Heidelberger Straße

In Bensheim werden Radschutzstreifen entfernt

Hintergrund dieser Maßnahme ist eine gesetzliche Änderung im Straßenverkehrsrecht.

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ps
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Wegen einer Änderung im Straßenverkehrsrecht müssen die Radschutzstreifen entlang der Heidelberger Straße größtenteils entfernt werden. Die Arbeiten werden nächste Woche vom KMB durchgeführt. © Dietmar Funck

Bensheim. Am Mittwoch (22.) und Donnerstag (23.) finden, sofern die Witterung dies zulässt, Demarkierungs- und Markierungsarbeiten in der Heidelberger Straße statt. Der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) wird nach entsprechender Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bensheim die Radschutzstreifen entlang der Straße teilweise entfernen und Parkflächen neu anpassen. Mit Einschränkungen im Straßenverkehr ist in diesem Zeitraum zu rechnen.

Hintergrund dieser Maßnahme ist – wie berichtet – eine gesetzliche Änderung im Straßenverkehrsrecht. Seit November 2021 ist neu geregelt, dass Radschutzstreifen neben einem Seiten- oder Parkstreifen ohne zusätzlichen Sicherheitsraum nicht mehr zulässig sind. Für bereits existierende Schutzstreifen besteht nach Aussage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch kein Bestandsschutz, so dass vorhandene Markierungen folglich anzupassen oder gar zu entfernen sind.

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„Die Radschutzstreifen sollen den Radverkehr vor Unfällen mit Autotüren schützen. Daher hat die Stadt an der Heidelberger Straße intensiv geprüft, ob die Mindestbreiten für den Schutzstreifen irgendwie eingehalten werden können. Aber es fehlt in weiten Teilen schlicht der Platz für die erforderliche Anpassung des gesetzlich neu vorgegebenen Sicherheitsraums“, erläutert Erste Stadträtin und Verkehrsdezernentin Nicole Rauber-Jung. Damit bleibe nur, die Schutzstreifen zu entfernen, auch wenn das unverständlich erscheine. „Aber aufgrund der eindeutigen Rechtslage sind uns die Hände gebunden“, so Rauber-Jung.

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Doch ein Schutzstreifen für den Radverkehr an der Heidelberger Straße ist nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ auch nicht mehr überall notwendig. Grund dafür ist die zwischenzeitliche Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Höhe des Caritasheims auf 30 Kilometer pro Stunde.

Mit der Ortsgruppe Bensheim/Zwingenberg des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Bergstraße wurde daher während der diesjährigen Radverkehrsschau im gegenseitigen Einvernehmen besprochen, die Schutzstreifen vor dem Caritasheim zu entfernen.

Teilstück nicht betroffen

Davon nicht betroffen ist ein Teilstück, bei dem der Radschutzstreifen zwischen Fußverkehrsampel und Fußgängerüberweg bestehen bleibt. „Diesen Abschnitt haben wir uns vor Ort noch mal genau angesehen. Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass die Radschutzstreifen in diese Bereich rechtlich beibehalten werden dürfen. Um den Interessen der Radfahrenden Rechnung zu tragen, bleibt dieser kurze Straßenabschnitt mit den Schutzstreifen erhalten“, so Rauber-Jung. ps

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