Bensheim. Die Marketing- und Entwicklungsgesellschaft Bensheim (MEGB) soll weitere Aufgaben übernehmen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die kommende Sitzungsrunde der städtischen Gremien hervor.
Wirklich überraschend kommt dieser Schritt nicht. Seit zwei Jahren befasst sich die Kommunalpolitik intensiv mit der Angelegenheit, was nicht bedeutet, dass es schon zuvor keine Debatten über die Zukunft der städtischen Tochter gegeben hätte.
Im Februar 2021 verabschiedeten die Stadtverordneten allerdings auf Initiative der BfB einen Prüfauftrag. Erarbeitet werden sollte vom Magistrat eine Entscheidungsgrundlage für eine Abwicklung, Neuausrichtung oder Aufgabenänderung der städtischen Tochter.
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Im vergangenen Sommer lagen die Ergebnisse vor, die damals engagiert diskutiert wurden. Letztlich war eine Auflösung der GmbH schnell vom Tisch, stattdessen wollte eine Koalitionsmehrheit, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, untersucht wissen, ob Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung sowie sozialer Wohnungsbau künftig von der MEGB übernommen werden könnten. Änderungen aus den Reihen der Opposition waren nicht mehrheitsfähig.
Nun geht es in die nächste Runde mit eben diesen Punkten. Beim Stadtmarketing, zurzeit noch eine Stabsstelle im Dezernat der Bürgermeisterin, bestünden enge Verflechtungen mit der Tochtergesellschaft, verbunden mit „Reibungsverlusten durch unklare Verantwortlichkeiten“, heißt es aus dem Rathaus.
Auf flexible Entscheidungswege setzen
Das möchte man mit einer organisatorischen Einbindung abstellen und setzt auf flexible Entscheidungswege, kürzere Reaktionszeiten und einen Ansprechpartner für Einzelhändler und Unternehmen. So lautet zumindest die offizielle Begründung.
Einen Wechsel der Mitarbeiterinnen von der Stadt zur MEGB ist aber nur mit deren Zustimmung möglich. Diese favorisieren den Verbleib in der Kernverwaltung, weshalb eine Personalgestellung zum Tragen kommen soll. Heißt in der Praxis: Das bestehende Arbeitsverhältnis wird fortgeführt, beschäftigt werden sie aber bei der Tochter und nicht der Mutter.
Die Vereinbarung sieht weiterhin vor, dass die Stadtverordnetenversammlung die Hoheit über das Budget und die damit verbundenen Vorhaben behält, weil die Höhe der Zuschüsse ab dem nächsten Jahr im Zuge der Haushaltsplanungen angemeldet und erläutert werden müssen.
In die Rolle eines Bauträgers schlüpfen
Ohne Zustimmung der Fraktionen soll auch beim sozialen Wohnungsbau nichts umgesetzt werden können. Während die Verwaltung der Wohnungen ohnehin bei der Stadt bleibt, soll die Gesellschaft quasi in die Rolle eines Bauträgers schlüpfen und entsprechende Projekte umsetzen - mit Unterstützung Dritter. Vorteil dieser Variante: Der direkte Zugriff auf die Unterkünfte durch die öffentliche Hand und das absolute Belegungsrecht auf unbefristete Zeit.
Das Auslaufen von Belegungsrechten ist seit jeher ein Problem, weil auf diesem Weg oft Wohnungen zu sozialverträglichen Preisen wegfallen. Selbst bei einer Verlängerung entsteht nicht mehr Wohnraum, so die Verwaltung. Keine neuen Erkenntnisse und zugleich Diskussionen, die seit vielen Jahren geführt werden in einer Stadt mit zum Großteil happigen Miet- und Grundstückspreisen.
Entlastung gibt es nur auf dem Papier
Mit Blick auf die steigende Zahl Geflüchteter, die Bensheim unterbringen muss, geht die Stadt von einer Entlastung aus, wenn durch die MEGB neuer Wohnraum geschaffen wird. Womit man aber bei einem der entscheidenden Punkte ist: Solange nicht gebaut wird oder bestehende Gebäude übernommen und hergerichtet werden, gibt es die Entlastung nur auf dem Papier.
Wobei es in der Vorlage für die Stadtverordneten auch heißt, dass die Stadt über Grundstücke verfüge, die man zur Verfügung stellen könnte. Gegenwärtig sei aber kein Projekt in Aussicht, was eine wirtschaftliche Umsetzung rechtfertige. Sobald es konkreter wird, muss das Stadtparlament einem entsprechenden Vorhaben ohnehin zustimmen.
In der aktuellen Vorlage geht es daher in erster Linie darum, die grundsätzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Tochtergesellschaft tätig werden kann. Dazu muss, nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht, der Gesellschaftervertrag der MEGB angepasst, in dem die neuen Aufgabenfelder klar benannt werden.
Was zunächst nicht nach einem Thema klingt, mit dem man die breite Masse begeistern kann, stellt allerdings Weichen für die Zukunft - sowohl der MEGB als auch der Stadtentwicklung. Immer unter der Voraussetzung, dass alles so kommt wie geplant. Man muss jedoch kein Prophet sein, um eine weitere engagierte Debatte im Haupt- und Finanzausschuss am 13. März und in der Stadtverordnetenversammlung am 23. März vorherzusagen.
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