Bensheim. Ganz so geräuschlos, wie man hätte vermuten können, verlief die Abstimmung über die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser in den Stadtteilen nicht. Mit Fehlheim und Zell wurde die Beschlussvorlage von zwei Ortsbeiräten komplett abgelehnt, während Schönberg und Auerbach einstimmig zustimmten.
Die Gründe für die Ablehnung waren unterschiedlich. Fehlheim stört sich vor allem an der Begründung der Verwaltung. So wird neben gestiegenen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten auch von den durch städtische Investitionen herbeigeführten „hochwertigen Verbesserungen“ gesprochen, die offenkundig in Fehlheim nicht vorhanden sind.
In Zell sind es grundlegende Widerstände, da es für die ehrenamtlich tätigen Vereine zu einer doppelten Belastung führen würde. Dabei hat der Ortsbeirat überhaupt keine Probleme mit der Anhebung der Gebührensätze. Vielmehr ist Volker Rettig der Meinung, dass diese insbesondere bei Privatnutzung durch Auswärtige eigentlich zu niedrig seien.
Der Ortsbeirat stört sich vor allem daran, dass künftig die Förderung von ortsansässigen Vereine bei Veranstaltungen mit Eintritt wegfallen soll. Das träfe insbesondere die Fastnacht und die Theateraufführungen der Feuerwehr hart, zumal auch nicht klar sei, ob der Tagessatz von dann 210 Euro im Dorfgemeinschaftshaus auch für die Probentage gelte. Wäre das so, dürften die erzielten Einnahmen ausschließlich der Bezahlung der Raummiete dienen.
Vor dem Hintergrund dieser dann doppelten Belastung (erhöhte Miete und Wegfall der Förderung) lehnte der Ortsbeirat die Gebührenordnung im Interesse des ehrenamtlichen Engagements der Vereine einstimmig ab. In Schönberg sieht die Situation anders aus: Wie von Ortsvorsteher Michael Lortz auf Anfrage zu hören war, gibt es keine Vereinsveranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus, bei denen Eintritt verlangt wird. Auch habe man in Schönberg das Haus am Dorfplatz für entsprechende Treffen der Vereine und auch des Ortsbeirates. Eine Nachfrage bezüglich der Änderungen hatte der Ortsvorsteher bereits im Vorfeld geklärt. Dabei ging es um die Küche, für die sich die Tagesgebühr um 25 Euro reduzieren kann, falls sie nicht genutzt wird.
Über die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftshäuser, mit der die Gebührensätze durchschnittlich zwischen 20 und 25 Prozent angehoben werden, müssen noch die Ortsbeiräte Gronau, Langwaden und Wilmshausen (jeweils heute) entscheiden, bevor in den nächsten Tagen noch die Ausschüsse und zuletzt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10. Oktober entscheidet. Dem Zeitplan entsprechend würde die geänderte Gebührenordnung dann mit Beginn des neuen Jahres wirksam werden. js
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