Haushalt

Was der erneute Einbruch der Gewerbesteuer in Bensheim bedeutet

Zeitliche Abläufe für Beratungen müssen neu terminiert werden, bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

Von 
Anna Meister
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Die Gewerbesteuer ist noch einmal erheblich eingebrochen, die Stadt Bensheim musste für die Jahre 2022 und 2023 einen hohen einstelligen Millionenbereich zurückzahlen. Das wirkt sich auf den aktuellen Haushalt aus, die Beratungen wurden deshalb vorerst vom Magistrat ausgesetzt. © Dietmar Funck

Bensheim. Ende Februar hat der Magistrat der Stadt Bensheim beschlossen, die Beratung zum Haushaltsplan 2025 auszusetzen. Der Grund sind weitere erhebliche Einbrüche bei der Gewerbesteuer, die erst nach der Aufstellung sowie Einbringung des Haushaltsplanentwurfs bei der Stadtverordnetenversammlung am 20. Februar avisiert wurden.

„Der von mir vorgelegte Haushalt wäre mit der Einarbeitung der uns kurzfristig angekündigten Gewerbesteuereinbrüche weder genehmigungs- noch einvernehmensfähig“, betonte Bürgermeisterin Christine Klein. Aktuell rechnet die Verwaltung mit einem hohen einstelligen Millionenbetrag, der nun im Haushalt 2025 zusätzlich fehlt. Diese Entwicklung hat auch negative Auswirkungen auf die Finanzplanung in den folgenden Jahren. Vor diesem Hintergrund der äußerst kritischen Finanzlage werden innerhalb der Verwaltung selbst Maßnahmen, die bei der Erstellung des Etats für 2025 als unbedingt notwendig erachtet worden sind, nochmals kritisch hinterfragt.

Bürgermeisterin Klein nahm darüber hinaus unverzüglich Kontakt mit der Kommunalaufsicht auf – mit der dringenden Bitte um Unterstützung in dieser Situation, die für die Stadt Bensheim historische Ausmaße hat. Bis der Haushaltsplan beraten und genehmigt ist, befindet sich die Stadtverwaltung weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Dies bedeutet, dass der Kommune nur eingeschränkt finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. In dieser Phase dürfen lediglich zwingend notwendige Ausgaben getätigt werden, wie laufende Verpflichtungen oder gesetzlich vorgeschriebene Leistungen.

Haushaltsplanentwurf wurde nicht zurückgezogen

Der zeitliche Ablauf für die Haushaltsberatungen müssen nun neu terminiert werden, teilt die Stadt auf Anfrage der Redaktion mit. Es wird nicht das gesamte Zahlenwerk neu erarbeitet oder aufgestellt. Der Haushaltsplanentwurf wurde nicht zurückgezogen und muss daher auch nicht erneut eingebracht werden. Der Haushalt muss allerdings jetzt unter den neuen Vorzeichen neu bewertet werden, mit dem Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können.

„Bürgermeisterin Christine Klein befindet sich in einem engen Austausch mit den Aufsichtsbehörden. Die Kommunalaufsicht wurde über die neue Lage unterrichtet. Fest steht, dass die neue Entwicklung eine Neuberechnung sowie ein valides Haushaltssicherungskonzept (wie bisher auch) erfordern. Dies wurde der Bürgermeisterin im Gespräch mit der Kommunalaufsicht auch so gespiegelt.“

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Bei dem erneuten Einbruch handelt sich um Rückzahlungen von Gewerbesteuerzahlungen aufgrund einer Veranlagung für die Jahre 2022 und 2023 sowie infolgedessen um eine Herabsetzung von Vorauszahlungen. „Der Einbruch war nicht vorhersehbar. Gewerbesteuerbescheide aus der Vergangenheit können rückwirkend und mit großer Wirkung für die Zukunft korrigiert werden, etwa durch Betriebsprüfungen. Auf diese Verfahren haben die Städte und Gemeinden keinen Einfluss. Wegen des Steuergeheimnisses besteht lediglich eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, darüber vorab Kenntnisse zu erlangen.“

Allerdings wurde die Stadtverwaltung Ende Februar darüber informiert, also bereits vor Erlass der entsprechenden Gewerbesteuermessbescheide. „Dies ist nicht selbstverständlich. Dadurch wurde die Verwaltung in die Lage versetzt, sofort zu reagieren. Zumal die Messbescheide zum aktuellen Zeitpunkt der Stadtverwaltung noch nicht vorliegen“, heißt es abschließend aus dem Rathaus.

Redaktion

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