Darmstadt. Heute beginnt das Schlossgarbenfest in Darmstadt mit rund 60 Konzerten an vier Tagen. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht Darmstadt einem lärmschutzrechtlichen Eilantrag eines Darmstädter Bürgers gegen die Stadt stattgegeben. Diese musste Lärmgrenzen nach 22 Uhr formulieren.
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Beim Schlossgrabenfest dürfen daher am heutigen Donnerstag von 10 bis 22 Uhr ein Geräuschpegel von 70 Dezibel und nachts 22 bis 6 Uhr ein Pegel von 55 Dezibel nicht überschritten werden. Ab Freitag, 26. Mai, bis Sonntag 28. Mai, darf es laut Gericht in der Zeit von 6 bis 24 Uhr maximal 70 Dezibel laut sein und von Mitternacht bis 6 Uhr höchstens 55 Dezibel, entschied die Kammer.
In einer Pressemitteilung kündigte die Stadt Darmstadt an, die Vorgaben des Beschlusses ordnungsrechtlich zu verfügen, stellte dabei aber gleichzeitig klar, dass die grundsätzliche Genehmigung des Festivals davon unberührt bleibe. Dies habe das Gericht in seinem Eilbeschluss ebenfalls eindeutig festgestellt.
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