Südhessen. Zwei Auszubildenden aus Südhessen wurde jetzt fristlos gekündigt, weil sie in ihrer Arbeitszeit vermeintlich lustige Videos über ihre Ausbildung im Betrieb gedreht und auf TikTok veröffentlicht haben, berichtet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt Rhein Main Neckar in einer Pressemitteilung. „Die Arbeitgeber der beiden fanden die Videos alles andere als lustig“, erklärt die IHK, die deshalb zur Vorsicht rät.
„Finger weg vom Smartphone im Ausbildungsbetrieb“, mahnt Torsten Heinzmann, Teamleiter Ausbildung in der IHK: „Fotos oder Videos aus dem Ausbildungsbetrieb haben ohne Einverständnis des Arbeitgebers nichts auf Social Media verloren“, erklärt Heinzmann. Das gelte sowohl für Auszubildende als auch für andere Angestellte: „Man kann sich auch nicht damit herausreden, dass das Video Satire sein soll.“
Videos vom Arbeitsplatz ins Netz gestellt - und fristlos gekündigt
In den beiden Fällen hatten die beiden mittlerweile fristlos gekündigten Auszubildenden TikTok-Videos in ihrer Arbeitszeit von ihrem Ausbildungsplatz gemacht. Eine Auszubildende hatte mehrfach Videos ins Netz gestellt, in denen sie beispielsweise immer wieder den Hörer aufknallte, wenn Kunden im Büro anriefen.
Oder sie hatte den Arbeitsplatz akribisch mit Desinfektionstüchern gereinigt, auf dem zuvor eine Arbeitskollegin gesessen hatte. Ein anderes Video zeigte die Auszubildende, wie sie beim Arbeiten einschläft. Der Auszubildende eines Einzelhändlers hatte per TikTok Kundengespräche nachgespielt, in denen er sich als unfreundlicher Mitarbeiter – in erkennbarer Arbeitskleidung des Marktes – darstellte.
Private Videos in der Arbeitszeit sind ein "No-Go"
Beide Auszubildende argumentierten, dass es sich ja nur um Comedy beziehungsweise um Satire handele. „Es ist jedoch nicht Aufgabe des Arbeitsgebers, zu beurteilen, ob ein Videobeitrag über sein Unternehmen satirisch gemeint ist. Wenn in den Videos abschätzige Urteile über den Betrieb gefällt werden, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein“, führt Heinzmann aus.
Genauso sei es ein No-Go, in der Arbeitszeit Videos für den privaten Account zu drehen. „Man kann hier in ganz viele Fallen tappen“, warnt Heinzmann: „Wenn andere Kollegen ohne deren Wissen gezeigt werden, verstößt das gegen deren Persönlichkeitsrechte. Wenn wie in dem einen Fall Kundendaten auf dem Bildschirm zu sehen sind, ist es zudem ein schwerwiegender Datenschutzverstoß.“
Tausende Follower sehen Videos
Die TikTok-Videos wurden laut IHK von Tausenden Followern gesehen, geliked und auch geteilt. „Die Rufschädigung zieht weite Kreise und ist nicht mehr rückgängig zu machen“, unterstreicht Heinzmann. Ausbildungsbetrieben rät er, ihren Azubis früh zu vermitteln, inwieweit sie auf Social Media aktiv sein können. „Es kann auch durchaus gewollt sein, dass Azubis sich in sozialen Netzwerken über ihren Betrieb äußern. Es ist aber immer eine Frage des Wie“, so Heinzmann.
Die Aufgabe der IHK sei es, bei Kündigungen von Ausbildungsverhältnissen zu vermitteln beziehungsweise zu schlichten. „Eine gütliche Einigung ist aber sehr schwer, wenn das Vertrauensverhältnis einmal kaputt ist.“
Um Ausbildungsbetriebe hier zu unterstützen, bietet die IHK einen Ausbilder-Praxis-Workshop zum Thema „Social Media in der Ausbildung – Chance oder Risiko?“ am 26. März an. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk.de/Darmstadt (die Nummer 63089 ins Suchfeld eingeben).
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