Bergstraße. Die Birkenauer Gemeindevertretung hat die Anmietung von zwei Unterkünften für Flüchtlinge beschlossen. Eine davon befindet sich in der Kreuzgasse, die zweite in der Mumbacher Straße. Sie dienten bereits bisher als Unterbringungsort für Flüchtlinge, die allerdings vom Kreis Bergstraße für diesen Zweck angemietet worden waren. Die Gemeindevertretung beschloss bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der CDU und der FDP die Übernahme der entsprechenden Mietverträge. Als Mindestmietzins fallen für das Objekt in der Kreuzgasse für 20 Personen monatlich 7200 Euro an. Bei Vollbelegung mit 25 Personen müssten 9000 Euro gezahlt werden. Bei der ebenfalls bei zwei Gegenstimmen beschlossenen Anmietung einer weiteren Wohnung in der Mumbacher Straße fällt ein monatlicher Mietzins von mindestens 4635 und maximal 6180 Euro an. Zurzeit leben dort 18 Personen.
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Zwei gute Gründe sprächen für die Anmietung dieser Wohnungen, sagte Bürgermeister Milan Mapplassary. Erstens werde die Anzahl der dort lebenden Flüchtlinge gemäß der Zuweisungsquote des Kreises auf die Gesamtzahl der aufzunehmenden Menschen angerechnet. Zum Zweiten lebten die derzeitigen Bewohner teilweise schon seit Jahren in der Gemeinde und seien bereits integriert. Der Bürgermeister gab darüber hinaus zu bedenken, dass eine Nichtanmietung dieser Wohnungen sehr wahrscheinlich dazu führen würde, dass Birkenau am Ende selbst nach Wohnungen suchen müsste.
Unsichere Faktenlage erschwere eine Strategie
Nicht ausreichende Vorinformationen und zu wenig Gelegenheit zur Diskussion in dieser Frage hätten zu seiner Ablehnung geführt, sagte Ralf Butterman (CDU), der weitere Gespräche vor einer Entscheidung forderte. Er kritisierte, dass in den vergangenen 24 Monaten seitens der Verwaltung fortwährend neue Zahlen für die Gesamtzahl der unterzubringenden Flüchtlinge in den Raum gestellt worden seien. Eine unsichere Faktenlage, die es den Gemeindevertretern erschwere, eine durchdachte Gesamtstrategie in dieser Frage zu entwickeln. Uwe Zeffner (FDP) schloss sich der Kritik Buttermanns an. Ein Änderungsantrag der FDP, diesen Punkt im Haupt- und Finanzausschuss intensiver zu beraten, scheiterte bei sieben Jastimmen aus den Reihen der FDP und der CDU und 18 Neinstimmen. „Weitere Gespräche sind in dieser Frage nicht nötig.“ So begründete Ute Wolk (SPD) ihre Zustimmung zu diesem Zeitpunkt.
Die meisten der von Buttermann gestellten Fragen seien von der Verwaltung bereits ausreichend beantwortet worden. „Es geht schließlich auch um die Menschen, die dort schon seit mehreren Jahren leben.“ Sie wies darauf hin, dass die Gemeinde durch die Anmietung die derzeitige Unterdeckung in puncto Aufnahmeplätze temporär in eine Überdeckung verwandeln werde. Dies bedeute Spielräume bei den weiteren Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen wie bei den Wohncontainern oder dem erst mittelfristig zur Verfügung stehenden Jugendhaus in Nieder-Liebersbach. Klaus Elflein (Grüne) äußerte sein Unverständnis über die Diskussion in dieser Frage. „Wenn wir bei diesem Thema jedes Mal ganz von vorne anfangen zu diskutieren, kommen wir nicht in die Pötte.“
Geflüchtete müssen sonst in einem Hotel untergebracht werden
Elflein erinnerte an die möglichen Folgen, die durch eine Verletzung der Unterbringungspflicht entstehen könnte, und berief sich auf Aussagen des Kreises; dieser werde die Zugewiesenen notfalls in einem Hotel unterbringen und die Kosten dann der betreffenden Gemeinden in Rechnung stellen. Bürgermeister Mapplassary wies darauf hin, dass auch der Kreis nicht sicher prognostizieren könne, wie sich die Zuweisungsquote von Quartal zu Quartal entwickeln, hatte aber in seinen Mitteilungen darüber informiert, dass derzeit 99 Asylsuchende in Birkenau untergebracht sind und die Gemeinde eine Aufnahmequote von 16 weiteren Personen pro Quartal zu erfüllen habe. uf
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