Zwingenberg. Ein Akteneinsichtsausschuss soll auf Initiative der Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie Zwingenberg klären, ob bei der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Hauptstraße“ in Rodau alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Während eine breite Mehrheit aus CDU-, SPD- und FDP-Stadtverordneten der Überzeugung ist, dass das Prozedere nach allen Regeln der Kunst stattgefunden hat und eine entsprechende Beschlussvorlage am Donnerstagabend bei der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Diefenbachsaal des „Bunten Löwen“ billigten, bleiben bei der GUD Zweifel.
Daher soll der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) des Kommunalparlaments unter der Leitung von Cora Bügenburg sich zeitnah mit der Bebauungsplanänderung beschäftigen, wie GUD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Kühnhold beantragte. Knackpunkt für seine Fraktion ist der Umstand, dass im Zuge der Änderung der Bauleitplanung für das auch als „In den Gärten“ bezeichnete Areal eine „Umwidmung von privaten Hofflächen in öffentliche Hofflächen und hierdurch eine Änderung der Kostenträgerschaft“ erfolgt sei.
Die GUD befürchtet, dass es durch die Neuordnung der privaten und öffentlichen Flächen zu „einer Kostenmehrbelastung der Stadt Zwingenberg“ gekommen sein könnte, „ohne dass dies im Rahmen einer veränderten Beschlusslage nochmals angezeigt wurde“.
„Nicht ausreichend beantwortet“
Die Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie will nun klären, ob es tatsächlich eine Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes dazu gegeben hat und will sich dabei insbesondere den entsprechenden Beschlusslagen widmen: „Stimmen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung mit den Grundlagen für die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen und deren Vergabe inhaltlich und zeitlich überein?“, fragt die GUD.
Fraktionschef Ulrich Kühnhold beklagte, dass von der GUD „eingereichte Fragen nicht ausreichend beantwortet worden sind und Antworten nicht mehr dokumentiert zur Verfügung stehen“. Daher soll sich ein Akteneinsichtsausschuss „ein eigenständiges Bild verschaffen“.
Zum Thema Akteneinsichtsausschuss: Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht vor, dass Ausschüsse aus besonderem Anlass gebildet werden können, zum Beispiel ein Akteneinsichtsausschuss. Wenn eine Fraktion oder ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten es verlangt, ist ein Akteneinsichtsausschuss zu einem konkret zu bestimmenden Thema einzurichten. In der Regel sind die Akten in den Räumen der Verwaltung drei Tage lang zur Einsichtnahme auszulegen.
Über das Ergebnis der Akteneinsicht berät der Ausschuss grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Der Stadtverordnetenversammlung ist durch den Vorsitzenden dann Bericht zu erstatten. Im Anschluss an den Bericht kann eine Aussprache stattfinden. mik
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