Haushalt

Erhöhung der Grundsteuer als Gipfel des Versagens

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„Entscheidung zu Grundsteuer B und Nachtragshaushalt“, BA vom 18. Dezember

Als Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in Bensheim bin ich zwar von der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B betroffen, belastet werden aber, über die Nebenkostenabrechnung, in voller Höhe meine Mieter. Diese zahlen für eine knapp 80 Quadratmeter große Wohnung zur Zeit 375 Euro Grundsteuer pro Jahr.

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Die Grundsteuer wird, bei der geplanten Erhöhung des Hebesatzes auf 1740 Punkte auf 1052 Euro pro Jahr steigen. Das entspricht einer Erhöhung um 677 Euro pro Jahr und damit um 280 Prozent. Demgegenüber stehen zusätzliche Leistungen von 0.

Untere und mittlere Einkommen sind am stärksten betroffen

Mit einer solchen Erhöhung ist Bensheim ein Spitzenplatz bei der Grundsteuer B in Deutschland sicher. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B lag in Deutschland bei 554 Prozent. Da wahrscheinlich ein großer Teil der Bürger in Bensheim zur Miete wohnt, wundert es mich, dass noch nicht zur Revolution oder zumindest zur Besetzung von Sankt Georg aufgerufen wurde.

Von der Erhöhung der Grundsteuer B sind am stärksten die unteren und mittleren Einkommen betroffen und damit die, die sowieso schon unter hohen Mieten, enorm gestiegenen Heizkosten, Inflation und weiter steigenden Sozialabgaben leiden.

Nach dem Haushaltsdesaster in Bensheim nun einfach eine so extreme Erhöhung der Grundsteuer B zu fordern und diese quasi als alternativlos oder als einen notwendigen Beitrag der Bürgergesellschaft zu bezeichnen, ist aus meiner Sicht der Gipfel des Versagens.

Alternativen werden nicht ernsthaft diskutiert

Alternativen wie die Einführung einer Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke, wurde als zu umständlich abgelehnt, eine Erhöhung der Grundsteuer A oder der Gewerbesteuer werden nicht ernsthaft diskutiert. Kostensenkungen sind angeblich nur in mikroskopischen Dosen möglich, hier gibt es aber sicher noch erhebliches Potenzial.

Kann man nicht zum Beispiel pauschal die freiwilligen Leistungen der Stadt um 30 bis 50 Prozent kürzen. Wie viel kann man bei den Zuschüssen zum Winzer- und zum Bürgerfest einsparen, müssen die überhaupt sein? Wie kann man zusätzliche Einnahmen durch Ausschüttungen der MEGB oder durch Ausschüttungen der GGEW und der Sparkasse generieren?

Muss man freiwerdende Stellen unbedingt nachbesetzen oder könnte man, falls erforderlich, auch interne Umbesetzungen vornehmen? Kann man Leitungsebenen streichen und/oder Leitungsfunktionen bündeln?

Das Kaufhaus Krämer sollte verkauft werden

Mit dem früheren Kaufhaus Krämer droht nach dem Bürgerhaus, dem Hoffart-Gelände, Marktplatz, Neumarkt und dem alten Hospital das nächste innerstädtische Debakel. Die MEGB sollte schnellstmöglich versuchen, das Kaufhaus Krämer wieder zu verkaufen und den Erlös an die Stadt ausschütten.

Ernsthaft überlegen muss man auch den Verkauf des Hoffart-Geländes, da man für diese „Sahneschnitte“ auch nach Jahrzehnten noch keine sinnvolle Verwendung gefunden hat.

Mit ernsthaftem Nachdenken und Kreativität kommt man sicher auf weiteres Einsparpotenzial und muss die geplante Erhöhung der Grundsteuer B nicht als alternativlos verkaufen.

Heribert Halbritter

Lorsch

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