Schlierbach. Das Wohngebiet „Bain“ in Schlierbach soll erweitert werden. Ein Investor will oberhalb des Wendehammers am Ende der Straße „In der Bain“ Grundstücke aufkaufen und erschließen, bis zu 25 Bauplätze sollen gewonnen werden. Allerdings hatte der Schlierbacher Ortsbeirat mehrere Änderungswünsche bezüglich des Bebauungsplans. Der Magistrat hatte eine Stellungnahme dazu formuliert. In einer außerplanmäßigen Sitzung des Bauausschusses präsentierte Bürgermeister Maximilian Klöss Punkt für Punkt die Stellungnahme des Schlierbacher Ortsbeirats und zugleich die Empfehlungen des Magistrats.
In einem vorangegangenen Artikel (BA vom 25.8.) hatten wir bereits über die Vorstellungen des Ortsbeirats in Bezug auf die Größe des Wohngebiets, die Haustypen, die maximale Grundstücksgröße und die Grundflächenzahl berichtet.
Der Schlierbacher Ortsbeirat hatte außerdem Änderungswünsche in Bezug auf die Bauhöhe, die Anzahl der Vollgeschosse und die Dachformen: „Wir beantragen die Begrenzung auf zwei Vollgeschosse bei einer maximalen Firsthöhe von 10,50 Metern und einer maximalen Traufwandhöhe von sechs Metern für das gesamte Plangebiet, entsprechend den Vorgaben im Baugebiet ,Bain 1‘. Zusätzlich beantragen wir, ebenfalls entsprechend den Vorgaben im Baugebiet ,Bain 1‘, Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 25 bis 41 Grad ab Traufhöhe vorzuschreiben, um Flach- und Pultdächer auszuschließen.“
Die Planung sah eine Zulässigkeit von bis zu drei Vollgeschossen und Firsthöhen von 10,50 bis 11 Metern vor. Auch Flach- und Pultdächer wären erlaubt. „Dies geht deutlich über die zulässige Bebauung in weiten Teilen des Ortsgebiets und insbesondere im Gebiet ,Bain 1‘ hinaus. Das Entstehen derartiger Bauten lehnen wir als nicht-ortsbildverträglich ab“, schreibt der Ortsbeirat in seiner Stellungnahme. „Der Darstellung im Planentwurf, dass durch das Baugebiet keine Fernwirkung erzielt würde, widersprechen wir. Diese wird in südlicher Richtung sehr wohl erzielt, da sich das Baugebiet mitnichten in einer Aue befindet, sondern im nach Norden hin ansteigenden Gelände.“ Außerdem wies der Ortsbeirat darauf hin, dass die maximal mögliche Bauhöhe von 10,50Metern im Baugebiet „Bain 1“ bei keinem der Gebäude tatsächlich ausgeschöpft wurde, sodass die neu entstehende Bebauung den Bestand in jedem Fall überragen dürfte.
Sorge um das Feuerwehrhaus
Der Magistrat empfahl dem Bauausschuss zwar, der Forderung des Ortsbeirats in Bezug auf die Geschossanzahl nachzugeben und diese auf zwei Vollgeschosse zu begrenzen und auch die Firsthöhe auf 10,50Meter festzusetzen. Vorgaben zur Dachform sollen aber nicht gemacht werden.
Die Mitglieder des Bauausschusses waren sich in diesem Punkt etwas uneins. Während Sebastian Schmitt (CDU) darauf verwies, dass Flachdächer für die Installation von Photovoltaikanlagen interessant wären, wünschte sich Ulrich Roßmann (LWG), dass sich die neuen Gebäude an die bestehende Bebauung anpassen sollen und man deshalb dem Wunsch des Ortsbeirats stattgeben sollte. Heiko Grieser (SPD) mutmaßte, dass der Bau von Flachdächern wahrscheinlich eher die Ausnahme sein wird und eine Vorgabe zur Dachform deshalb gar nicht nötig ist. Auch Inge Morckel (FDP) lehnte eine zu strenge Regulierung der Dachform ab. Stattdessen solle man kreative Freiheit zulassen, da verschiedene Dachformen auch einen gewissen Reiz hätten.
