Tierseuche

Einschränkungen an der Bergstraße wegen der Schweinepest

Das Landratsamt in Heppenheim erlässt nun eine Allgemeinverfügung zu den Restriktionszonen im Kreis Bergstraße.

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red
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Das Wildgehege am Wasserwerk Jägersburg ist aufgrund der Schweine–pest derzeit geschlossen. © Thomas Neu

Bergstraße. Aufgrund der Nachweise des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei weiteren Wildschweinkadavern im Bereich von Riedstadt-Leeheim und im Naturschutzgebiet Kühkopf hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Erweiterungen der bisherigen Restriktionszone koordiniert und die Gebietsgrenzen im Detail festgelegt (der BA hat berichtet).

„Da die positiv untersuchten Kadaver deutlich südlich des bisherigen Kerngebietes gefunden wurden, musste die infizierte Zone nach Süden ausgeweitet werden“, sagt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent im Bergsträßer Landratsamt, Matthias Schimpf. Neu betroffen sind nun auch nordwestliche Bereiche des Landkreises Bergstraße, diese umfassen die Jagdbezirke Groß-Rohrheim I und II, die Jagdbezirke Biblis I, II und III sowie den Jagdbezirk Steinerwald, Nordheim, Jägersburger-Wald, einen Teilbereich des Jagdbezirks Maulbeer-Aue, außerdem beide Schwanheimer Jagdbezirke und den Jagdbezirk Zwingenberg.

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Der Kreis Bergstraße erlässt nun eine Allgemeinverfügungen zur Ausweisung der Restriktionszone. Innerhalb dieser Zone gelten dann bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit. Hierzu gehört insbesondere eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Außerdem ist das Verlassen der Wege in den genannten Wald-Gebieten verboten. Darüber hinaus wurde das „Wildtiergehege Jägersburger-Wald bei der Riedgruppe-Ost“ gesperrt.

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Zudem muss jedes verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich der Veterinärbehörde des Kreises Bergstraße (Telefon: 06252/ 15 - 5977, E-Mail: vetamt@kreis-bergstrasse.de) unter Angabe des Fundortes gemeldet werden. Wanderer oder Spaziergänger, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren.

Daneben muss die Jagd ruhen und es gelten Einschränkungen für Schweinehaltungen und für die allgemeine Landwirtschaft. Die betroffenen Jagdpächter wurden hierüber informiert, die Information für die Landwirtinnen und Landwirte erfolgt aktuell. Mit den betroffenen Kommunen besteht nach Angaben aus dem Landratsamt ein täglicher Informationsaustausch, ein zentrale Kadaversammelstelle wurde eingerichtet. red

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