Abstimmung des Sozialausschusses votierten sieben Stadtverordnete für die Gebührenerhöhung, zwei dagegen. Das gleiche Ergebnis ergab sich im Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung am 3. Juli.

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