Politik

AfD-Landtagsfraktion will frisch gewählten Abgeordneten nicht aufnehmen

Der Parteivorstand habe zudem einstimmig ein Parteiausschlussverfahren beschlossen und lege Herr den Verzicht auf das Landtagsmandat nahe.

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dpa/lhe
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Wiesbaden. Die hessische AfD will den Vize-Kreissprecher der AfD Hochtaunuskreis und frisch gewählten Abgeordneten Sascha Herr nicht in die neue Landtagsfraktion aufnehmen. "Der derzeitige Fraktionsvorstand schließt seine Aufnahme in die neue Fraktion kategorisch aus", teilte der Parteivorsitzende und Fraktionschef Robert Lambrou am Mittwoch in Wiesbaden mit. Der Parteivorstand habe zudem einstimmig ein Parteiausschlussverfahren beschlossen und lege Herr den Verzicht auf das Landtagsmandat nahe. Hintergrund ist nach den Worten eines Fraktionssprechers ein gemeinsames Foto von Herr mit einem Mitglied der verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung "Combat 18". Zunächst hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet.

Sascha Herr sei auch seit Dienstag nicht mehr für die Wiesbadener AfD-Rathausfraktion tätig, ergänzte Lambrou. In der kommenden Woche wollten sich die Mitglieder der künftigen AfD-Landtagsfraktion zu einer Klausurtagung treffen. Thema werde dann auch die Aufnahme von Herr in die Fraktion. Die "Frankfurter Rundschau" hatte über Fotos berichtet, die Herr mit einem "Combat-18"-Mitglied zeigen sollen. Herr hatte der Zeitung dazu gesagt, er kenne den Mann nicht, dieser sei von einem Jugendfreund mitgebracht worden.

Die rechtspopulistische AfD war bei der Hessen-Wahl mit 18,4 Prozent der Stimmen zweitstärkste Kraft geworden und hatte 28 Mandate errungen. Bereits nach der Landtagswahl 2018 hatte die AfD-Fraktion eine gewählte Abgeordnete nicht aufgenommen, weil sie im Verdacht stand, rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet zu haben. Im Laufe der Legislaturperiode verließen vier weitere Mitglieder wegen interner Querelen die Fraktion.

Auf Bundesebene wird die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet. Die hessische AfD darf derzeit nicht als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Wiesbaden vor einem Jahr in einem Beschluss entschieden, der bis zu einem Abschluss eines anhängigen Eilverfahrens gilt. Das Gericht will nach eigener Auskunft "ab der zweiten Oktoberhälfte" 2023 über das Verfahren entscheiden.

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