Zwingenberg. Ob die Bürgerinnen und Bürger von Zwingenberg und Rodau künftig auf Basis einer sogenannten „Informationsfreiheitssatzung“ Einsicht in die Akten des Rathauses nehmen können, darüber soll demnächst der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Stadtverordnetenversammlung beraten.
Die Gemeinschaft für Umweltschutz und Demokratie (GUD) hatte in der jüngsten Sitzung des Kommunalparlaments, in deren Mittelpunkt die Amtseinführung von Sebastian Clever als neuem Bürgermeister stand (wir haben ausführlich berichtet), einen Antrag eingereicht, mit dem der Magistrat beauftragt werden sollte, „eine Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Zwingenberg (Informationsfreiheitssatzung) der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen“.
SPD schließt sich Antrag an
Während die Sozialdemokraten dem Ansinnen der GUD zustimmten, hatten Christ- und Freidemokraten noch Gesprächsbedarf und traten daher für einen Verweis des Themas in den HFA ein. GUD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Kühnhold hatte zuvor die anstehende Amtseinführung des künftigen Rathauschefs als „würdigen Rahmen“ und „geeigneten Anlass“ bezeichnet, um das Thema Informationsfreiheitssatzung als „demokratieverstärkendes Element“ auf die Tagesordnung zu setzen.
Wie Kühnhold in der Begründung des Antrags darlegte, „stellt die Stadt Zwingenberg bereits heute viele Informationen auf ihrer Webseite unter Einbeziehung des Ratsinformationssystems zur Verfügung“. Ergänzend solle nun der Anspruch auf Zugang zu Informationen durch eine kommunale Informationsfreiheitssatzung „erweitert und klar geregelt werden“. Davon verspricht die GUD sich mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit. Überdies würde Zwingenberg „damit in die Gruppe der zahlreichen Kommunen aufschließen, die bereits eine entsprechende Satzung erlassen haben“.
Basis dafür ist das Informationsfreiheitsgesetz, das es seit 2018 in Hessen gibt. Es soll dafür sorgen, dass jeder Mensch „voraussetzungslosen Anspruch“ auf Zugang zu amtlichen Informationen, also zum Beispiel auf Akteneinsicht bei Behörden hat. Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) gilt jedoch nur auf Landesebene und nicht automatisch auch für die Städte und Gemeinden. Will eine Kommune die Regelungen des Landes für sich übernehmen, dann ist der Erlass einer lokalen Satzung erforderlich.
CDU und FDP sehen weiteren Klärungsbedarf
CDU-Fraktionsvorsitzender Christoph Neumeister bewertete die GUD-Idee als „interessantes Thema mit vielen Aspekten“, von denen jedoch nicht alle im Antrag berücksichtigt seien. Da sei zum Beispiel die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu nennen, die dem per Satzung eingeräumten Anspruch der Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen auch nachkommen können müsse. „Das muss intensiv durchdacht werden.“ Neumeister stellte daher den Antrag, das Thema zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen, bevor darüber abschließend im höchsten Beschlussgremium beraten und entschieden wird.
Während Wolfgang Dams, Fraktionschef der FDP, sich für die Liberalen dem Antrag der CDU anschloss, signalisierte SPD-Fraktionsvorsitzende Regina Nethe-Jaenchen Zustimmung für den GUD-Antrag, schränkte jedoch ein: „Wir könnten aber auch mit dem Verweis in den HFA leben.“
Bedauern bei der GUD
Antragsteller Ulrich Kühnhold reagierte mit Blick auf die Haltung von Christ- und Freidemokraten enttäuscht: Der Verweis in den HFA sei möglicherweise der Versuch, das Thema „auszubremsen“, es zu „torpedieren“. Das finde er „schade“ und „bedauerlich“, schließlich gehe es ja noch nicht um den Beschluss der Satzung, sondern nur um die Beauftragung des Magistrats, einen Satzungsentwurf vorzulegen.
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