Kommunalpolitik

Hundeverbot im südlichen Zwingenberger Stadtpark gilt jetzt

Der zwischen Neugasse und Arresthausgasse gelegene Teil des Zwingenberger Stadtparks soll hundefrei bleiben - für den nördlichen Bereich des Areals gilt diese Regelung jedoch nicht.

Von 
Michael Ränker
Lesedauer: 
Der zwischen Neugasse und Arresthausgasse gelegene Teil des Zwingenberger Stadtparks soll hundefrei bleiben – für den nördlichen Bereich des Areals gilt diese Regelung jedoch nicht. © Thomas Zelinger

Zwingenberg. Seit wenigen Tagen ist sie in Kraft, die überarbeitete „Gefahrenabwehrverordnung Hunde der Stadt Zwingenberg“ – und damit auch der Anlass für die Novellierung, nämlich das in Paragraf 3 der Satzung für den südlichen Teil des Stadtparks angeordnete Hundeverbot:

Seitdem die öffentliche Bekanntmachung vor einer Woche im Bergsträßer Anzeiger erschienen ist, da ist der „beste Freunde des Menschen“ nicht nur – wie bereits in der alten Fassung geregelt – „von Kinderspielplätzen, Friedhöfen und Sport- und Freizeitanlagen fernzuhalten“. Sondern auch „der Stadtpark zwischen Neugasse und Arresthausgasse darf von Hunden nicht betreten werden“, wie es nun heißt. Der Bauhof des Zweckverbands Kommunale Dienste (ZKD) Alsbach, Hähnlein, Zwingenberg hat parallel zur Bekanntmachung entsprechende Hinweistafeln an den Stadtpark-Eingängen montiert.

Newsletter "Guten Morgen Bergstraße"

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Stadtverordnetenversammlung waren in ihren jeweiligen Herbst-Sitzungen einstimmig der Beschlussvorlage des Magistrats gefolgt (wir haben berichtet) – Rechtskraft erlangte das Regelwerk jetzt durch die amtliche Bekanntmachung. Die Begründung aus dem Rathaus für diesen Schritt: „Besonders in den Abendstunden dient der Park als beliebtes ,Gassi-Revier‘ für Hundehalter der unmittelbaren Umgebung, die häufig den Kot ihrer Tiere nicht beseitigen.“

Konkreter Anlass für die beschriebene Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung Hunde war ein Schreiben der Zwingenberger Melibokusschule, die sich angesichts des Hundekots hilfesuchend an den Magistrat gewendet hatte: Die örtliche Grundschule nutze den gegenüberliegenden Stadtpark „nahezu ganzjährig“ unter anderem dazu, „um auf der Wiese Sport zu treiben und Bewegungsspiele durchzuführen“ – und das mit entsprechenden Folgen, nämlich Hundekot an Schuhe und Kleidung.

Mehr zum Thema

Kommunalpolitik

Zwingenberg will 2023 über vier Millionen Euro in die Infrastruktur investieren

Veröffentlicht
Von
Michael Ränker
Mehr erfahren
Ausblick

750 Jahre Stadtrechte Zwingenberg: Keine akademische Feier, sondern vielfältige Veranstaltungen

Veröffentlicht
Von
Michael Ränker
Mehr erfahren

Kein wirklich neues Thema. Bereits beim Erlass der Gefahrenabwehrverordnung Hunde vor gut zehn Jahren „wurde die Frage diskutiert, ob auch der Stadtpark für Hunde gesperrt werden soll“. Damals entschied man sich dagegen, wollte den Hundebesitzern noch eine Galgenfrist einräumen und setzte einstweilen auf die Bereitstellung von Hundekotbeuteln und auf moralische Appelle. Das alles fruchtete jedoch nicht, daher waren die Kommunalpolitiker sich jetzt über Fraktionsgrenzen einig: Das Hundeverbot wird nicht noch einmal, wie von einem BA-Leserbriefschreiber gefordert, zur Bewährung ausgesetzt – jetzt werden Fakten geschaffen.

Die Einhaltung wird überwacht, Verstöße können laut Paragraf 6 der Satzung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden. Eine Ausnahme bilden Behindertenbegleithunde oder Diensthunde, sie dürfen selbstverständlich auch in den Hundeverbotszonen eingesetzt werden. Laut Rathauschef Holger Habich „ist das Ordnungsamt angewiesen, die Einhaltung des Verbots stichprobenartig zu überwachen“.

Freier Autor

Copyright © 2025 Bergsträßer Anzeiger