Am Ende folgte man einstimmig der Empfehlung des Magistrats. Die neuen Häuser des Baugebiets „Bain 2“ werden demnach nur maximal zwei Vollgeschosse und eine Firsthöhe von 10,50 Metern haben. Bei der Wahl der Dachform haben die künftigen Bauherren jedoch freie Hand.
Darüber hinaus insistierte der Schlierbacher Ortsbeirat, dass fachplanerische Unterlagen zur Ableitung des Niederschlagswassers erstellt werden. Konkret geht es um eine Abflussberechnung und einen hydraulischen Nachweis der Fahlbachverrohrung.
„Zur Abmilderung der Hochwassersituation und auch im Sinne eines schonenden Umgangs mit der Ressource Wasser fordern wir außerdem - wie auch im Plangebiet ,Bain 1‘ festgeschrieben - eine verbindliche Festschreibung von Zisternen mit definiertem Mindestvolumen von fünf Kubikmetern. Ebenso fordern wir zusätzliche Maßnahmen gegen Treibgut (zum Beispiel Grobrechen) im Zulauf der Verrohrung des Fahlbachs“, steht im Schreiben des Ortsbeirats.
Äußerst kritisch sah der Ortsbeirat auch, dass eine vollständige Ableitung des anfallenden, nicht verunreinigten Niederschlagswassers aus dem Plangebiet in den Fahlbach vorgesehen war. „Der Fahlbach fließt unmittelbar stromabwärts, kurz vor dem Feuerwehrhaus, in eine Verrohrung rein. Auch bisher schon stellt diese Stelle einen Schwerpunkt für Überschwemmungsereignisse dar“, schilderte der Ortsbeirat.
„Bei den zu erwartenden Überschwemmungen, die durch die zusätzlichen Wassermengen aus dem Plangebiet verschärft werden, ist mit als erstes das städtische Feuerwehrhaus betroffen, was Einsätze gegen Hochwasser stark behindern oder unmöglich machen würde“, legte das Gremium dar. Hinzu kämen Schäden am Feuerwehrgebäude und den Einsatzfahrzeugen, was zur Folge hätte, dass die einzige Feuerwehr im Schlierbachtal ihrer Funktion nicht mehr nachkommen könnte. „Somit verliert die Bevölkerung bei Ausfall der Infrastruktur ihren Anlaufpunkt, um Notrufe absetzen zu können, Obdach und Notversorgung zu erhalten“, mahnte der Ortsbeirat.
Zisternen sind verbindlich
Der Magistrat konnte die Sorgen des Ortsbeirats nachvollziehen und empfahl deshalb dem Bauausschuss, der Forderung komplett zuzustimmen. Planer Dirk Helfrich merkte in der Bauausschusssitzung allerdings an, dass fachplanerische Unterlagen zur Ableitung des Niederschlagswassers im Rahmen des Erschließungsplans erstellt werden müssen und gar nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Somit war fraglich, ob der Bauausschuss über diesen Punkt überhaupt abstimmen kann. Der Beschlussvorschlag wurde deshalb kurzerhand umformuliert. Man stimmte zu, den Einbau von Zisternen mit einem Mindestvolumen von fünf Kubikmetern verpflichtend zu machen, und jenen Forderungen des Ortsbeirats in Bezug auf die Ableitung des Niederschlagswassers zuzustimmen, die den Bebauungsplan betreffen und vom Bauausschuss genehmigt werden können.
In einem weiteren BA-Artikel werden wir in der nächsten Zeit die weiteren Forderungen des Ortsbeirats näher vorstellen, die Antwort des Magistrats sowie die endgültige Entscheidung zu den jeweiligen Beschlussvorschlägen, über die der Bauausschuss zu befinden hatte.
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