Auerbach II

Umbenennung des Bachs in Auerbach wäre rechtlich möglich

Wolfgang Hechler, der früher beim Amt für Bodenmanagement (Katasteramt) beschäftigt war, hat die Rechtslage beleuchtet.

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bfr, 1986 Bachgasse Auerbach Verdohlung des Bachlaufs, Mittwochsserie,, Bild: Thomas Neu © Thomas Neu

Bergstraße. „Leider heißt dieser Bachlauf an keiner Stelle ,Auer’“, sagt Wolfgang Hechler, der früher beim Amt für Bodenmanagement (Katasteramt) beschäftigt war. Der Lautertaler hat im Nachgang zu den „Bergsträßer Ansichtssachen“ vom vergangenen Mittwoch einen Beitrag für diese Zeitung verfasst.

Darin heißt es einleitend: „Der ,Mühlbach’ entspringt an der Westflanke des Felsbergs, fließt durch Hochstädten und durch die Bachgasse bis zur B 3. Direkt nach der Unterquerung der B 3 nördlich des ,Parkhotels Krone’ trägt er den Namen ,Ziegelbach’ – bis zu seiner Mündung in den „Winkelbach“ direkt östlich der A 5.“

Die Stadt Bensheim war zunächst nicht berechtigt

Bei einer Straßenschlussvermessung der B 3 durch die gesamte Ortslage von Auerbach mit Modernisierung des Liegenschaftskatasters von älteren Baugebieten im Jahre 2001 hatte Hechler den Ortsvorsteher von Auerbach, Karl-Wilfried Hamel, der damals zudem Vorsitzende des Kur- und Verkehrsvereins Auerbach war, persönlich kennengelernt. „Er hatte mich gebeten zu eruieren, ob man den wichtigsten Auerbacher Bachlauf mit den beiden Namen in ,Auer’ umbenennen könnte. Meine Recherchen beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie und anderen Stellen hatten damals ergeben, dass die Stadt Bensheim nicht berechtigt ist, die beiden Namen ,Mühlbach’ und ,Ziegelbach’ einheitlich in ,Auer’ abzuändern“, so Wolfgang Hechler.

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Bei einem anderen Fall habe es einigen Streit gegeben, wie der auf der Neunkircher Höhe entspringende Bach zwischen Winterkasten und Reichelsheim korrekt heißen soll: „Mergbach“ oder „Gersprenz“, was 2014 von keiner Behörde abschließend entschieden worden sei.

„Seit 2019 wurde durch einen Ministererlass klargestellt, dass die Namensgebung auch für Gewässer im Rahmen der Selbstverwaltung den Kommunen überlassen wird. Die Namen müssen allerdings in irgendeiner Weise historisch belegt sein oder in einem Zusammenhang stehen. Das wäre bei einer Neubenennung des Bachlaufes in ,Auer’ zweifelsfrei gegeben,“ , heißt es in dem Beitrag weiter.

Das Ergebnis seiner erneuten Recherchen aus dem Jahr 2019, wie man den Auerbachern helfen könnte und dabei demokratische Grundsätze beachtet, fasst Wolfgang Hechler folgendermaßen zusammen:

Die beiden Ortsbeiräte Hochstädten und Auerbach fassen einheitliche Beschlüsse für den Namen „Auer“.

Weitergabe der Beschlüsse an den Magistrat der Stadt Bensheim, der einen entsprechenden Beschlussvorschlag an die Stadtverordnetenversammlung weiterreicht.

Einen positiven Beschluss gibt der Magistrat weiter an das Amt für Bodenmanagement Heppenheim, das in den Liegenschaftskarten und -büchern (ALKIS) den Namen „Auer“ einträgt.

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Über die Updates der Geobasisdaten erhalten alle Stellen automatisiert den neuen Namen „Auer“.

„Im Jahre 2019 war ich froh darüber, dem Auerbacher Ortsvorsteher Robert Schlappner und dem Hochstädter Ortsbeirat eine E-Mail über alle Detailfragen zusenden zu können, damit ein alter Wunsch der Auerbacher in Erfüllung gehen kann“, erinnert sich Wolfgang Hechler und fügt hinzu: „Geschehen ist bis heute nichts. Deshalb ist davon auszugehen, dass man keine Namensänderung des Bachlaufs mehr wünscht.“

Die „Bergsträßer Ansichtssachen“ zur Verdolung des Bachlaufs in Auerbach sorgten für Diskussion. © Thomas Neu
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