Einhausen. Die Gemeinde Einhausen besitzt selbst aktuell keine Wohnungen mehr mit einer Sozialbindung. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Grünen durch die Verwaltung hervor. Nach Angaben von Bürgermeister Helmut Glanzner habe die Gemeinde aber für neun Wohnungen in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 34 weiterhin das Erstbelegungsrecht.
Zudem verweist der Bürgermeister auf mehrere geplante Sozialwohnungsprojekte. Acht Wohnungen sollen demnach in einem vierten Haus der Christophorus Wohnheime eG auf dem Gelände der derzeitigen Flüchtlingsunterkunft an der Friedhofstraße entstehen. Das Baurecht sei mittlerweile gegeben. Die Bagger werden dennoch nicht mehr in diesem Jahr anrollen. Grund für die nochmalige Verzögerung seien die gestiegenen Baupreise, hatte der Rathauschef im Nachgang zu der Grünen-Anfrage bei der CDU-Radtour durch den Einhäuser Norden erklärt. Auch die geplante Aufstockung der drei Bestandsgebäude werde die Christophorus Wohnheime eG „aus wirtschaftlichen Gründen zunächst nicht, wie vorgesehen und angekündigt, umsetzen“, teilte der Rathauschef mit. In den kommenden fünf Jahren könnten gegebenenfalls aber die Flüchtlingsunterkünfte selbst in Sozialwohnungen umgewandelt werden.
Für das zusammen mit der Vario-Park GmbH aus Bensheim geplante Bauprojekt Peterstraße hatte die Gemeindevertretung im Juni den benötigten Bebauungsplan beschlossen. In dem Mehrfamilienhaus sollen wie berichtet zwölf sozial geförderte Wohnungen Platz finden. „Mittelfristig könnten bei Bedarf auch auf dem Grundstück Goethestraße 9 mehr als zwei öffentliche geförderte Wohnungen entstehen“, sagte der Bürgermeister.
Am nördlichen Rand des Neubaugebiets Im Knippel sollen über einen Bauträger mehrstöckige Gebäude mit bis zu zehn neuen Sozialwohnungen gebaut werden – daneben soll hier Platz sein für Gewerbeflächen, Praxisräume für Therapeuten und eventuell ein Café. Das berichtete der Bürgermeister ebenfalls bei der CDU-Radtour.
Bedarf wird automatisch ermittelt
Der Bedarf an sozialem Wohnungsbau erfolgt nach Angaben der Verwaltung jährlich automatisch anhand einer Auswertung der Nachfragen nach Wohnberechtigungsscheinen.
Mit einer weiteren Anfrage in diesem Sommer wollten die Grünen unter anderem in Erfahrung bringen, wie viel bezahlbarer Wohnraum im Neubaugebiet Im Knippel entstanden ist. Bürgermeister Helmut Glanzner verwies darauf, dass der von der Gemeinde festgelegte Verkaufspreis für Einzel- und Doppelhausgrundstücke „rund 40 Prozent unterhalb des aktuellen Bodenrichtwertes für das Gebiet Im Knippel“ gelegen habe. „Die eigentlichen Baukosten für die Objekte entziehen sich allerdings der Kenntnis und dem Einfluss der Verwaltung“, sagte der Bürgermeister.
Im Konzeptvergabeverfahren für die Reihenhausgrundstücke seien unter dem Aspekt „Wohnungspolitik“ unter anderem die vom jeweiligen Bauträger avisierten Verkaufspreisniveaus bewertet worden. „Gerade hier hatte sich der Projektentwickler, der letztendlich den Zuschlag erhalten hat, mit einem avisierten Verkaufskaufpreis für ein Reihenhaus deutlich vom Großteil der Mitbieter abgehoben“, erläuterte der Rathauschef. Dieses Niveau sei als städtebauliche Bedingung in den Kaufvertrag mit dem Bauträger aufgenommen worden.
Wissen wollten die Grünen im Rahmen ihrer Anfrage auch, wie viele barrierefreie Wohnungen nun tatsächlich entstanden sind oder noch entstehen.
In ihrer Beantwortung verweist die Verwaltung auf die Hessische Bauordnung. Demnach müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen „mindestens 20 Prozent der Wohnungen barrierefrei erreichbar und zugänglich sein“.
Bei Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sei der Aspekt der Barrierefreiheit in der Regel hingegen eher untergeordnet. „Es ist festzustellen, dass mehrere private Bauherren im Gebiet bewusst ein eingeschossiges Wohngebäude ohne Unterkellerung erstellt haben, um für sich ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen“, ergänzte der Bürgermeister. Dadurch seien sechs barrierefreie Wohnungen entstanden.
Für die Mehrfamilienhäuser Im Knippel sei über die Vorgaben der Hessischen Bauordnung hinaus im Bebauungsplan zwingend festgesetzt, dass alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein müssen.
„Diese explizite Festsetzung unterstreicht das städtebauliche und politische Ziel, den Anteil barrierefrei erreichbarer Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand in der Gemeinde Einhausen zu erhöhen“, heißt es in der Beantwortung der Anfrage. In den beiden bereits bezogenen Wohngebäuden An der Renngasse 28 und 30 mit insgesamt 14 Einheiten seien Aufzüge eingebaut worden, mit denen alle Geschossebenen einschließlich der Tiefgarage erreicht werden können. Barrierefreie Stellplätze seien entsprechend den Anforderungen der Stellplatz- und Ablösesatzung in ausreichender Anzahl vorhanden. Auch für die derzeit noch im Planungs- oder Vergabeprozess befindlichen Projekte würden diese Vorgaben zwingend umgesetzt. kel/red
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