Das Land regelt die Unterbringung

Über die Unterbringung von Geflüchteten.

Von 
Philipp Kriegbaum
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Hessen. Die Länder sind gesetzlich zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden und sonstigen geflüchteten Personen verpflichtet. Die Aufnahme und Unterbringung dieser Menschen ist in Hessen im Landesaufnahmegesetz (LAG) geregelt – „Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen“.

Endet die Unterbringung Geflüchteter in einer Erstaufnahmeeinrichtung, werden sie den Landkreisen und den kreisfreien Städten zugewiesen und dort untergebracht.

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Je nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status erhalten die geflüchteten Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das trifft in Lindenfels für die 16 Bewohner in einem Haus an der Nibelungenstraße zu. Alternativ werden sie nach den Sozialgesetzbüchern II und XII unterstützt. Das gilt für die Ukrainer im ehemaligen Luisenkrankenhaus. Die Landkreise und Städte erhalten eine Unterstützung des Landes nach dem Landesaufnahmegesetz.

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Von
Stephen Wolf
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pppQuelle: Integrationskompass Hessen

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