Schlierbach. Das Wohngebiet „Bain“ in Schlierbach soll erweitert werden. Ein Investor will oberhalb des Wendehammers am Ende der Straße „In der Bain“ Grundstücke aufkaufen und erschließen, bis zu 25 Bauplätze sollen gewonnen werden. Allerdings hatte der Schlierbacher Ortsbeirat mehrere Änderungswünsche bezüglich des Bebauungsplans. Der Magistrat hatte eine Stellungnahme dazu formuliert. In einer außerplanmäßigen Sitzung des Bauausschusses präsentierte Bürgermeister Maximilian Klöss Punkt für Punkt die Stellungnahme des Schlierbacher Ortsbeirats und zugleich die Empfehlungen des Magistrats.
Der Ortsbeirat hatte beantragt, die Größe des zweiten „Bain“-Baugebiets in nördlicher Richtung zu verkleinern , um somit eine größere Ausgleichsfläche zu schaffen. Der Ortsbeirat hatte Bedenken, dass der Bevölkerungszuwachs zu groß sein könnte, wenn der ursprüngliche Bebauungsplan umgesetzt wird. „Gemäß den Berechnungen des Planwerks ist von einem Bevölkerungszuwachs von circa 100 Personen auszugehen. Dies entspricht circa einem Fünftel der Einwohnerzahl Schlierbachs. Ein solcher Zuwachs überschreitet aus unserer Sicht die Grenze eines verträglichen Wachstums – insbesondere, da bei der Vermarktung der Bauplätze über den Projektentwickler mit einer ,schlagartigen‘ Bebauung und Bevölkerungszunahme zu rechnen ist“, schilderte der Ortsbeirat. Der Ringschluss zur Schwimmbadstraße solle aber trotzdem umgesetzt werden.
Ortsbeirat forderte eine Verkleinerung des Baugebiets
Dirk Helfrich vom Lautertaler Planungsbüro Infrapro hatte davon abgeraten, dieser Forderung des Ortsbeirats nachzukommen, da die Größe schon einmal reduziert worden sei und eine weitere Verkleinerung das Aus für das Vorhaben bedeuten könnte. Das vorrangige Ziel sei eine harmonische, abgerundete Bebauung, was dann aber nicht mehr gegeben sei. Auch aus wirtschaftlicher Sicht sei eine Verringerung des Baugebiets nicht sinnvoll, da die Baukosten für Straße, Kanal und Wasseranschluss dadurch nicht gesenkt würden. Im Gegenteil: „Diese Kosten müssen dann auf die verbleibenden Bauplätze umgelegt werden, wodurch die Grundstückspreise steigen“, führte Helfrich aus.
Heiko Grieser (SPD) merkte ebenfalls an, dass das Baugebiet dann womöglich nicht mehr von Interesse für den Investor sein könnte, wenn man es noch mehr verkleinert. Auch der Magistrat hat für die Beibehaltung der ursprünglich geplanten Größe plädiert. Dieser Empfehlung ist der Bauausschuss einstimmig gefolgt. Das Baugebiet wird also nicht verringert.
Des Weiteren hatte der Schlierbacher Ortsbeirat beantragt, ausschließlich Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Doppelhäuser für zulässig zu erklären. Zudem soll die maximale Grundstücksgröße auf 650 Quadratmeter begrenzt und die Grundflächenzahl – entsprechend der Planung im Gebiet „Bain 1“ – auf 0,35 festgesetzt werden. „Das Entstehen von Mehrfamilien- und Reihenhäusern im Baugebiet lehnen wir strikt ab. Nachdem im Entwurf aus dem Jahr 2019 als Bauform nur Einfamilien- und Doppelhäuser genannt wurden, wären nach dem aktuellen Entwurf auch Reihen- und Mehrfamilienhäuser möglich“, bemängelte der Ortsbeirat.
Daneben sehe die aktuelle Planung weder eine Parzellierung noch eine ausreichende Beschränkung von Grundstücks- oder Wohnflächen vor, sodass der Ortsbeirat auch vom Entstehen großer Mehrfamilienhäuser beziehungsweise großer Mietshäuser ausgehe. „Derartiger Wohnraum ist in Lindenfels und seinen Stadtteilen bereits zu genüge vorhanden“, merkte das Gremium an und verwies auf die zahlreichen ehemaligen Hotels und Gaststätten, die inzwischen für Wohnzwecke genutzt würden, sowie auf die noch ausstehende Folgenutzung des Luisenkrankenhauses. „Ein Mangel herrscht hingegen an attraktivem Baugrund für junge Familien zur Schaffung von qualitativ hochwertigem Wohnraum in Form von Eigenheimen“, betonte der Ortsbeirat in seinem Schreiben.
Die Begrenzung der maximalen Grundstücksgröße und der maximal bebaubaren Fläche diene einerseits dazu, eine Umgehung der Regelung für Mehrfamilienhäuser durch die Bauherren zu verhindern, und andererseits einem effizienten Umgang mit Grund und Boden durch die Vermeidung sehr großer Einzelgrundstücke. „Alternativ könnte zur Begrenzung der Gebäudegrößen auch eine Parzellierung festgeschrieben werden“, schlug der Ortsbeirat vor. Dies sei jedoch vom Projektentwickler nicht gewünscht, wie er in der Ortsbeiratssitzung dargelegt habe.
Der Magistrat lehnte allerdings ab, die Grundstücksgröße zu begrenzen. Auch die Grundflächenzahl soll beim ursprünglich vorgesehenen Wert von 0,4 belassen werden. Allerdings wurde dem Bauausschuss empfohlen, den anderen Forderungen des Ortsbeirats zu folgen und ausschließlich Ein- bis Zweifamilienhäuser und Doppelhäuser zu erlauben sowie die Länge der Baukörper zu begrenzen.
Die Grundstücksgröße wird nicht begrenzt
Sebastian Schmitt (CDU) erkundigte sich, was genau die Grundflächenzahl überhaupt bedeutet und welche Auswirkungen es hätte, wenn man diese ändert. Wie erläutert wurde, gibt die Grundflächenzahl an, wie viel Prozent eines Grundstücks bebaut werden dürfen.
Ulrich Roßmann (LWG) stellte infrage, ob eine Grundstücksgröße von maximal 650 Quadratmetern für Doppelhäuser ausreicht. Planer Dirk Helfrich versicherte jedoch, dass die Größe für solche Bauvorhaben genügt. Auch Helfrich plädierte dafür, die Grundstücksgröße nicht zu begrenzen, da es bereits Anfragen für 800 bis 900 Quadratmeter große Grundstücke gegeben habe. „Der Bedarf nach größeren Grundstücken ist also da“, stellte er fest.
Der Bauausschuss folgte einstimmig der Empfehlung des Magistrats. Die Grundstücksgröße wird also nicht begrenzt und die Grundflächenzahl bleibt bei 0,4. Jedoch kam man dem Wunsch des Ortsbeirats nach, keinen Bau von Reihen- und Mehrfamilienhäusern zu erlauben. Es wird demnach nur Ein- bis Zweifamilienhäuser und Doppelhäuser geben. Zudem wird die Länge der Baukörper begrenzt.
In zwei weiteren BA-Artikeln werden wir in der nächsten Zeit die weiteren Forderungen des Ortsbeirats näher vorstellen, die Antwort des Magistrats sowie die endgültige Entscheidung zu den jeweiligen Beschlussvorschlägen, über die der Bauausschuss zu befinden hatte.
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