Tierseuche

Afrikanische Schweinepest: Restriktionszone wurde erweitert

Der Kreis Bergstraße hat eine neue Allgemeinverfügungen bezüglich der veränderten Restriktionszone erlassen. Über die Inhalte und die aktuelle Situation an der Bergstraße.

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Die Tierseuche endet fast immer tödlich. Für Menschen ist sie ungefährlich. © dpa

Bergstraße. Aufgrund der Nachweise des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei weiteren Wildschweinkadavern im Landkreis Groß-Gerau und in Rheinland-Pfalz hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Erweiterungen der bisherigen infizierten Zone sowie der Restriktionszone koordiniert und entsprechende Gebietsgrenzen im Detail neu festgelegt.

„Betroffen sind im Kreis Bergstraße damit zusätzlich die Jagdbezirke Wattenheim, Hofheim und Bobstadt sowie ein Teil des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bürstadt. Dadurch zusätzlich betroffen sind jetzt auch die Gemarkungen Lampertheim, Bürstadt und - durch die Änderung einer Grenzziehung beim Jagdrevier Zwingenberg - auch die Gemarkung Zwingenberg“, wie der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf erläutert. „Neu betroffen sind damit nun auch vier Schweine haltende Betriebe.“

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Der Kreis Bergstraße hat den Angaben nach neue Allgemeinverfügungen bezüglich der veränderten Restriktionszone erlassen. Innerhalb dieser Zone gelten bestimmte Einschränkungen - auch für die Öffentlichkeit. Hierzu gehört in den ausgewiesenen Bereichen weiterhin eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde sowie ein Verbot, dort Geocaching zu betreiben. Zudem dürfen die Wege in den Wald-Gebieten der Restriktionszone nicht verlassen werden.

Daneben gelten in der Restriktionszone Einschränkungen für die Jagd, für Schweinehaltungen und für die Landwirtschaft. Die betroffenen Jagdpächter sowie die betroffenen Landwirte wurden hierüber informiert.

Die aktuellen Allgemeinverfügungen, die unter anderem Änderungen bei Nachsuchregelungen für Jäger enthalten, sind ab 10.07.2024 unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen zu finden.

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Dort verendet aufgefundene Wildschweine müssen unverzüglich der Veterinärbehörde des Kreises Bergstraße (vetamt@kreis-bergstrasse.de, Telefon: 06252 / 15 - 5977) gemeldet werden.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter www.kreis-bergstrasse.de

Eine interaktive Karte, aus welcher sich die genaue Abgrenzung der Restriktionszone ergibt, kann hier abgerufen werden.

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