Finanzausschuss

Entscheidung über Erhöhung der Grundsteuer B in Bensheim vertagt

Das Gremium möchte erst konkrete Sparvorschläge präsentiert bekommen, anhand derer dann neu über die Höhe der Grundsteuer B entschieden werden kann. 1450 Prozent empfinden die Mitglieder als zu hoch.

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Anna Meister
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Im Bensheimer Rathaus sucht man händeringend nach weiteren Einsparmöglichkeiten, um das Haushaltsloch zu verkleinern. © Thomas Neu

Bensheim. Es war wenig überraschend, wie die Bensheimrinnen und Bensheimer die Nachricht aufgenommen haben: Milde ausgedrückt ist die Bevölkerung empört über die vom Magistrat vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 620 auf 1450 Prozent. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Pläne machten nicht nur mehrere BA-Leserinnen und -Leser ihrem Ärger Luft, auch die Fraktionen äußerten sich schnell.

Der Tenor: Niemand möchte eine Erhöhung der Grundsteuer B um satte 830 Prozent. Um diese Entwicklung abzuwenden, braucht es allerdings mehr, als nur dagegen zu sein. Vielmehr müssen die Verwaltung und die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung konkrete Einsparmaßnahmen vorlegen - und sich dann auch noch einig darüber sein, wo der Rotstift angesetzt werden soll.

Bisher vermisst der Haupt- und Finanzausschuss diese Vorschläge. Das ist auch der Grund, weshalb das Gremium die Entscheidung über die Erhöhung der Grundsteuer B auf die Stadtverordnetenversammlung im Dezember verschieben möchte. Dann soll auch der Haushalt für 2025 eingebracht werden.

Den Vorschlag, mit der Entscheidung noch zu warten, brachte die BfB mit einem Änderungsantrag ein. Der HFA stimmte diesem Teil des Antrags einstimmig zu. „Es ergibt keinen Sinn, auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse über die Grundsteuererhöhung zu entscheiden. Wir müssen die zusätzlich Zeit intensiv nutzen. Vor einer Erhöhung der Grundsteuer in diesem Ausmaß müssen andere Möglichkeiten geprüft werden“, sagte Franz Apfel (BfB).

Idee: Verkauf der städtischen Anteile an der GGEW

Umstrittener war dagegen die Idee seiner Fraktion, die Stadt Bensheim könne, um zusätzliche Gelder zu generieren, den partiellen Verkauf ihrer Anteile an der GGEW prüfen. Ziel sollte die Beibehaltung von 51 Prozent der Anteile sein. Aktuell hält die Stadt 54,8 Prozent des Energieversorgers. Gebeten hatte die BfB weiter, zu prüfen, ob der KMB die zu veräußernden Anteile übernehmen, beziehungsweise, welche weiteren Interessenten es noch geben könnte. Auch der Verkauf der Aktien an die Bürger sei für die BfB eine Option.

Schon vor mehreren Jahren habe es die Überlegung gegeben, die GGEW-Anteile komplett zu veräußern, so Apfel. Wann genau, lies sich allerdings an diesem Abend nicht rekonstruieren. Zumindest in der aktuellen Sitzung des HFA wurde den Ideen der BfB eine Absage erteilt. „Dann hoffe ich auf viele kluge Vorschläge im Dezember, damit wir nicht nur Kritik üben, sondern auch Lösungen aufzeigen.“

Der Hauptgrund dafür, weshalb sich der Ausschuss generell gegen die Veräußerung der GGEW-Anteile ausspricht, sind die Ausschüttungen, die der Stadt Bensheim damit jedes Jahr entgehen würden: 3,8 Millionen Euro erhielten die kommunalen Anteilseigner beispielsweise im Jahr 2023, im ersten Jahr nach der Fusion mit der Energieried. Etwas plakativer drückte es Bernhard Stenger (CDU) aus: „Wieso sollte man die Kuh schlachten, die man über Jahre gemolken hat?“ Solche einmaligen Verkäufe seien nur ein Strohfeuer, an den eigentlichen Kostenstruktur ändere sich damit für die Stadt nichts. Auch ein Verkauf der GGEW-Aktien - rund 38 000 sind in Besitz der Stadt - würde nicht den gewünschten Effekt bringen.

