Zwingenberg. „Wenn uns das gelingt, dann sind wir im Kreis Bergstraße vermutlich die Kommune mit der höchsten Dichte an E-Ladepunkten gemessen an ihrer Einwohnerzahl“, hofft der Zwingenberger Bürgermeister Holger Habich darauf, dass das Projekt realisiert werden kann: Noch bis zum 30. November können Unternehmen, deren Geschäftsmodell der Betrieb von besagten Tankstellen für Elektrofahrzeuge ist, sich darum bewerben, im ältesten Bergstraßenstädtchen inklusive seines einzigen Stadtteils Rodau insgesamt 18 Ladesäulen zu errichten.
Bislang gibt es zwei Ladestationen
Auf Initiative der Zwingenberger Sozialdemokraten hatte die Stadtverordnetenversammlung im November des vergangenen Jahres einstimmig beschlossen, den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Angriff zu nehmen. Und das nicht auf Kosten der Stadt, sondern mit Hilfe eines Betreibers. Bis dato wurden im öffentlichen Raum nur zwei Ladepunkte errichtet: Der in Bensheim ansässige Energieversorger GGEW AG hat den Melibokusparkplatz und die Park-and-Ride-Anlage auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände mit entsprechender Technik bestückt. Jetzt sollen 18 weitere Ladepunkte folgen, wie aus den Unterlagen der sogenannten „beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb“ hervorgeht. Sie sind auf der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HDA) veröffentlicht.
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Mit diesem früher auch als Interessenbekundungsverfahren bezeichneten Prozedere will die Stadt mögliche Investoren dafür gewinnen, sich in Kernstadt und Stadtteil zu engagieren. „Sehr gut vorbereitet“ wurde der Teilnahmewettbewerb von einer Anwaltskanzlei, wie Rathauschef Holger Habich jetzt bei einem Pressegespräch über die Arbeit des Magistrats berichtete. Mit dem Betreiber, der die Kommune mit seinem Angebot überzeugt, erfolgen dann in einem zweiten Schritt die eigentlichen Vertragsverhandlungen. Der Anbieter, der am Ende das Rennen macht, erhält von der Stadt „ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum“.
Der Bedarf an Ladekapazität besteht
Allerdings hat die Stadt kein Interesse daran, dass sich ein Betreiber „nur die Rosinen herauspickt“. Ernstzunehmende Angebote sind für die Kommune nur solche, die alle 18 Ladepunkte beinhalten. Der Ausschreibung wiederum ging die Ermittlung des E-Ladebedarfs voraus, wie er sich voraussichtlich bis im Jahr 2030 entwickeln wird. Dazu hat die Stadt sich eines digitalen „Werkzeugs“ mit der Bezeichnung „StandortTOOL“ bedient, das mit Hilfe der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wird. „Demnach wird für den Bereich der Stadt Zwingenberg – ohne den Ortsteil Rodau – ein erhöhter Bedarf an Ladekapazität prognostiziert“, heißt es in der Ausschreibung des Teilnahmewettbewerbs.
Die potenziellen Anbieter verpflichten sich zu „Errichtung und Betrieb von 18 AC-Ladeeinrichtungen“ sowie zur „Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs“, in die Tat umsetzen muss der, der den Zuschlag erhält, das Projekt bis zum 31. März 2024. Überdies verpflichtet er sich dazu, Installation und Betrieb „auf eigene Rechnung“ zu erledigen und die Ladeinfrastruktur mindestens bis ins Jahr 2034 aufrechtzuerhalten.
Keine Vergütung für den Anbieter
Weiter heißt es: „Die Stadt Zwingenberg geht davon aus, dass durch das zur Verfügung stellen des öffentlichen Raumes ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und strebt daher an, keine Vergütung an den Bieter zu zahlen.“
Die ursprüngliche Initiative, das Thema E-Ladepunkte auf die kommunalpolitische Agenda zu nehmen, war von der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung ausgegangen. Sie hatte beantragt, bevorzugt Ladestationen „in Altstadtnähe“ zu errichten, weil die Bewohner der Altstadt „praktisch keine Möglichkeit haben“, um auf ihren privaten Grundstücken Ladestationen, sogenannte „Wallboxen“, zu installieren.
In der politischen Debatte wurde allerdings schnell offenkundig, dass es trotz grundsätzlicher Zustimmung der politischen Mitbewerber keine Mehrheit für den SPD-Antrag finden würde. Die Sozialdemokraten zogen zurück, hofften aber, dass die städtischen Gremien die Idee aufgreifen werden – und so geschah es auch.
Keine städtischen E-Tankstellen geplant
Die Stadt selbst darf sich laut Bürgermeister Holger Habich übrigens nicht als Betreiberin von Ladestationen engagieren: „Die Hessische Gemeindeordnung verbietet uns so ein Engagement sogar!“ Der Rathauschef verweist auf Paragraf 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wonach eine „wirtschaftliche Betätigung“ seitens einer Kommune „nur zulässig ist, wenn der zugrundeliegende Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann“.
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