Unterbringung von Flüchtlingen

In der Zwingenberger Jugendherberge sollen vor allem Familien untergebracht werden

In der Jugendherberge sollen in erster Linie Erwachsene mit Kindern untergebracht werden. Noch laufen letzte Renovierungsarbeiten.

Von 
Michael Ränker
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Die ehemalige Jugendherberge wird künftig für die Unterbringung von geflüchteten Menschen genutzt – insbesondere Familien sollen hier unterkommen. © Thomas Neu

Zwingenberg. Überwiegend Familien sollen aller Voraussicht nach in der ehemaligen Jugendherberge untergebracht werden, die von der Stadt Zwingenberg kürzlich erworben wurde, um dort geflüchtete Menschen unterzubringen. Bis zu 80 Personen könnten Platz finden, zunächst sollen jedoch dort nur 65 Flüchtlinge eine vorübergehende Bleibe erhalten. Die Belegung soll im Oktober beginnen.

Wie Bürgermeister Holger Habich bei einem Magistratspressegespräch berichtete, habe man sich bei einem Ortstermin mit dem für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständigen Kreisbeigeordneten Matthias Schimpf und den zuständigen Fachstellen der Kreisverwaltung darauf verständigt, dass die Liegenschaft an der Langen Schneise 11 sich wegen des 3600 Quadratmeter großen Außengeländes und ihrer Lage am Rande eines Wohngebiets vor allem für Erwachsene mit Kindern eignet.

Seit 2020 im Dornröschenschlaf

Zurzeit legen Handwerksbetriebe und der Bauhof des Zweckverbands Kommunale Dienste (ZKD) Alsbach, Hähnlein, Zwingenberg letzte Hand an das 80-Zimmer-Gebäude, das sich seit 2020 quasi im „Dornröschenschlaf“ befindet.

Wegen der Coronavirus-Pandemie war die renovierungsbedürftige Herberge nicht mehr in die neue Saison gestartet; zum Jahreswechsel 2020/2021 wurde das 1700 Quadratmeter Nutzfläche bietende Haus dann offiziell „vom Netz“ genommen und jüngst vom Deutschen Jugendherbergswerks Hessen e.V. für 2,1 Millionen Euro an die Kommune verkauft.

Gegenwärtig wird zum Beispiel die Brandmeldeanlage wieder in Gang gebracht und das verwilderte Außengelände wird einer Grünpflege unterzogen. Wie Rathauschef Habich erläuterte, wird die Stadt für die Versorgung der Geflüchteten kein Catering organisieren, sondern in der ehemaligen Großküche der Jugendherberge mehrere Küchenzeilen einbauen, auf dass die Menschen sich selbst versorgen können. Für die Betreuung der Flüchtlinge möchte die Stadt eine FSJ-Stelle einrichten, die Trägerschaft soll der DRK-Kreisverband des Odenwaldkreises übernehmen. Man suche nun einen jungen Menschen, der sich im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres in der Flüchtlingsarbeit engagieren möchte, so Habich.

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Angeleitet wird die FSJ-Kraft von Verwaltungsmitarbeiter Peter Jander, der im Rathaus das Sozialamt leitet und selbst Sozialpädagoge ist. Betreuen soll der FSJler allerdings nicht nur die Menschen in der ehemaligen Jugendherberge, sondern auch in den anderen Unterkünften der Kommune. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Bauhof an der Wiesenstraße 27, wo bis zu 27 Menschen untergebracht werden können, sowie die ehemalige Hausmeisterwohnung am Sportplatz 1b, die über eine Kapazität von bis zu sechs Personen verfügt.

Für die drei Flüchtlingsunterkünfte, die die Stadt in Eigenregie unterhält, wurde jetzt von der Verwaltung und vom Magistrat auch eine Gebührensatzung erstellt, die in dieser Woche Thema in den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung war. Während nämlich für alle Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die Kosten für die Unterbringung vom Kreis Bergstraße mit einer Pauschale (pro Person und Tag zehn Euro) abgegolten wird, können die Kommune für alle „anerkannten“ Flüchtlinge die tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung stellen, sofern sie das mittels einer Satzung regeln.

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Im Zwingenberger Rathaus ist man nun dem Beispiel anderer Städte und Gemeinden gefolgt und hat die Gebühren für die genannten städtischen Unterkünfte kalkuliert. Für die bereits bestehenden Unterkünfte wurden die Kosten der Jahre 2015 bis 2022 ermittelt und mit Preissteigerung auf das Jahr 2024 hochgerechnet. Die Kosten für den Betrieb der ehemaligen Jugendherberge wiederum, deren Erst-Belegung ja noch aussteht, wurde auf Basis von Erfahrungswerten des Jugendherbergsverbands für das Jahr 2024 geschätzt.

Hieraus ergeben sich jährliche Kosten zum Betrieb der drei städtischen Unterkünfte von rund 387 000 Euro. Bei einer Belegung mit bis zu 98 Personen sind dies rund 330 Euro pro Person und Monat, die künftig in Rechnung gestellt werden sollen. Dieser Betrag beinhaltet sämtliche mit der Unterbringung einhergehende Kosten, einschließlich Möblierung.

Der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Satzung bereits einstimmig gebilligt, das letzte Worte hat am 5. Oktober die Stadtverordnetenversammlung.

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