Lorsch. 933 Hunde sind derzeit in Lorsch offiziell angemeldet. Es könnten aber deutlich mehr von ihnen in der Stadt daheim sein. In der Stadtverwaltung geht man jedenfalls davon aus, „dass die Dunkelziffer, der nicht registrierten Vierbeiner viel höher ist“.
Deshalb werden aus dem Stadthaus jetzt Kontrollen der Hundesteuerpflicht angekündigt. Wie viele Hunde tatsächlich in der Stadt leben, soll in den kommenden Wochen ermittelt werden.
Wer im Stadtgebiet Lorsch einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, hat gewisse Pflichten zu erfüllen, erinnert die Verwaltung dazu. Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Lorsch ist es erforderlich, dass die Hundehalter ihr jeweiliges Tier innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Hunderasse beim Steueramt anmelden.
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„Leider wird dies oft versäumt“, wissen die Mitarbeiter und die Pflichterfüllung wird oft auch nach dieser Frist nicht nachgeholt. Vielen Hundehaltern sei offenbar nicht bewusst sein, dass es sich bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, teilt die Verwaltung deshalb mit. Wer erwischt wird, für den kann es teuer werden. Denn die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
Für den ersten Hund beträgt die zu entrichtende Steuer derzeit 84 Euro, bei einem zweiten Hund kostet es 120 Euro und für jeden weiteren Hund 144 Euro.
Damals 150 Nachmeldungen
Die Steuersätze sind schon lange stabil. Letztmals wurde die Hundesteuer vor fast zehn Jahren erhöht: 2015. Zuvor kostete der Ersthund 60 Euro. Damals hatte die Verwaltung ebenfalls eine Kontrolle der Hundesteuerpflicht angekündigt – mit einem eindrucksvollen Erfolg. 150 Hundehalter hatten damals ihre Tiere nachgemeldet und zur Steuerpflicht angemeldet.
Wer einen sogenannten Hundeführerschein vorlegen kann, der kann den Steuersatz reduzieren. Den „Führerschein“ kann man zum Beispiel beim Lorscher Schäferhundeverein erwerben. Er bietet Erziehungskurse an, bei denen die Tiere unter anderem die gängigen Kommandos erlernen. Um 24 Euro ermäßigen lassen sich die Hundesteuern, wenn der Kurs erfolgreich abgeschlossen wird.
Bei der Stadtverwaltung erhalten Hundehalter bei der Anmeldung des Tieres eine Hundemarke, die beim Ausführen des Hundes am Halsband mitzuführen ist. Sie dient zum einen als Nachweis, dass der Hund bei der Stadt angemeldet ist, zum anderen kann über sie schnell und einfach der Halter eines entlaufenen Hundes ermittelt werden.
Das Ordnungsamt will in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen. Die Kontrollen sehe man als notwendig an, auch im Sinne der vielen Hundehalter, die ordnungsgemäß ihre Steuer bezahlen. Allen Hundebesitzern, die ihren Hund bislang nicht angemeldet haben, werde geraten, dies umgehend nachzuholen.
Die Anmeldung kann über ein Formular der Stadt unter www.lorsch.de oder auch direkt beim Steueramt erfolgen. Wer weitere Fragen zur Anmeldung hat, kann diese unter der Telefonnummer 06251/5967110 bei der Verwaltung stellen. sch/red
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