Bensheim. Zu den Zelten des Kreises kommen nun die Container der Stadt: Auf dem Festplatz am Berliner Ring soll eine weitere Übergangsunterkunft für Geflüchtete geschaffen werden. Auftraggeber ist dieses Mal allerdings nicht der Landkreis, sondern das Rathaus.
Die Verwaltung sucht bekanntlich dringend Wohnraum, um die vom Landratsamt direkt zugewiesenen Menschen unterbringen zu können. Seit Mai waren es 60 Personen, deutlich weniger als die 127 bis 157 Direktzuweisungen pro Quartal, die für Bensheim eigentlich vorgesehen sind.
Weil die Stadt aber keine eigenen Immobilien besitzt, braucht es unter Zeitdruck andere Lösungen. Eine davon ist nun der Bau eines kleinen Container-Dorfs auf dem Gelände unweit von Badesee und Weststadthalle. 200 Geflüchtet könnten dort nach aktueller Planung ein Dach über dem Kopf erhalten. Hochgerechnet auf eine Standzeit von drei Jahren belaufen sich die Kosten auf 4,5 Millionen Euro.
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Die Summe setzt sich zusammen aus 2,467 Millionen Euro für den Aufbau der Unterkünfte einschließlich der Ausstattung sowie 2,034 Millionen Euro für die Miete der Container und den Betrieb. Ein Kauf war übrigens nach Angaben der Verwaltung keine Option, weil die Firmen ihre Container nur zur Miete anbieten. Das habe eine Marktabfrage ergeben. Nicht eingerechnet sind Kosten für einen Abbau der Anlage, diese werden mit rund 350 000 Euro veranschlagt.
Bei einer Vollbelegung könnten Einnahmen in Höhe von 2,13 Millionen Euro in den drei Jahren angesetzt werden, das Geld kommt vom Kreis als Erstattung für die Unterbringung von Asylbewerbern.
Sollte das Verfahren reibungslos laufen und die Stadtverordnetenversammlung am 5. Oktober ihre Zustimmung erteilen, könnten ab Mitte 2024 die ersten Bewohner in die Container einziehen. Diese sollen in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden - in zwei Einheiten, die mit einer Außentreppe und Zugangspodest untereinander verbunden sind. Zusätzlich soll es einen Container für den Sicherheitsdienst und den Sozialdienst geben.
Auf dem Gelände sind darüber hinaus acht Parkplätze und 113 Fahrradabstellplätze vorgesehen.
Neben diesem neuen Standort plant die Verwaltung zudem die Übernahme einer bereits bestehenden Unterkunft in der Nibelungenstraße. In dem Gebäude leben zurzeit größtenteils Personen mit Bleiberecht. Ein entsprechender Mietvertrag mit der Eigentümerin der Immobilie soll über fünf Jahre abgeschlossen werden.
Die dort untergebrachten Geflüchteten werden der Stadt angerechnet, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus. Bei einer Mindestbelegung mit 75 Bewohnern belaufen sich die monatlichen Kosten auf knapp 35 000 Euro. Durch die Anmietung könnte rückwirkend auch das Soll für das erste Zuweisungsquartal erfüllt werden.
Beide Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten stehen auf den Tagesordnungen der Ausschüsse und des Stadtparlaments. Ebenfalls diskutiert wird unter anderem über die Teilnahme am sogenannten Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Klingt sperrig, könnte aber dazu führen, dass die Kommune als Antragstellerin eine Förderung für die Sanierung des Basinusbads erhält.
Basinusbad an Leistungsgrenze
Das Rathaus befindet sich diesbezüglich schon in der Abstimmung mit der GGEW AG als Eigentümer des Hallen- und Freibads. Weil die 2005 eröffnete Einrichtung nicht mehr dem heutigen energetischen Stand der Technik entspricht, bestehe Handlungsbedarf. Außerdem sei das Bad den kontinuierlich steigenden Besucherzahlen nicht mehr gewachsen, heißt es aus der Verwaltung und komme an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit.
Daher müsse die Auslastungsplanung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die GGEW hat in einer Projektskizze zusammengefasst, was angegangen werden müsste. Dazu zählt der Austausch des Blockheizkraftwerks gegen Großwärmepumpen ebenso wie die Sanierung der Gebäudehülle, die Umstellung auf LED-Beleuchtung und die Installation einer Wärmeschutzabdeckung für das Freibad.
Eine grobe Kostenschätzung kommt auf ein Investitionsvolumen von 2,8 Millionen Euro. Um sich die Option zu wahren und Fristen einzuhalten, um über das Bundesprogramm eine Förderung zu generieren, muss die Stadtverordnetenversammlung die Teilnahme billigen. Ob die Stadt dann tatsächlich einen Antrag stellt, ist mit dem Beschluss aber nicht zementiert. Zunächst wollen Rathaus und GGEW intensiv die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen prüfen. Sollte man zu dem Schluss kommen, aus welchen Gründen auch immer nicht teilnehmen zu wollen, könne die Interessensbekundung immer noch zurückgezogen werden.
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