Einhausen. In ihrer Sitzung am Donnerstagabend hat die Gemeindevertretung den Haushalt für das Jahr 2024 eingebracht. Alle Fraktionen stimmten geschlossen für den Entwurf, der im Haupt- und Finanzausschuss am 21. März beraten und in der Gemeindevertreter-Sitzung am 16. April beschlossen werden soll.
Bürgermeister Helmut Glanzner nahm in seiner 20-minütigen Haushaltsrede Stellung zum späten Termin – 2023 war der Haushalt bereits vor der Weihnachtspause eingebracht worden. Gründe für die Verspätung seien ein länger andauerndes technisches Problem und die Ambition gewesen, „einen ausgeglichenen Haushalt ohne Erhöhungen einzubringen“ und einen Nachtragshaushalt zu vermeiden.
Glanzner übte Kritik an der allgemeinen Situation: „Die Haushaltsprobleme nahezu aller Städte und Gemeinden sowie auch der Landkreise sind mehr als je zuvor durch die Missachtung des Konnexitätsprinzips von Bund und Land verursacht. Das bekannte Prinzip Bund und/oder Land beschließen, Kommunen zahlen wird nicht dem Prinzip Wer bestellt – bezahlt gerecht. Vielmehr wird die Missachtung von Jahr zu Jahr intensiver praktiziert und muss gerade in Zeiten der Krisen endlich abgelöst werden. Denn letztlich ist nur mit starken, handlungsfähigen Kommunen ein starker Staat zu machen.“ Die Bürgermeister müssten dann für Ausgaben gerade stehen, die sie gar nicht zu verantworten hätten.
So kommt die Gemeinde Einhausen in diesem Jahr nicht um eine Erhöhung der Grundsteuer herum. Eine Erhöhung um 100 Punkte bedeute aber lediglich eine Erhöhung um 30 Euro pro Bürger und Jahr, eine Erhöhung um 150 Punkte eine Erhöhung um 42 Euro pro Bürger und Jahr, wie er auf Nachfrage vorrechnet – seiner Meinung nach noch recht moderate Beträge. Der Durchschnitt im Kreis liege etwa bei 595 Punkten, bei denen sich die Gemeinde Einhausen dann auch einfinde. Zuvor sei Einhausen bei der Grundsteuer im letzten Drittel gewesen. Größere Kommunen, wie etwa Heppenheim, hätten mehr Rücklagen, auf die sie in Krisenzeiten zugreifen könnten.
Glanzner forderte eine Rückbesinnung auf die kommunale Selbstverwaltungshoheit: „Die Städte und Gemeinden dürfen nicht stetig weiter überfordert werden.“ Es brauche eine konsequente Anpassung der staatlichen Leistungsversprechen auf das tatsächliche Leistbare.
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