Stadtverordnetenversammlung

Am Donnerstag kommt der Nachtragshaushalt für 2024

Bensheims Bürgermeisterin Christine Klein bringt das Zahlenwerk in erster Lesung ein. Kita und Bibliothek werden ebenso Thema sein.

Von 
Anna Meister
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In der Rheinstraße sollen Kitaplätze und Wohnungen entstehen. © Thomas Neu

Bensheim. Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 wird das Loch von 42,7 Millionen Euro im städtischen Haushalt nicht schließen können, so viel ist klar. Das Zahlenwerk, das die Bürgermeisterin und Kämmerin der Stadt Bensheim, Christine Klein, am kommenden Donnerstag (14.) um 18 Uhr bei der Stadtverordnetenversammlung im Bürgerhaus einbringen wird, kann allenfalls eine erste Vorstellung über den Sparkurs geben, den Bensheim in den kommenden fünf Jahren fahren muss. So lange hat die Kommunalaufsicht der Stadt Zeit gegeben, den Haushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Ein Nachtragshaushalt, der spät im Jahr eingebracht wird, bietet nur begrenzte Möglichkeiten, Einsparungen zu erzielen. Zu diesem Zeitpunkt des Jahres sind viele Ausgaben bereits vertraglich gebunden oder getätigt. Personalkosten, laufende Betriebskosten, sowie bestimmte Projekte und Programme wurden bereits finanziert und lassen sich kurzfristig kaum reduzieren.

Je näher das Jahr dem Ende zugeht, desto weniger Zeit bleibt, die Einsparungen umzusetzen. Die Maßnahmen gelten also nur über einen kuren Zeitraum, was den Effekt minimiert. Manche Ausgaben sind zudem gesetzlich vorgeschrieben und lassen folglich wenig Spielraum für Einsparungen. Der Nachtragshaushalt dient vielmehr dazu, den Haushalt an aktuelle Entwicklungen – in diesem Fall das Defizit, das wegen eingebrochener Gewerbesteuereinnahmen zustande kam – anzupassen, statt umfassende Einsparungen oder Umstrukturierungen vorzunehmen.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Sitzung des Magistrats am 6. November beraten und festgestellt. Am kommenden Donnerstag folgt die erste Lesung in der Stadtverordnetenversammlung. Bürgermeisterin Klein wird im Rahmen ihrer Haushaltsrede den Nachtragshaushaltsplanentwurf 2024 in seinen Grundzügen vorstellen. Eine Aussprache hierüber findet nicht statt. Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung sowie des Nachtragshaushaltsplanes 2024 wird in der Sitzung ausgeteilt.

Eine Terminabsprache für die Beratung des Zahlenwerks in den städtischen Gremien (Kommissionen, Ortsbeiräte und Ausländerbeirat) ist bereits erfolgt beziehungsweise erfolgt noch. Bis zum Beginn der Beratung in der Stadtverordnetenversammlung (2. Lesung) am 19. Dezember werden alle vorgenannten Gremien sowie die Fachausschüsse getagt haben. Dann kann die Satzung verabschiedet werden. Der Haushalt für 2025 wird aller Wahrscheinlichkeit nach erst im Frühjahr kommenden Jahres eingebracht.

Weitere Themen der Stadtverordnetenversammlung

Mit der angespannten Haushaltslage hat auch ein weiterer Punkt zu tun, über den die Stadtverordneten am Donnerstag abstimmen werden: Um zusätzliche Einnahmen zu generieren, soll ab 1. Januar 2025 die Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren – etwa für Werbe- oder Infostände – erhöht werden. Die letzte Gebührenerhöhung in diesem Bereich erfolgte im Jahr 2022.

  • Änderungsantrag aller Fraktionen zum Neubau einer Kita in der Rheinstraße: Wie bringt man Notwendiges (Kita-Plätze, Wohnungen) möglichst kostengünstig und ohne zu viel Flächenverbrauch unter einen Hut? In der Rheinstraße soll das mit dem Bau einer Kita und der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ermöglicht werden – und das mit einem Bauwerk, um zu viel Flächenversiegelung zu vermeiden. In der Kita sollen bis zu sechs Gruppen Platz finden. Außerdem soll ein städtebauliches Konzept für das gesamte zur Verfügung stehende Gelände erstellt werden, das auch ein Gebäude mit einer kombinierten Nutzung für Kita und Wohnen beinhaltet. Hergestellt werden sollen die Kita-Räume und das Außengelände in einem „guten, möglichst kostengünstigen Standard“. Auch der zugehörige Grundsatzbeschluss zum anvisierten Bau soll in dieser Sitzung fallen.
  • Antrag zur Zukunft des ehemaligen Kaufhauses Krämer: BfB, VuA und FWG haben hierzu einen gemeinsamen Antrag formuliert, der wie folgt lautet: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der MEGB beauftragt, bis zur Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung/Verwertung dargestellt sind. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen. Ebenfalls ist eine Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung vorzulegen und welche Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen. Die Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher Weise eine Sanierung des Komplexes dauerhaft kostendeckend erfolgen kann.

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Zudem fordern die Fraktionen vom Magistrat, die Ergebnisse einer Markabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher erbrachten Architektenleistungen vorzulegen.

Außerdem hat die BfB eine Anfrage, die sich mit dem Verkauf eines Teils der städtischen GGEW-Anteile befasst, eingereicht. Von VuA und BfB ging eine gemeinsame Anfrage zum Umzug der Stadtbibliothek ein. Darin bitten die beiden Fraktionen um Informationen zum aktuellen Stand und der Nennung eines möglichen Eröffnungstermins der Einrichtung in der Alten Gerberei.

Redaktion

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