Einhausen. Nachbarschaftshilfe muss nicht immer rein ehrenamtlich sein. Wie man sich einbringen und damit auch noch Geld für die erbrachte Leistung erhalten kann, darüber referierte Alexandra Löchelt im Einhäuser Caritaszentrum- und Familienzentrum St. Vinzenz.
Die Hürden für den Einstieg sind, da diese Hilfen dringend gebraucht werden, niedrig. Die Gäste bekamen einen guten Überblick über die vom Kreis Bergstraße geforderten Voraussetzungen und wie man als helfende Person selbst aktiv werden kann. Um zu helfen ist man nie zu alt, erfuhren sie. Ein Höchstalter gibt es nicht, jedoch müssen Helfer mindestens 16 Jahre alt sein. „Ein Helfender war bereits über 90 Jahre alt“, berichtete Löchelt. Die Referentin kommt von der Fachstelle Leben im Alter und dem Pflegestützpunkt Kreis Bergstraße.
Pflegebedürftige Menschen, die hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen
Mit ihrem Vortrag zum Thema „Nachbarschaftshilfe“ wollte sie die Zuhörer anregen, sich zu engagieren. Die Referentin richtete sich an alle, die sich vielleicht schon bald als Nachbarschaftshelfer anerkennen lassen wollen und zeigte den Weg bis zur Anerkennung auf.
Beim Thema Nachbarschaftshilfe geht es um pflegebedürftige Menschen, die hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen. Nicht um Menschen, die Leistungen brauchen, die in die Kompetenz eines Pflegedienstes fallen, wie zum Beispiel das Waschen und Pflegen. Neben dem hauswirtschaftlichen Bereich geht es unter anderem auch um die Begleitung zum Arzt, beim Einkauf, und wenn einmal Rezepte in der Apotheke abzuholen sind. Auch die Zubereitung von Mahlzeiten, das Wäschewaschen und die Reinigung der Wohnräume gehören zur Hilfe.
Die Unterstützung ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Besitzt jemand den Pflegegrad eins, darf er die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, aber nicht verwandt oder verschwägert mit der Person sein, die die Hilfe leistet. Beide dürfen auch nicht im gleichen Haushalt leben, erklärte Löchelt. Natürlich sollte die Unterstützung zuverlässig sein und möglichst regelmäßig erfolgen. Ratsam ist für Helfer, wenn sie eine private Haftpflichtversicherung haben und am besten auch eine entsprechende Versicherung, sobald sie Hilfsbedürftige im eigenen Auto mitnehmen, wie zum Beispiel beim Einkauf und der Fahrt zum Arzt.
Die Nachbarschaftshilfe erfolgt auf der Grundlage eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements, das honoriert wird. Die Aufwandsentschädigung beträgt bis zu zwölf Euro pro Stunde. Der monatliche Höchstbetrag für die Leistungen liegt aktuell bei 131 Euro. Dieser Betrag ist für die Helfer steuerfrei, muss aber angegeben werden.
Anerkennungsbehörde für Nachbarschaftshelfer
Helfer können bis zu drei Personen parallel unterstützen. Der Betrag für die erbrachten Entlastungstätigkeiten im Alltag wird von der Pflegekasse an die Hilfsbedürftigen erstattet, und die wiederum geben es an die Helfer weiter.
Für die erbrachten Leistungen gibt es ein spezielles Formular, das von der helfenden und der bedürftigen Person unterschrieben wird. Im Idealfall sind hier alle Tage mit Angabe der Zeiten dokumentiert, auch wenn es um immer die gleichen Leistungen und Zeiten geht, die erbracht werden.
Die Anerkennungsbehörde für Nachbarschaftshelfer ist der Kreisausschuss Bergstraße. Hier wünscht sich Löchelt allerdings, dass viel mehr Helfer ihre Daten zur Verfügung stellen, um damit eine Art Pool aufbauen zu können, innerhalb dessen man sich als Helfer auch untereinander austauschen kann.
Von aktuell rund 350 Personen, die sich bisher im Rahmen der Anerkennung als Nachbarschaftshilfe gemeldet haben, sind nur ganz wenige dabei, aufgrund deren Angaben man einen solchen Pool etablieren könnte.
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