Bensheim

Kein Widerspruch zur Grundsteuer B in Bensheim eingelegt

Entscheidung der Stadtverordneten, die Entscheidung auf Juni zu verschieben, ist rechtens.

Von 
Anna Meister
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Bensheim. Anfang April entscheid die Bensheimer Stadtverordnetenversammlung, die Entscheidung über die Erhöhung der Grundsteuer B noch einmal zu verschieben (wir haben berichtet). Erst wenn der Haushalt beraten wurde, möchte sich das Gremium auf einen finalen Hebesatz verständigen.

Das muss am 5. Juni passieren, denn sonst verstreicht die Frist zur rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B, die bis 30. Juni möglich ist. Es wird also eine mehr als knappe Kiste. Vor der Abstimmung über den neuen Hebesatz hatte Bürgermeisterin Christine Klein erklärt: „Wenn die Entscheidung im April nicht fällt, droht der Stadt Bensheim ab Juni die Zahlungsunfähigkeit. Wenn wir uns nicht auf einen Hebesatz, der nach heutigem Stand bei 1275 Punkten liegen muss, einigen, gefährden wir die Aufnahmemöglichkeit des Liquiditätskredites um zehn Millionen Euro, den wir dringend benötigen.“

Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt sei bei einer weiteren Aufschiebung ernsthaft gefährdet. Von einer Kreditaufnahme über zehn Millionen Euro hinaus sei dringend abgeraten worden - denn jeder Kredit, egal wie hoch, müsse bis zum Ende dieses Jahres wieder zurückgezahlt werden. Neben der Grundsteuererhöhung brauche es natürlich weitere Einsparungen.

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Daran arbeite die eigens eingerichtete Steuerungsgruppe Haushalt mit Hochdruck. Klein hatte weiter erklärt, dem Beschluss der Stadtverordneten widersprechen zu können, sofern er geltendes Recht verletzt oder das Wohl der Gemeinde gefährdet. Auf Anfrage der Redaktion teilte die Verwaltung knapp mit, dass der Beschluss Bestand hat und kein Widerspruch eingelegt wird.

Redaktion

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