Stadtverordnete

Ex-Klinik-Areal und Kita-Plätze sind Thema in Lorsch

Heute Sitzung im Paul-Schnitzer-Saal

Von 
Nina Schmelzing
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Auch der neue Kindergarten „Morgentau“ in der Dieterswiese kann auf Grund von Integrationsmaßnahmen nicht voll belegt werden. © Schmelzing

Lorsch. Zur Stadtverordnetenversammlung lädt Vorsteherin Christiane Ludwig-Paul heute (Donnerstag) ein. Die öffentliche Sitzung beginnt um 20 Uhr im Paul-Schnitzer-Saal. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Beschlussfassung über den geänderten und erweiterten Bebauungsplan für das Gelände am südöstlichen Stadtrand, auf dem einst die Schön-Klinik ein großes Krankenhaus bauen wollte, dann aber ihre Pläne änderte.

Im Bau- und Umweltausschuss war das Areal, das nicht länger ungenutzt bleiben soll, vor einigen Tagen bereits ein Thema. Auf dem Tisch lag der Vorschlag, aus dem ursprünglichen Klinik-Gebiet ein eingeschränktes Gewerbegebiet zu machen. So könnten die Flächen einem größeren Interessentenkreis zugänglich gemacht werden, wie der Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Lorsch (EGL), Matthias Herbener in einem Kurzvortrag erläuterte.

Sondergebietsfläche in Gewerbegebiet umwandeln

In der EGL habe man sich als Eigentümer gemeinsam mit dem städtischen Bauamt Gedanken über das Grundstück gemacht, das zuletzt landwirtschaftlich genutzt wurde – zeitweise auch für den Anbau von traditionellen Getreidesorten durch das Freilichtlabor Lauresham. Ergebnis der Überlegungen: Es ist vernünftig, die bisherige Sondergebietsfläche umzuwidmen in ein eingeschränktes Gewerbegebiet, denn die Nachfrage nach solchen Flächen ist groß.

Das bekräftigte für die CDU auch Luisa Froitzheim. „Wir befürworten das“, hieß es in knappen Statements ebenso aus den Reihen von SPD, Grünen und PWL zu dem Vorhaben. Unter anderem könnten sich weitere medizinische Pflegeanlagen in dem Areal ansiedeln.

Die Mitglieder des Bauausschusses mussten von Herbener nicht weiter überzeugt werden. Es gab keine Diskussion, lediglich eine Nachfrage aus der PWL. Marco Graf wollte wissen, ob der Platz nicht auch als Standort für den Kindergarten in Frage käme, der jetzt auf dem Schwimmbad-Parkplatz entstehen soll. Man habe diese Alternative bereits analysieren lassen, informierte Bürgermeister Christian Schönung. Der Standort sei aber nicht ideal.

Eine "stolze Summe" für eine touristische Maßnahme

Einhellig empfahlen alle Gremiumsmitglieder, dass der Name der Klinik aus dem Vorentwurf des Bebauungsplans getilgt und der Entwurf ab sofort entsprechend der geografischen Lage „Nördlich des Starkenburgrings“ heißen soll. Zusammen mit einer Erweiterung an der Hildegard-von-Bingen-Straße wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans zudem erweitert. Insgesamt stehen rund 5,2 Hektar zur Verfügung. Stimmt die Stadtverordnetenversammlung der Empfehlung des Bauausschusses heute zu, wird das weitere Verfahren mit dem öffentlichen Auslegen der Vorentwurfsplanung auf den Weg gebracht.

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Zu beschließen haben die Stadtverordneten auch die Mehrkosten für die Erweiterung des Pfingstrosengartens. Dass es am Westhang der evangelischen Kirche ebenfalls bald üppig blüht, wird allseits begrüßt. Es sei jedoch „ärgerlich“, dass man sich erneut mit der Finanzierung dafür beschäftigen müsse, kritisierte im Finanzausschuss Matthias Schimpf. Insgesamt handle es sich für eine „solche touristische Maßnahme“ doch um eine „stolze Summe“, so der Grünen-Fraktionschef, der an die Bruttokosten von mehr als 133 000 Euro erinnerte. Mehrauszahlungen waren jetzt unter anderem wegen einer notwendig gewordenen Absturzsicherung am Westhang für über 7000 Euro aufgelaufen.

Auch mehrere Kenntnisnahmen gehören zur Tagesordnung. Dazu zählt etwa die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung des Kreises. Es ist für Kommunen nicht einfach, für alle Familien mit Rechtsanspruch auf Betreuung immer sofort einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu haben. Anspruch darauf haben Kinder ab einem Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Aber natürlich kann man nicht detailgenau planen, denn keiner weiß zum Beispiel, wie viele Flüchtlingsfamilien zugewiesen werden und wie viele Betreuungsplätze wegen Integrationsmaßnahmen reduziert werden müssen.

Bei Förderbedarf wird die Zahl der Betreuungsplätze reduziert

Wenn Kinder mit besonderem Förderungsbedarf aufgenommen werden, führt das zur Platzreduzierung. In den Lorscher Kitas gibt es bereits 24 genehmigte Integrationsmaßnahmen, weitere fünf sind bereits beantragt, informiert die Verwaltung. So klingt die Zahl der zwischen 579 und 615 liegenden Betreuungsplätze, die in Lorsch bis Ende 2023 aufgelistet sind, zwar eindrucksvoll – zumal die 50 Plätze im gerade erst eröffneten „Container“-Kindergarten „Morgentau“ in der Dieterswiese noch dazukommen.

Die Zahl der tatsächlich belegbaren Betreuungsplätze ist jedoch kleiner als es auf den ersten Blick scheint. Denn mehr als 50 Plätze müssten für Kinder mit besonderem Förderbedarf freigehalten werden. Auch der Kindergarten „Morgentau“ kann wegen Integrationsmaßnahmen nicht voll belegt werden.

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Als „problematisch“ wird zudem der momentane Personalmangel in Kitas bezeichnet. Die Einrichtungen hätten wegen des Fachkräftemangels Schwierigkeiten, den regulären Betrieb in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. „Dies betrifft nicht nur die Effizienz der täglichen Abläufe, sondern könnte auch langfristig Auswirkungen auf die Qualität der bereitgestellten Dienstleistungen haben“, heißt es warnend von der Verwaltung. Zur Kenntnis wird den Stadtverordneten auch die Statistik zur Seniorenberatung des Caritasverbands vorgelegt. Zu beschließen hat das Gremium überdies über den Mittelantrag im Förderprogramm „Lebendige Zentren“. Dabei geht es unter anderem um die Gelder für die Modernisierungen von Nibelungenhalle und Kindergarten St. Nazarius.

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