Weshalb die Entscheidung bereits im November fallen sollte

Am Montagabend zeigte sich der Ausschuss zurückhaltend, vielmehr konnte die Mehrheit der Mitglieder nicht nachvollziehen, weshalb sich der Magistrat noch in der Sitzungsrunde im November eine Entscheidung über die Grundsteuererhöhung erhofft hatte.

Bürgermeisterin Christine Klein erklärte, sie könne nachvollziehen, dass das Stadtparlament lieber im Dezember abstimmen würde. Stephan Schneider, Fachbereichsleiter des städtischen Teams Finanzen, erklärte, wieso das allerdings eine knappe Angelegenheit werden könnte: Ab dem neuen Jahr greift die Grundsteuerreform mit ihren neuen Berechnungsmodellen. Daher müssen die neuen Hebesätze rechtzeitig bestimmt werden, damit die Grundsteuer ab 2025 korrekt erhoben werden kann.

Grundsätzlich haben Städte und Gemeinden in Deutschland die Möglichkeit, die Grundsteuerhebesätze rückwirkend zum Jahresbeginn bis zum 30. Juni eines Jahres anzupassen. Diese Regelung stammt aus dem Kommunalabgabengesetz und gibt den Kommunen einen gewissen Spielraum, um ihre Finanzplanung für das laufende Jahr anzupassen.

Allerdings gilt diese Regelung im Kontext der Grundsteuerreform nur eingeschränkt. Da die neue Berechnungsmethode ab dem 1. Januar 2025 verbindlich ist, müssen die Städte und Gemeinden die Hebesätze für das neue System festlegen, um eine rechtzeitige und reibungslose Umsetzung sicherzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung im Dezember findet am 19. des Monats statt, es bleiben also nur wenige Tage, bis die Änderung - wie auch immer sie bis dahin aussehen mag - rechtskräftig sein muss. Eines ist klar: Um eine Erhöhung der Grundsteuer B werden die Bensheimer wohl nicht herumkommen. „Unser Einsparpotenzial ist bei all unseren Pflichtaufgaben begrenzt“, bemerkte Bernhard Stenger. Auch der Kreis Bergstraße werde die Stadt in den kommenden Jahren nicht schonen - als ein Stichwort nannte er die Kreisumlage. Trotzdem hielt auch er es für sinnvoll, den neuen Haushalt 2025 und die Grundsteueranpassung gemeinsam zu beschließen.

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„Den Haushalt alleine über die Grundsteuer B auszugleichen halte ich für fragwürdig“, ergänzte Rolf Kahnt (VuA). Auch bezüglich ihrer Höhe könne man anhand der - hoffentlich - bis zum Dezember vorliegenden Erkenntnisse noch einmal gegensteuern.

Was den Vorschlag über den Hebesatz von 1450 Prozent angeht, so halte man sich an die Empfehlungen des Landes und der Aufsichtsbehörden, erklärte Schneider. Sollten sich keine anderen Einsparmöglichkeiten auftun, so drohe Bensheim im kommenden Jahr ein Liquiditätsengpass und die Nichtgenehmigung des Haushaltes. „Die geplante Steuererhöhung macht uns allen keinen Spaß“, betonte die Bürgermeisterin. Grund für die aktuelle Lage sei keine Misswirtschaft, sondern der massive Einbruch bei der Gewerbesteuer, verbunden mit hohen Rückzahlungen an die Unternehmen. Innerhalb der Verwaltung werde täglich geprüft, an welchen Stellen eingespart werden könne. Von Schnellschüssen, wie dem unüberlegten Verkauf von Liegenschaften oder Anteilen, rät die Rathauschefin ab.

Nun möchte man sich also im Dezember „das Tafelsilber“ anschauen, wie es Maximilan Gärtner (CDU) ausdrückte. Der Verkauf von städtischem Eigentum - egal welcher Form - könne auch in den kommenden Jahren noch Luft im Haushalt schaffen. Jürgen Kaltwasser (SDP) sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, neben der Erhöhung der Grundsteuer B auch die Einführung der neuen Grundsteuer C zu prüfen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob genügend Maßnahmen zusammenkommen, um die Erhöhung der Grundsteuer B zumindest abmildern zu können.

Von Anna Meister

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