Verfahren

Bensheimer Firma Sartorius im Insolvenzverfahren

Das Bensheimer Traditionsunternehmen Sartorius Metalltechnik ist im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt hervor.

Von 
Michael Roth
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Der Sartorius-Standort im Bensheimer Stubenwald. © Thomas Neu

Bensheim. Die Post, die einige Bensheimer Unternehmer vor einer Woche bekamen, ließ nichts Gutes ahnen. Sie kam von Pluta Rechtsanwälte, bekannt als einer der führenden Spezialisten für Insolvenzverfahren in Deutschland. Und schon in der Betreffzeile herrschte Klarheit: Insolvenzverfahren Sartorius Metalltechnik GmbH, Bertha-Benz-Straße 6 in Bensheim, steht dort zu lesen.

Vorläufige Insolvenzverwalterin ist die Pluta-Rechtsanwältin Christiane Herweg aus Darmstadt. Sie war gestern nicht zu erreichen. Und so bleibt vorerst offen, wer den Insolvenzantrag gestellt hat, ebenso der Insolvenzgrund. Darüber hinaus, wie das Insolvenzgeld für die Mitarbeiter geregelt ist und wie die Chancen einer Fortführung des Unternehmens betrachtet werden.

Beschluss des Amtsgerichts

In dem Brief teilt Herweg den Betroffenen mit, dass das Amtsgericht in Darmstadt sie zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt hat. „In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung der aktuellen Rückstände“, schreibt sie.

Sprich, die betroffenen Unternehmen sollen aufschreiben, welche Rechnungen Sartorius bei ihnen nicht bezahlt hat. Für eine Rückantwort wäre sie bis diesen Samstag (21.1.) dankbar. In der Anlage findet sich der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt.

Aus der Insolvenz zum Preisträger in die Insolvenz

Der Name Sartorius steht seit über 200 Jahren (Gründung 1795) für Vertrauen, hohe Liefertreue und einwandfreie Produktqualität. So wirbt das Bensheimer Traditionsunternehmen auf seiner Homepage.

Im Jahr 2000 nach einer lange erfolgreichen Zeit mit bis zu 180 Beschäftigten musste der Betrieb schon einmal Insolvenz anmelden. Daraufhin kauften drei Mitarbeiter die Firma und führten sie bis 2017. Dann wurde ein Nachfolger gesucht.

Im Januar 2018 übernahmen der heutige geschäftsführende Gesellschafter Torsten Mayer und seine Frau das Unternehmen. Beim Gründerwettbewerb Bergstraße-Odenwald wurde Sartorius im gleichen Jahr für die „bislang erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens“ ausgezeichnet.

Sartorius ist nicht nur spezialisiert auf die Fertigung und Montage von Fenstern, Türen und Fassaden aus Glas und Aluminium, sondern fertigt auch Schlossereiprodukte aus Stahl wie Geländer, Treppen, Überdachungen und Wintergärten. Auf der Referenzliste sind die Fassaden großer und bekannter Unternehmen sowie Freizeiteinrichtungen aus der Region zu sehen. mir

In dem steht, dass über das Vermögen von Sartorius, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Mayer, gemäß der Insolvenzordnung zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger am 28. Dezember 2022 um 16.30 Uhr folgendes angeordnet wird:

Die Ernennung von Rechtsanwältin Herweg zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Dass Verfügungen nur mit Herwegs Zustimmung wirksam sind. Den Schuldnern von Sartorius wird verboten, an die Firma zu zahlen. Herweg wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen von Sartorius einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zu diesem Zweck wird ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse eingerichtet.

Chancen auf Fortführung

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrtbundesamt werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit Sartorius bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen und, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen.

Rechtsanwältin Herweg wird zusätzlich beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob die freie Vermögensmasse ausreicht, und welche Aussichten für eine Fortführung bestehen. Sie darf dazu alle Geschäfts-und Wohnräume betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen.

Die Firma Sartorius muss ein Vermögensverzeichnis vorlegen und je ein Verzeichnis der Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Anschriften.

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„Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären“, heißt es in dem Beschluss weiter. Gezeichnet ist der von Richterin Donnelly, ausgefertigt zwei Tage vor Silvester.

Eine Nachfrage bei der Sartorius-Geschäftsführung in der Angelegenheit wurde gestern mit dem Verweis auf die Insolvenzverwalterin beantwortet, die aber nicht zu erreichen war.

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