Chronik 2024

2024 gab es in Heppenheim Kritik an Preisen für Bewohnerparken

Die Verdreifachung von 30 auf 90 Euro sorgte für Diskussionen in der Kreisstadt. Ab dem ersten Januar gelten dann die neuen Ausweise.

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red
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In der Altstadt gilt das Parken in gekennzeichneten Flächen für Anwohner. Tagsüber darf eine halbe Stunde mit Parkuhr geparkt werden. © Dagmar Jährling

Heppenheim. Ab dem kommenden Jahr gilt er nun, der neue Preis. Bereits in den vergangenen Wochen konnte man die neuen Bewohnerparkausweise beantragen. Jetzt allerdings zu einem deutlich höheren Betrag, als bislang.

Die Bewohnerparkgebühren in Heppenheim liegen nun jährlich bei 90 Euro – bisher waren es 30 Euro. Die Erhöhung, eine Verdreifachung, wurde von den Betroffenen kritisiert. Im Nachgang gab es daher auch ein Gespräch zwischen der Stadtspitze und betroffenen Anwohnern.

„Die Kernbeschwerde war die, dass die Bewohnerparkgebühren um ein Dreifaches erhöht werden“, erklärte Bürgermeister Rainer Burelbach (CDU) im Anschluss. Die Kritik sei angekommen und so wolle der Bürgermeister das Anliegen an die Stadtpolitik weitergeben, hieß es. Denn klar ist: Burelbach kann das nicht qua seines Amtes entscheiden. Ebenso wenig hatte er die Neuerung im Alleingang eingeführt. Bei einer Stadtverordnetenversammlung im Juli stimmten 22 der Anwesenden für die Erhebung der Gebühren. Zudem gab es eine Nein-Stimme und sieben Enthaltungen. Eine deutliche Entscheidung also.

Vergleichsweise radikale Erhöhung sorgte für Unmut

Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss wurde in der Diskussion Anfang Juli der neue Betrag als moderat empfunden. Etwa vonseiten der Grünen hieß es, die Gebühr „ist okay“. In Darmstadt und Frankfurt etwa kostet das Bewohnerparken jährlich 120 Euro, in Bensheim 80 Euro. Gegen die Beschlussvorlage stimmten im Ausschuss LiZ-Linke und FDP.

Auch wenn 90 Euro aufs Jahr gerechnet eine moderate Gebühr sein mögen, so gilt die Kritik auch der vergleichsweise radikalen Erhöhung. Zudem müssen gerade die Bewohner der Altstadt oftmals auch außerhalb der Altstadt parken, wenn etwa Feste wie das Weinfest anstehen.

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Hier verweist die Stadt auf andere Parkmöglichkeiten wie etwa den Parkhof, doch gerade in Zeiten von Festen sind auch alternative Parkplätze rar und werden auch von Gästen der Stadt aufgesucht und belegt. Ein Parkausweis ist dabei keine Garantie, sondern lediglich eine Erlaubnis, die ausgezeichneten Parkflächen zu nutzen. „Durch die Erteilung eines Bewohnerparkausweises besteht kein Rechtsanspruch auf Nutzung eines Parkstandes innerhalb der Bewohnerparkzone“, steht im Paragrafen 1 der Rechtsverordnung.

Doch auch generell unterhielten sich Anwohner und Bürgermeister über die Parksituation in der Altstadt. So wurden vier Halteverbotsschilder entfernt, die nicht mehr benötigt wurden und somit mehrere Parkplätze wieder zur Nutzung freigegeben. „Da hatten die Anwohner recht, die Schilder sind nicht mehr notwendig“, konstatierte Burelbach.

Die aktuellen Ausweise verlieren ab dem 1. Januar 2025 ihre Gültigkeit. Die Ausweise für 2025 könnenbeantragt und erteilt werden, sowohl online, im Ordnungsamt als auch im Bürgerbüro. Betroffen sind Bewohner der Bewohnerparkbereiche:

A

  • Altstadt
  • Graben
  • Siegfriedstraße 1-31 bzw. 2-68

B

  • Bensheimer Weg
  • Heinrichstraße
  • Hermannstraße
  • Starkenburgweg 1-15a
  • Marienstraße
  • Kleiner Markt 3-5
  • Lehrstraße 25

C

  • Bahnhofstraße
  • Ernst-Schneider-Straße 1, 3, 5, 7, 9, 11-19
  • Graf-von-Galen-Straße
  • In der Krone
  • Karlstraße
  • Karl-Marx-Straße
  • Liebigstraße
  • Neckarstraße 1-7
  • Walther-Rathenau-Straße 1-19, 20, 22, 24

red

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