Schulstraßen-Gelände

Das Lorscher Ärztehaus seit vier Jahren immer wieder Thema

Stadt erinnert nach Anlieger-Kritik an die Beteiligungsverfahren und Gremiensitzungen zum Bauvorhaben

Von 
red
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Lorsch. Zum Leserbrief „Anwohner werden außer Acht gelassen“ meldet sich nach der Grünen-Fraktion auch die Stadt Lorsch zu Wort. Dass die ärztliche Versorgung ein zentrales Anliegen der Lorscher Bevölkerung ist, spiegele sich in vielen Tagesordnungspunkten öffentlicher Gremiensitzungen wider, heißt es in der Stellungnahme.

Zuvor und parallel habe es Bürgerbeteiligungen in Form von öffentlichen Veranstaltungen und Stadtspaziergängen mit Stopp am alten Feuerwehrgelände gegeben. Es entspreche somit nicht den Tatschen, dass etwas offenbar „im stillen Kämmerlein ausgetüftelt“ wurde, wird dargelegt.

Stadtspaziergang und Fragerunde

Im Rahmen des Standentwicklungsplanes STEP 2030 widmete sich ein Projekt der Stärkung der medizinischen Versorgung, so die Stellungnahme aus dem Stadthaus. Drei Bürgerveranstaltungen fanden zwischen Juni 2018 und März 2019 statt. In öffentlichen Sitzungen von Bau- und Umweltausschuss und Stadtverordnetenversammlung wurde der STEP 2030 2019 beraten und beschlossen. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK waren die Nachnutzung des alten Feuerwehrgeländes wie die hausärztliche Versorgung in der Innenstadt ein Maßnahmepunkt. Dazu gab es im Februar 2019 einen Stadtspaziergang mit interessierten Bürgern.

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Wenige Kommunen bieten das an

Die Bürgerbeteiligungen mündeten in Vorlagen und Beschlüsse, die alle in öffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen wurden. „Lorsch bietet als eine der wenigen Kommunen im Umkreis interessierten Bürgern vor Ausschusssitzungen an, Fragen zu Punkten auf der Tagesordnung an das Gremium zu richten“, weist die Stellungnahme auf „eine weitere Form der Bürgerbeteiligung“ hin.

Die Stellungnahme der Stadt listet insgesamt elf Daten im Zeitraum von Juni 2018 bis Juni 2022 auf, zu denen das Ärztehaus oder die Bebauung des Feuerwehrareals in öffentlichen Sitzungen ein Thema waren: angefangen beim Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ als Sicherung von Angeboten im Gesundheitswesen die Errichtung eines Ärztehauses Schulstraße in Betracht zu ziehen bis zu den Grundstücksverkäufen, über die im Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung vor wenigen Wochen entschieden wurde.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans war im Dezember 2020 Thema, die Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung und Durchführung erneuter Beteiligung erfolgten im Juli 2021. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung mit Satzungsbeschluss stand im Januar dieses Jahres als Thema für den Bau- und Umweltausschuss und anschließend für die Stadtverordnetenversammlung an, die Beratung und Beschlussfassung über den Vergabeprozess des ehemaligen Feuerwehrgeländes und des Einzeldenkmals Schulstraße 19 beschäftigte die Stadtverordneten im März, im Juni wurden dann die Grundstücksverkäufe beschlossen.

Fragen der Lorscher aufgegriffen

„Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens haben die Gremienmitglieder die Stellungnahme – auch die der Anlieger – erhalten und über diese beraten und beschlossen“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt. „Die Möglichkeit zu Fragen zu den Tagesordnungspunkten wurde auch vom Leserbriefschreiber genutzt und diese wurden in der Ausschusssitzung aufgegriffen“, heißt es ergänzend.

Der Bebauungsplan hat nun Rechtskraft. „Die Stadt Lorsch wird selbst nicht als Bauherr auftreten und kann deshalb mit der Nachbarschaft nicht über die Pläne sprechen“, teilt die Pressestelle der Stadt mit. „Es ist üblich, dass ein neuer Eigentümer seine Pläne vorstellt. Dies jedoch erst, wenn die Tinte des Vertrages trocken ist.“

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Es sei außerdem üblich, dass im Rahmen von Gutachten durch den Bauherrn bestehende Schäden an Nachbarschaftsgebäuden vor der Baumaßnahme dokumentiert werden.

Die lange Liste der Beteiligungsverfahren und öffentlicher Gremiensitzungen zeige, „dass an diesem Thema sehr wohl intensiv durch die politischen Gremien über Jahre gearbeitet wurde und dass dabei die Bürgerschaft jederzeit das Angebot hatte, daran teilzunehmen“, so die Stadt.

Die im Leserbrief geäußerte Kritik an den Gremienmitgliedern und der Stadtverwaltung sei deshalb aus Sicht des Magistrates der Stadt Lorsch nicht angemessen. red

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