Finanzen

Grundsteuer B soll in Bensheim von 617 auf 1275 Punkte steigen

Die Entscheidung über die Erhöhung muss wegen der erneuten Einbrüche bei der Gewerbesteuer „unverzüglich“ fallen.

Von 
Anna Meister
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In Bensheim soll noch während der Sitzungsrunde im März über den neuen Hebesatz der Grundsteuer B entschieden werden. © Christin Klose/dpa

Bensheim. 1275 Punkte stehen am kommenden Montag im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bensheim zur Debatte. So hoch soll rückwirkend zum 1. Januar der neue Hebesatz der Grundsteuer B ausfallen. Eigentlich hätte der Hebesatz gemeinsam mit dem Haushalt 2025 beschlossen werden sollen. Da dieser wegen erneuter Rückzahlungen von Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von noch einmal etwa 8 Millionen Euro allerdings nicht genehmigungsfähig ist und noch einmal überarbeitet werden muss, muss die Entscheidung nun „unverzüglich“ fallen. So steht es im Beschlussvorschlag, über den der HFA und danach die Stadtverordnetenversammlung abstimmen wird. Damit werde das derzeit bestehende erhebliche Risiko, einen Liquiditätskredit schon im ersten Halbjahr 2025 zu benötigen, vermindert.

Ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Haushalt am 5. Juni (2. Lesung), mithin vor dem 30. Juni, würde zeitlich nicht ausreichen. Zwar wäre es auch dann noch möglich, die Hebesatzsatzung der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar zu ändern - allerdings könnte dann eine im ersten Halbjahr 2025 erfolgte Gewerbesteuerrückzahlung nicht mehr kompensiert werden, heißt es weiter in der Begründung der Verwaltung. Eine mögliche weitere Erhöhung dieses Hebesatzes wird damit im Rahmen der Beratungen des Haushalts für das Haushaltsjahr 2025 nicht verhindert.

Nachtragshaushalt 2024 wurde abgelehnt

Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer werden regelmäßig in der für das Haushaltsjahr betreffenden Haushaltssatzung beschlossen. Alternativ können die Hebesätze jedoch auch in einer Hebesatzsatzung bestimmt werden. Aufgrund der im Haushaltsjahr 2024 entstandenen Gewerbesteuerrückzahlungen, die das Steuerniveau voraussichtlich nachhaltig und wesentlich mindern werden, besteht für die künftigen Haushalte der Stadt ein erheblicher Konsolidierungsbedarf.

Für das Haushaltsjahr 2025 besteht darüber hinaus eine Liquiditätsproblematik, da für das Haushaltsjahr 2024 die Ermächtigung für Liquiditätskredite auf 0 Euro beschlossen wurde. Diese ist aus folgenden Gründen auch weiterhin gültig:

Dem Risiko, einen Liquiditätskredit zu benötigen, ohne eine entsprechende Ermächtigung zu haben, sollte durch die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vom 19. Dezember 2024 begegnet werden. Darin wurde eine Ermächtigung für einen Liquiditätskredit von 50 Millionen Euro vorgesehen. Die Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde allerdings mit Bescheid vom 25. Februar 2025 von der Kommunalaufsichtsbehörde beanstandet. Damit blieb die ursprüngliche Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 bestehen.

Dazu kommt weiter, dass der Haushalt für das Jahr 2025 noch nicht beschlossen wurde, weshalb die Stadt Bensheim sich nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung befindet. In dieser Phase dürfen lediglich zwingend notwendige Ausgaben getätigt werden, wie laufende Verpflichtungen oder gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Während dieser Zeit ist eine Überschreitung eine Liquiditätskreditermächtigung nur nach unvorhersehbaren Ereignissen möglich - etwa hoher Steuerrückzahlungen, Finanzbedarfen oder Naturkatastrophen. Von Letzteren bleibt die Stadt hoffentlich weiterhin verschont. Ein erforderlicher Antrag zur Überschreitung dieser Grenze muss von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden.

Erhöhung der Grundsteuer B würde Haushalt um 11 Millionen Euro entlasten

Um das Liquiditätsrisiko, das mit Ablehnung der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2024 nun wieder besteht, zu minimieren, soll also nun die von der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2024 beschlossene Hebesatzsatzung zu Grundsteuer rückwirkend zum Jahresbeginn geändert. Vorgesehen ist eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 1275 Prozent. Mit dieser Erhöhung um 658 Prozentpunkte würde der Haushalt für das Haushaltsjahr 2025 um rund 11 Millionen Euro entlastet. Womit die Stadt gerade einmal die „neuen“, erst vor kurzem bekanntgewordenen Rückzahlungen der Gewerbesteuer abgedeckt hätte.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer sollen in Bensheim unangetastet bleiben: Die Grundsteuer A würde also weiter bei 431, die Gewerbesteuer bei 390 Punkten liegen.

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Der Magistrat der Stadt Bensheim hatte Ende Februar beschlossen, die Beratung zum Haushaltsplan 2025 wegen der weiteren Einbrüche bei der Gewerbesteuer auszusetzen. Der von Bürgermeisterin Christine Klein am 20. Februar eingebrachte Haushalt wäre mit der Einarbeitung der zusätzlichen 8 Millionen Euro nicht genehmigungsfähig gewesen. Vor dem Hintergrund der äußerst kritischen Finanzlage werden innerhalb der Verwaltung selbst Maßnahmen, die bei der Erstellung des Etats für 2025 als unbedingt notwendig erachtet worden sind, nochmals kritisch hinterfragt. Der Haushaltsplanentwurf wurde nicht zurückgezogen und muss daher auch nicht erneut eingebracht werden. Der Haushalt muss allerdings jetzt unter den neuen Vorzeichen neu bewertet werden, mit dem Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können.

Bei dem erneuten Einbruch handelt sich um Rückzahlungen von Gewerbesteuerzahlungen aufgrund einer Veranlagung für die Jahre 2022 und 2023 sowie infolgedessen um eine Herabsetzung von Vorauszahlungen. „Der Einbruch war nicht vorhersehbar. Gewerbesteuerbescheide aus der Vergangenheit können rückwirkend und mit großer Wirkung für die Zukunft korrigiert werden, etwa durch Betriebsprüfungen. Auf diese Verfahren haben die Städte und Gemeinden keinen Einfluss. Wegen des Steuergeheimnisses besteht lediglich eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, darüber vorab Kenntnisse zu erlangen“, hatte die Stadt nach Bekanntwerden der Einbrüche bekanntgegeben.

Allerdings wurde die Stadtverwaltung Ende Februar darüber informiert, also bereits vor Erlass der entsprechenden Gewerbesteuermessbescheide. „Dadurch wurde die Verwaltung in die Lage versetzt, sofort zu reagieren.“

Redaktion

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