Bensheim. Die Nachricht hat bei vielen Bensheimerinnen und Bensheimern für Empörung gesorgt: Die Stadt Bensheim plant, die Grundsteuer B kräftig anzuheben, von derzeit 620 auf künftig 1450 Punkte. Derzeit erscheint diese Maßnahme der Verwaltung als einziges Mittel, um die desolate Lage in Bensheim abzumildern. Die Mehreinnahmen würden sich bei einem Hebesatz von 1450 Prozent auf knapp 17 Millionen Euro im Jahr belaufen, hatte die Stadt auf Anfrage der Redaktion erklärt.
Entschieden ist bisher noch nichts, einige der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung haben sich bereits zu Wort gemeldet, so lehnt die BfB die Erhöhung zum Beispiel nach wie vor ab. Grund für die Anhebung ist bekanntlich der Einbruch bei der Gewerbesteuer, verbunden mit hohen Rückzahlungen, die ein Finanzloch von 42,7 Millionen Euro in den Ergebnishaushalt reißen (wir haben berichtet). Gleichzeitig ist auch in den Folgejahren von geringeren Gewerbesteuereinnahmen auszugehen.
Ab 1. Januar 2025 sieht der Magistrat die Maßnahme vor, diskutiert wird darüber in der kommenden öffentlichen Sitzungsrunde im November. Damit werden Hauseigentümer und in der Folge über die Betriebskosten auch Mieterinnen und Mieter deutlich stärker belastet.
Ein Beispiel, bereits erwähnt in der BA-Samstagsausgabe, verdeutlicht, was die Erhöhung der Grundsteuer B finanziell bedeutet: Wer in Bensheim bei einem Bodenrichtwert von 500 Euro ein 500 Quadratmeter großes Grundstück mit einer Wohnfläche von 140 und einer Nutzfläche von 80 Quadratmetern besitzt, zahlt bei einem Hebesatz von aktuell 620 Punkten 651 Euro jährlich. Mit dem möglicherweise im kommenden Jahr geltenden Hebesatz von 1450 Punkten steigt die Summe auf 1522 Euro.
Was in diesem Zusammenhang zwar nicht unbedingt Anlass zur Freude gibt, aber dennoch eine wissenswerte Info ist: Die Bodenrichtwerte für Bensheim sind niedriger als noch im vergangenen Jahr. Dieser Wert gibt den durchschnittlichen Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens in einer bestimmten Lage an, ermittelt von den jeweiligen Gutachterausschüssen. Er gibt an, wie viel das Grundstück wert ist, unabhängig von der darauf befindlichen Bebauung. Für die Berechnung der Grundsteuer wird dieser Wert als Basis genommen, weil er die Wertigkeit und Attraktivität des Standorts widerspiegelt.
Werte schwanken je nach Lage zwischen 1050 und 200 Euro
Die Bodenrichtwerte in Bensheim für 2024 liegen durchschnittlich bei 450 Euro pro Quadratmeter, was einem Rückgang von etwa 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Werte schwanken je nach Lage zwischen 1050 und 200 Euro pro Quadratmeter. In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind die Bodenpreise um etwa 128 Prozent gestiegen, wobei 2023 den ersten spürbaren Rückgang seit 2008 darstellt.
Das Jahr mit dem stärksten Wachstum war 2003, in dem der Bodenrichtwert um 24,2 Prozent auf 259 Euro pro Quadratmeter stieg. Das Jahr mit dem geringsten Wachstum beziehungsweise größten Rückgang war 2023, in dem der Bodenrichtwert um 13 Prozent auf 450 Euro pro Quadratmeter sank.
In den letzten drei Jahren, von 2021 bis 2023, hat sich der Bodenrichtwert von 534 auf 450 Euro pro Quadratmeter verringert. Dies entspricht einem Rückgang von etwa 15,7 Prozent und stellt den ersten signifikanten Rückgang seit 2008 dar. Die Grundstückspreise in Bensheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bensheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
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