Gesundheit

Afrikanische Schweinepest: Teile der Bergstraße in Restriktionszone

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP): Die Restriktionszone umfasst nun auch Teile von Darmstadt und der Bergstraße. Hintergrund sind zwei weitere Fälle - einer in Riedstadt-Leeheim und einer am Kühkopf im Ried.

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red
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Noch ist im Kreis keines der Wildschweine positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet worden. © dpa

Bergstraße. Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat sich die Zahl der positiv auf das Virus getesteten Wildschweine auf neun erhöht. Wie das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte, wurde der Erreger bei zwei weiteren Kadavern vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) nachgewiesen.

Ein Wildschweinkadaver war bei Riedstadt-Leeheim, ein weiterer am Kühkopf im Hessischen Ried südlich der bisherigen Kernzone gefunden worden, so dass diese Zone nun erweitert werden musste. Daraus ergibt sich auch eine Vergrößerung der sogenannten Restriktionszone, die in einem 15-Kilometer-Radius um den Fundort gezogen wird. Die Zone umfasst nun laut einer Pressemitteilung auch Teile des Kreises Bergstraße und der Stadt Darmstadt.

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Im Kreis Bergstraße fallen in die Restriktionszone der Jägersburger Wald samt der Sanddünen östlich von Einhausen sowie Biblis, Groß-Rohrheim und Nordheim. Wattenheim wird jedoch ausgespart. Ebenso die Ortsgebiete von Einhausen, Lorsch, Zwingenberg, Rodau, Schwanheim und Fehlheim, die direkt an der jetzt neu gezogenen Grenze liegen. Nördlich des Kreisgebietes gehören jetzt unter anderem Hähnlein, Alsbach, Bickenbach und Teile von Seeheim-Jugenheim zur Restriktionszone, ebenso Gernsheim, Biebesheim und Stockstadt.

Bislang waren bereits die Kreise Groß-Gerau, Offenbach-Land und Darmstadt-Dieburg sowie der Main-Taunus-Kreis und die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden von der Restriktionszone betroffen. Nach dem neuen Fund sind damit auch die südlichen Teile des Kreises Groß-Gerau mit Gernsheim und Biebesheim sowie die komplette Fläche Stockstadts in dieser Zone. Der Kreis Groß-Gerau ist jetzt vollständig in der sogenannten Restriktionszone.

Leinenpflicht für Hunde und weitere Einschränkungen

Innerhalb dieser Zone gelten bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, zum Beispiel die Leinenpflicht für Hunde, aber auch für die Jagd und die Landwirtschaft. Das Landwirtschafts-Ministerium entscheidet lageabhängig über die zu treffenden Maßnahmen. „Wir erwarten nun eine angepasste Allgemeinverfügung“, sagte Landrat Thomas Will (Groß-Gerau).

Die Region wird laut Pressemitteilung aktuell durch professionelle Hunde- und Drohnenstaffeln aus Hessen sowie dem gesamten Bundesgebiet nach weiteren Kadavern abgesucht, von denen Proben zur Untersuchung genommen werden. Insgesamt wurden seit Mitte Juni bereits 75 tote Wildschweine auf die Seuche untersucht. Neun mal wurde die Schweinepest nachgewiesen – alle Fälle im Kreis Groß-Gerau.

Auch Bürger können bei der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest mithelfen: Weggeworfene Speisereste – zum Beispiel an Autobahnen oder Landstraßen – werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche befördern. Speisereste sollen daher nur in verschlossenen Müllbehältern weggeworfen werden.

Tierkörper von verendeten Wildschweinen verwesen relativ langsam

Wer ein totes Wildschwein sichtet, sollte umgehend das zuständige Veterinäramt informieren. Im Kreis Bergstraße ist die zum Landratsamt gehörende Behörde erreichbar unter der Telefonnummer 06252/155 977 oder per E-Mail unter der Adresse vetamt@kreis-bergstrasse.de

Die Meldung eines Kadavers hilft dabei, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen. Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des Erregers stelle das Auffinden, Bergen und Beseitigen von Kadavern einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche dar, schreibt das Landwirtschaftsministerium.

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Der einzige Schutz für Hausschweinebestände ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheit in den Betrieben. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern. Landwirte müssen ihren Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird, weist das Ministerium auf seiner Webseite hin.

Der Erreger ist für Menschen ungefährlich, betont das Landwirtschaftsministerium. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest gibt es nicht. Auch beim Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch bestehe keine Gefahr, denn das Virus werde nicht auf den Menschen übertragen. Die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen sollen außerdem verhindern, dass Schweinefleisch von infizierten Tieren in den Verkehr gebracht wird. red/kel

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