Mannheim. Die Sparkasse Rhein Neckar Nord muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Bafin angeordnet. Grund dafür waren nach Angaben der Finanzaufsicht Mängel in der Organisation des Kreditgeschäfts. Dies habe eine 2024 durchgeführte Sonderprüfung ergeben.
In den untersuchten Bereichen war demnach die Geschäftsorganisation nicht ordnungsgemäß. Damit hat die Sparkasse gegen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen. Sie muss die zusätzlichen Eigenmittel vorhalten, bis die organisatorischen Mängel beseitigt sind. Bis Mitte 2026 will die Sparkasse alle Anforderungen der Aufsicht umgesetzt haben, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.
„Die Feststellungen der Bafin nehmen wir sehr ernst“, sagte Stefan Kleiber, Vorstandschef der Sparkasse Rhein Neckar Nord. „Wir werden unsere Organisation mit konkreten strukturellen und personellen Maßnahmen stärken und noch robuster aufstellen.“ Seinen Worten zufolge müssen nicht nur die von der Bafin bemängelten Kontrollmechanismen und Abläufe optimiert, sondern auch zentrale Steuerungsbereiche personell gestärkt werden.
Den durch die Bafin angeordneten Eigenmittelzuschlag bei der Kreditvergabe kann die Sparkasse Rhein Neckar Nord nach ihren Angaben aus ihrer Kapitalbasis vollständig tragen. „Aufgrund unserer wirtschaftlichen Stärke konnten wir in den vergangenen Jahren einen stabilen Eigenkapitalpuffer aufbauen, der uns in die Lage versetzt, die Anforderungen der Aufsicht entschlossen umzusetzen“, so Kleiber. Über die Höhe des Eigenmittelzuschlags wollte die Sparkasse auf Anfrage keine Auskunft geben. Das Leistungsangebot für Kundinnen und Kunden bleibe vollständig erhalten.
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