Bergstraße. Die Frage, auf welche Weise die Gemeinde die benötigten Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge beschaffen soll, wird den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) ebenso wie den Sozial-, Umwelt- und Bauausschuss (SUB) auch weiterhin beschäftigen.
Bei einer gemeinsamen Sitzung beider Gremien im Saal des Rathauses entschieden sich die Mandatsträger einstimmig, noch keine Empfehlung für die Gemeindevertretung zu beschließen, und vertagten den Tagesordnungspunkt auf kommende Sitzungen. Bis dahin soll die Gemeindeverwaltung Alternativen vorstellen zu ihrem bisherigen Vorschlag, im Finanzhaushalt 2025 Mittel zu veranschlagen in Höhe von einer Million Euro für den Erwerb von Liegenschaften/Wohnungen beziehungsweise die Errichtung von Containerstandorten.
Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge sei Pflichtaufgabe der Gemeinden
Bürgermeister Frank Kohl wies in seinen Erläuterungen darauf hin, dass die Priorität der Verwaltung nach wie vor auf dem Anmieten von Wohnungen in Privatbesitz liege, wobei die Verwaltung den Vermietern Mietgarantien und Garantien für etwaige Schadensbehebungen verbindlich zusichere. Dennoch sei seit Mai 2023 kein entsprechender Mietvertrag zustande gekommen, sodass ein Unterbringungsengpass für das kommende Jahr zu entstehen drohe.
Da es sich bei der Unterbringung der vom Kreis Bergstraße zugewiesenen Flüchtlinge um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handele und Prognosen über deren genaue Anzahl auch vom Kreis nur schwer gestellt werden könnten, sei es wichtig, schon jetzt durch das Einplanen entsprechender Finanzmittel zukünftige Handlungsoptionen zu schaffen.
Beide Optionen müssen im Auge behalten werden
Kohl erläuterte, dass sich die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge nicht negativ auf die Gemeindefinanzen niederschlagen würden. Sie würden vom Kreis fast in Gänze übernommen. Ein Minus von nur 6000 Euro in dieser Frage könne guten Gewissens als „schwarze Null“ interpretiert werden.
Eine frühzeitige Weichenstellung sei auch deshalb vonnöten, da durch das Auslaufen von 39 der bestehenden 45 Unterbringungsplätze ein großer Kompensationsbedarf bestehe. Maßnahmen wie das Schließen von öffentlichen Liegenschaften, beispielsweise Turnhallen oder Mehrzweckeinrichtungen, zu Unterbringungszwecken wolle die Gemeinde möglichst vermeiden.
Die Einplanung von einer Million Euro im Haushalt verpflichte die Gemeinde nicht, diese auszugeben; sie stünde aber im Bedarfsfall zur Verfügung, beispielsweise für den Kauf einer Immobilie oder die Erschließung eines Standortes für Wohncontainer. Kohl betonte, dass es weiterhin das primäre Ziel der Verwaltung sei, ihre Quoten durch die Anmietung von Wohnraum zu erfüllen. Die beiden genannten Optionen müssten dennoch im Auge behalten werden.
Klaus-Dieter Schmidt (Pro Tal) regte an, dass die Verwaltung den Mandatsträgern eine Übersicht über alle gemeindlichen Liegenschaften vorlege, beispielsweise um geeignete Standorte für Wohncontainer zu beraten. Er wies darauf hin, dass der Ankauf einer einzelnen Immobilie eventuell nicht ausreichend sein könnte.
Peter Franke (CDU) hob hervor, dass, abgesehen vom Anmieten von Wohnraum, eine Investition in eine Immobilie die wirtschaftlichere Entscheidung sei, verglichen mit dem Aufbau einer Wohncontainerstätte. Seine Parteikollegin Corinna Simeth fügte an, dass neben der Bereitstellung der Mittel auch die Vorlaufzeit zu bedenken sei, die für eventuelle Sanierungs- oder Erschließungsmaßnahmen einkalkuliert werden müsse. uf/ü
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