Bensheim. „Die gewaltige Erhöhung der Grundsteuer B um mehr als das Doppelte auf 1450 Punkte lehnt die BfB-Fraktion entschieden ab“, heißt es in einer Pressemitteilung der Wählergemeinschaft „Bürger für Bensheim“.
„Mit einem Steuersatz von 1450 Punkten wären wir an der Spitze der hessischen Kommunen bei der Grundsteuer B. Die Erhöhung würde bedeuten, dass die Miet-Nebenkosten sowohl für Eigentümer als auch Mieter weiter erhöht würden. Aufgrund der hohen Mieten und der sehr hohen Nebenkosten in Bensheim schließen wir diesen Weg für uns als BfB-Fraktion ausdrücklich aus“, so BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.
Vorschlag: Verkauf von Anteilen des GGEW
Bensheim muss handeln, um sein enormes Defizit bei der Gewerbesteuer von über 40 Millionen Euro auszugleichen und innerhalb von fünf Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.
Stattdessen schlägt die BfB-Fraktion den Verkauf von städtischen Anteilen des GGEW vor. Bensheim sollte bis auf 50,1 Prozent der GGEW-Anteile verkaufen. „Das wollen wir geprüft sehen. Der Verkauf könnte an die andere Kommunen, die bereits Miteigentümer am GGEW sind, erfolgen oder an die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB), die Bensheim schon einmal in einer schwierigen finanziellen Situation durch den Kauf des Abwassernetzes geholfen hat“, daran erinnert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.
Statt eines Kahlschlags, der auch die Vereine, der soziale, sportliche, umweltaktive und kulturelle Bereiche treffen wird, plädiert die Fraktion dafür, dass neben dem Verkauf von GGEW-Anteilen folgende Maßnahmen angegangen werden:
Beschluss einer Stellenbesetzungssperre. Bei notwendigen Ausnahmen kann der Magistrat eine Besetzung begründet beschließen. Diese Maßnahme wurde in der Vergangenheit schon mal erfolgreich durchgeführt. Da war die Situation bei weitem nicht so belastet.
Verkauf einzelner Gebäude und Grundstücke, beispielsweise Rodensteinstraße 8 und das Hoffart-Gelände. Die hauptamtlichen Dezernentinnen sollten die Fraktionsvorsitzenden einladen, um über weitere Gebäude zu sprechen, die verkauft werden sollten.
Die „Bürger für Bensheim“ erwarten Projekte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die zur Absenkung von Kosten führen. Beispielsweise könnte die Stadtverwaltung Bensheim das Vergabeverfahren für Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge kleinerer Kommunen übernehmen. Auch die Übernahme der Aufgaben des Bauamtes einer kleineren Kommune wäre laut BfB denkbar.
Welche Arbeiten innerhalb der Stadtverwaltung können entfallen? Eine Aufgabenkritik hält die BfB für erforderlich. Dazu wird die Kompetenz der Teams innerhalb der Stadtverwaltung benötigt.
„Wir werden einen Änderungsantrag stellen, um die Verwaltungsvorlage mit der Erhöhung auf 1450 Punkte bei der Grundsteuer B von der Tagesordnung der Gremien im November zu nehmen. Unser Ziel ist es, dass mit den oben aufgeführten Punkten die extreme Erhöhung der Grundsteuer B entfällt“, informiert die BfB-Fraktion. Der hauptamtliche Magistrat müsse seine Hausaufgaben machen, bevor an Steuererhöhungen zu denken ist, heißt es abschließend in der Mitteilung. red
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